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Thema: Mitarbeit zu Ende - wer hat die Rechte? vom 17.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Mitarbeit zu Ende - wer hat die Rechte?
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Tamina
Threadersteller

Dabei seit: 28.04.2008
Ort: Alanya
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 17.03.2009 22:23
Titel

Mitarbeit zu Ende - wer hat die Rechte?

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Hallo,

um mein Problem zu erörtern, muss ich etwas ausholen....

Ich habe bis Ende Januar als freie Grafikerin und Redakteurin hauptsächlich für eine kleine deutsche Zeitschrift im Ausland gearbeitet, das Layout stilistisch aus den Achtzigern geholt und in jeder Ausgabe etwa 6 - 12 von insgesamt 48 Seiten komplett redaktionell und gestalterisch erstellt. Dasselbe meine Kollegin, die für einen anderen Teil der Zeitschrift, ca. 5 Seiten, zuständig war. Der Verleger sass in Deutschland, wir haben in Deutschland abgerechnet (und ich meine Steuererklärung gemacht). Ich habe meine Arbeiten schriftlich in Rechnung gestellt, aber wir hatten keine schriftliche Vereinbarung über die Nutzungsrechte meiner Bilder und Texte.

Im Februar wurde uns einen Tag vor Drucklegung (!) mitgeteilt, dass die Zeitschrift ab sofort nur noch im Internet erscheint und wir standen von einem Tag auf den anderen auf der Strasse.

Jetzt bietet sich uns durch einen interessierten Sponsor die Möglichkeit, ein eigenes Magazin herauszugeben - und der Herausgeber unserer "EX-Zeitung" hatte nichts eiligeres zu tun, als uns die Verwendung von irgendwas aus "seiner" Zeitschrift wie erstellte Werbungen, Layouts und sogar auch die Verwendung der Farben blau und orange, da diese die Markenzeichen der Zeitung gewesen seien zu verbieten - und als i-Tüpfelchen die Verwertung unserer EIGENEN Texte und Bilder zu untersagen, die jemals in seiner Zeitschrift erschienen sind.

Die Layouts, Logos und Farben kann er sich gerne dahin stecken, wo die Sonne nie hinscheint, aber das mit meinen Bildern und Texten wurmt mich, zumal wir pro selbst redaktionell erstellter Seite unglaublich grosszügige 10 Eur bekommen haben, zusätzlich zu unserem Gehalt für die grafischen Arbeiten.

Ein alleiniges Nutzungsrecht hatten wir niemals vereinbart - genauer gesagt, wir hatten gar nix vereinbart. *Schnief* - d

Ich glaube auch nicht, dass der Verlag mit der Veröffentlichung MEINER Bilder und Texte automatisch ein auschliessliches Nutzungsrecht erworben hat, vielmehr hat er wohl im Zweifel das einmalige Veröffentlichungsrecht, wenn nichts anderes vereinbart ist?

Wenn ja, wo steht das? Er ist ein Typ, dem man am besten gleich mit dem passenden Paragraphen entgegen tritt....

Danke erst mal

Tamina
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augenblick-media

Dabei seit: 19.04.2007
Ort: Saarbrücken
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.03.2009 23:47
Titel

Re: Mitarbeit zu Ende - wer hat die Rechte?

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ohne mich zuweit aus dem fenster zu lehnen! diese angabe ist völlig wertungsfrei.

aber ich glaube das du wenn nichts anderes vereinbart wurde auf jedenfall das urheberrecht an text und bild hast. und das nutzungsrecht dafür mit 10€ entlohnt wurde.


heisst für mich du darst damit machen was du willst!!!
oder?
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Dreieckspixel

Dabei seit: 30.12.2005
Ort: Verl
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.03.2009 23:49
Titel

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Würde mal sagen er hat das Recht. Da du in dem Sinne zwar ersteller und exekutive deines damaligen Chefs gewesen bist aber er der Urheber ist und du für die Ausführung seines Produktes auch schon entlohnt wurdest. Anders wäre es wenn du z.B. Fotograf oder Autor wärst da hättest du das Urheberrecht und würdest die "Nutzung" verkaufen. Aber als Angestellter würde ich eher sagen liegt das Urheberrecht der Firma zu und das Nutzungrecht deinem Chef so aus der logik heraus aber das mit dem Urheberrecht etc. nimmt schon im Kompendium seine 20 Seiten ein woraus man auch nicht sonderlich schlauer wird weil alles schwammig ist.
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.03.2009 00:36
Titel

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Will mich auch nicht aus dem Fenster lehnen aber die Sache ist Eigentümer des Auftraggebers meine ich. Auch ein Künstler der im Auftrag handelt hat keine Rechte an dem Ergebnis.

Wenn Die Texte und Bilder für die Zeitschrift entstanden sind sind es nicht deine "EIGENEN"

Aber das Dir jemand Farben verbieten kann naja das glaub ich nicht und es müssen ja nicht dieselben Bilder und Texte sein oder? Kleine Änderungen und schon hast Du was vergleichbares oder? sonst wäre ja garnix mehr erlaubt hat ja alles schon gegeben Lächel Aber das mir einer Farben verbieten kann das glaub ich nicht !!!!!

Bin mir aber nicht sicher klingt nur logisch für mich * Such, Fiffi, such! *


Zuletzt bearbeitet von Silvergecko am Mi 18.03.2009 00:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dreieckspixel

Dabei seit: 30.12.2005
Ort: Verl
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.03.2009 01:18
Titel

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Glaub auch nicht, dass dir Farben veboten werden können sonst ist ja alles Tabu gibt ja schon jede Farbe in irgendnem Logo. Orange Blau wäre Bertelsmann, Rot Miele, Rot Bild, Grün Gundlach, Blau Mohn Media, etc. etc. etc. Sofern du nicht Farben und gleich Formen mit den gleichen Farben füllst und gleich anordnest ist alles im "grünen".
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.03.2009 10:28
Titel

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Natürlich kann man sich auch Farben für ein bestimmtes Anbieterfeld schützen lassen, siehe Telekom.
Würde ein Handy-Netzanbieter sich in magenta gestalten, hätte der ein echtes Problem.
Aber das wird ja bei diesem Fall hier nicht der Fall sein.
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Tamina
Threadersteller

Dabei seit: 28.04.2008
Ort: Alanya
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 18.03.2009 10:44
Titel

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Danke erst mal für Eure Meinungen, es sieht wohl so aus, als ob wir im Ernstfall nicht um einen Anwalt rumkommen *Schnief*

Das mit den Farben ist uns relativ wurscht, wir hatten uns unabhängig davon sowieso für die Farben sand/orange/Bordeaux entschieden, und wenn überhaupt, dann könnte er uns die Farbkombi blau/orange untersagen, da bin ich mir ziemlich sicher... wichtig sind aber die Bilder und Texte. Er hat sich die Marke aber ganz sicher nicht extra schützen lassen, das kostet ja Geld Meine Güte!

Es sieht so aus, dass ich einen AUFTRAG nur für die Erstellung des Layouts hatte (und mich die Mitinhaberin beharrlich noch im Schlusswort an die Leser als Grafikerin bezeichnet und auf meine Reportagen und Berichte -es waren meist 6-8 von ca. 28 redaktionell zu bearbeitenden Seiten- mit keinem Wort eingegangen ist). Die Reportagen habe ich NIE im Auftrag erstellt, sondern wenn halt ein Thema da war oder eine Veranstaltung, habe ich fotografiert, geschrieben und das dann in die Zeitung aufgenommen, oder ich habe Berichte von meiner Webseite tw. umgeschrieben und in die Zeitung gesetzt. ANSCHLIESSEND habe ich dies in Rechnung gestellt.

Im Tarifvertrag für "Arbeitnehmerähnliche Freie Mitarbeiter" von Verdi steht unter § 13:

Zitat:
3. (...) Will der Verlag verhindern, dass der von ihm erworbene Beitrag nach der Veröffentlichung anderweitig erscheinen kann, so muss das besonders vereinbart werden.
4. Im Zweifel erhält der Verlag nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Beitrages in den Ausgaben, für die er angenommen ist (vgl. § 5 Abs. 2).


Jetzt wäre die Frage, gilt der Tarifvertrag?

Tamina


Zuletzt bearbeitet von Tamina am Mi 18.03.2009 10:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.03.2009 10:49
Titel

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Kannst du beweisen, dass die Texte von dir sind?
Ansonsten gilt die Grundregel bei solchen Fällen -> kein Vertrag, erstmal schlechte Ausgangsposition.

Wieso wird bei sowas nichts vernünftig verschriftlicht???
Das gehört doch zu deiner unternehmerischen Tätigkeit dazu.
Ich verstehs nicht!
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