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Nachricht |
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 04.07.2006 16:50
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Also erstens bezweifle ich, dass Flash-Anwendungen unter das UrhG fallen (siehe Diskusion Software-Patente). Selbst wenn also der Eindruck entstehen würde, wäre da immer noch nicht gegen geltendes recht verstoßen.
Die haben den Quelltext gekauft, und in meinen Augen damit auch das Recht, diesen zu verändern.
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maninweb
Threadersteller
Dabei seit: 10.03.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 04.07.2006 17:46
Titel
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Hi Nimroy...
den Quelltext haben die nicht gekauft (also vom Flash, HTMl ist eh offen), das stand im
Vertrag drin und ist auch so vereinbart worden. Zu Deiner Anmerkung, dass Flash-An-
wendungen nicht unter das UrhG fallen, interessant, müßte man mal rausfinden.
Gruss
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DrSunno
Dabei seit: 10.05.2006
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.07.2006 08:08
Titel
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Ich wurde gar nicht so ein grosses Problem von machen, wenn ihr weiterhin für diese Kunde arbeiten möchtet, hättet ihr dass schlucken müssen. So bald ihr anfangt Problemen zu machen wird diese Agentur euch wohl nicht mehr beauftragen und dann bleibt die Frage, war das es Wert?
Als Freelancer muss mann einfach ab und zu schlucken. Vorallem wenn es euch spass macht wurde ich sehr vorsichtig damit umgehen....Dann ist es auch egal wer hier recht hat.
Wenn es dann für euch so wichtig ist hättet ich die Email (oder naja das ist ja fast ein Abmahnung so wie ihr das beschreibt) nicht selbst geschrieben sondern vom Anwalt schreiben lassen (von euere Adresse aus) damit wenn ihr im Recht seid und das wird euch ein Anwalt erzählen können, er vom Anfang an weiss wie der Streit abgelaufen ist.
Wo ich aber aufpassen wurde ist (und das sieht mann immer mehr habe ich die idee) wenn der Agentur euch im Vertrag verbietet die Arbeit als Referenz zu publizieren, das wurde ich nicht unterschreiben oder eher ungerne unterschreiben.
So bald der Auftragsvolume gross genug ist lass ich ein Verträge vor Unterschreibung von einem Anwalt überprüfen lassen, das erspart unnötige Problem später.
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baxter
Dabei seit: 03.05.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.07.2006 09:43
Titel
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alle projekte, die du für eine firma erstelltst, gehören auch der firma.
...im gegenteil - du müsstest sogar fragen, ob du die webseite mit in deine referenzen übernehmen darfst.
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