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Thema: Mitbewerber führt Berufsbezeichnung zu Unrecht. Was tun? vom 16.01.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Mitbewerber führt Berufsbezeichnung zu Unrecht. Was tun?
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jamesblond321

Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Hannover
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.01.2006 14:09
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Sidschei hat geschrieben:
Exakt: Die Berufsbezeichnung Grafikdesigner ist nicht geschützt! Er darf sich halt nur keinen Dipl. dazulügen...

Is (auch in meinen Augen) ärgerlich, is aber so!



Das ist nicht richtig. Die Bezeichnung Grafikdesigner und Grafiker ist geschützt. Nur wer ein Dipl. Des (oder evtl. auch BA) hat darf sich so nennen. Er hat dagegen verstoßen und kann von einem Rechtsanwalt abgemahnt werden. Wende dich einfach an einen Anwalt deines Vertrauens. Er wird das sicher gern übernehmen - ist nämlich ein lohnendes Geschäft. Die Kosten für die Abmahnung hat der Abgemahnte zu tragen und das ist nicht wenig.
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.01.2006 14:14
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jamesblond321 hat geschrieben:
Das ist nicht richtig. Die Bezeichnung Grafikdesigner und Grafiker ist geschützt.


quelle?
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.01.2006 14:15
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Danke Saucer - Du bist mir eindeutig zu schnell -argh-
/


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 16.01.2006 14:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.01.2006 14:22
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Mir war auch so als wäre das mehr oder weniger geschützt. Hatten die Diskussion mal vor ein paar Jahren als ein Kumpel seinen Airbrush-Spleen offiziell zum Beruf machte. Da durfte er das Wort Design nicht verwenden, weil er dafür ein Designer hätte sein müssen. So entstand dann der Zusatz Designs (was bei so ziemlich allen Airbrusher auftaucht).

Aber beschwören möcht ichs nicht.

Anwalt fragen




Aber nebenbei: Warum anscheißen? Der Kunde ist mit ihm (nach deiner Aussage) hundertprozentig unzufrieden. Wenn sich das rumspricht ist das für dich und deinen Grafikdesigner viel wirkungsvoller als ne Abmahnung.
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.01.2006 14:24
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wikipedia hat geschrieben:
Die dazugehörige, nichtgeschützte Berufsbezeichnung Grafikdesigner ist eine Spezifizierung des Begriffs Designer. Der Grafikdesigner unterscheidet sich somit vom Industrie-, Mode-, Foto- und Webdesigner. Diplom-Designer darf sich nur nennen, wer an einer Hochschule einen entsprechenden Studiengang abgeschlossen hat.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grafikdesigner
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 16.01.2006 14:33
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fullpowertrip hat geschrieben:
Aber nebenbei: Warum anscheißen? Der Kunde ist mit ihm (nach deiner Aussage) hundertprozentig unzufrieden. Wenn sich das rumspricht ist das für dich und deinen Grafikdesigner viel wirkungsvoller als ne Abmahnung.

Das habe ich am Anfang auch schon gedacht. Der Kunde ist doch total unzufrieden und jetzt dein Kunde - so gesehen ist doch alles in Butter. Klar ist das mies, wenn da noch mehr Leute drauf hereinfallen, aber: was kümmert es dich?

Das, was Achim zitiert hat, hat hier aber wohl das größte Gewicht.
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easy-way-design

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.01.2006 14:52
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sehe ich genauso. im übrigen ist lt. wikipedia auch der begriff Designer nicht geschützt:

Der Grafik-Designer arbeitet heute fast vollständig an Computer basierender Gestaltung. Die Ausbildung ist nicht einheitlich, zwar gibt es Grafik-Design an verschiedenen Fachhochschulen und Hochschulen als Studiengang (Abschluss Diplom), doch ist der Begriff „Designer“ nicht geschützt.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grafiker

in diesem sinne
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jamesblond321

Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Hannover
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.01.2006 17:03
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Sorry!!!

Hiermit muss ich meinen Post wiederrufen und entschuldige mich für den Mist den ich oben geschrieben hab.

"Grafikdesigner" ist keine geschützte Berufsbezeichnung! Hab das mal gelesen aber dort stand "Diplom Grafikdesigner"
Ist mir aufgefallen als ich nach der Quelle gesucht hab.


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