Autor |
Nachricht |
_bruno_
Threadersteller
Dabei seit: 11.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 04.02.2008 16:34
Titel Mindestangaben auf amerikanischen Websites |
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Hallo,
weiß jemand, ob es irgendwelche Vorgaben (Mindestangaben) für (us-)amerikanische Websites gibt, vergleichbar mit unserer Impressumspflicht? Und was ist da ausschlaggebend: wo die Site gehostet wird (das wäre nämlich Deutschland) oder wo der Domaininhaber seinen Hauptwohnitz hat, also was als Admin-C eingetragen ist?
Wäre für Infos und Tipps dankbar.
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.02.2008 12:19
Titel
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Ich werd heute abend mal fragen
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.02.2008 12:27
Titel
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Das ist nicht ganz so eindeutig. Primaer gilt, dass die betreffenden Gesetze nur fuer Unternehmen gelten, die in Deutschland ihren Unternehmenssitz haben und fuer auswaertige Firmen, die nicht in einem deutschen Handelsregister eingetragen sind, aber ihr Angebot auf deutsche Internetnutzer abzielt und die Geschaeftsfuehrungvon Deutschland aus erfolgt (Link). Der Standort des Servers ist hierbei fuer die Impressumspflicht nicht relevant, but IANAL.
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TomRohwer
Dabei seit: 05.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 12.02.2008 17:25
Titel Re: Mindestangaben auf amerikanischen Websites |
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_bruno_ hat geschrieben: | Hallo,
weiß jemand, ob es irgendwelche Vorgaben (Mindestangaben) für (us-)amerikanische Websites gibt, vergleichbar mit unserer Impressumspflicht? Und was ist da ausschlaggebend: wo die Site gehostet wird (das wäre nämlich Deutschland) oder wo der Domaininhaber seinen Hauptwohnitz hat, also was als Admin-C eingetragen ist?
Wäre für Infos und Tipps dankbar. |
Eine "Impressumspflicht", wie sie das deutsche Recht (und das Recht vieler anderer europäischer Staaten) kennt, gibt es in den USA nicht.
Ob US-Firmen auch ihre Handelsregister-Infos, Steuer-Nummern u.ä. nennen müssen (auf Geschäftspapier, Veröffentlichungen usw.), weiß ich nicht - da kann Dir eventuell die Deutsch-Amerikanische Handelskammer weiterhelfen.
(Was US-Websites dringend haben sollten, wenn sie irgendwas mit Erotik-Inhalten zu tun haben: einen Hinweis darauf, daß alle Abgebildeten zum Zeitpunkt der Aufnahmen volljährig waren und das entsprechende Unterlagen zur Einsicht vorrätig gehalten werden.)
Wenn Du in Deutschland Deinen Wohnsitz oder Geschäftssitz hast, unterliegt Dein Tun deutschem Recht, egal wo Deine Website gehostet ist. Dann brauchst Du in jedem Fall ein Impressum gemäß TDG. Der "Admin-C" ist dabei unerheblich, wichtig ist: wer betreibt die Website? Wirtschaftlich, redaktionell, inhaltlich...
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.02.2008 22:58
Titel
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Der Admin-C ist nach deutschem Recht nicht unerheblich. Ich verweise hier nur auf unzaehlige Links bei Heise. Wenn deutsches Recht anwendbar ist (siehe meine Ausfuehrungen oben), ist auch der Admin-C fuer gewisse Faelle sehr wohl relevant.
Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Di 12.02.2008 22:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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