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Thema: Merchandising über die Entscheidung des Urhebers hinweg? vom 30.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Merchandising über die Entscheidung des Urhebers hinweg?
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Esteffan
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Verfasst Fr 30.06.2006 16:31
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OK, danke Euch erstmal.

Viele Eurer Aussagen richten sich darauf, dass ich da wohl oder überl in den sauren Apfel beissen muß.
Stimme ich aber nicht ganz mit überein - sprich, ich werde das im Nachhinein reparieren müssen, was ich zuvor zu tun versäumt habe.

Nutzungsrechte gehen Eurer Meinung nach also auf den Kunden über, sobald er das Produkt bezahlt hat und kein Vertrag gemacht wurde, der sie definiert.

Hier also eine Genüberstellung. Er hat keinen Vertrag, welcher besagt, dass DIESES Maskottchen ihm gehört. Ich könnte es also frei nach Willen selbst vermarkten... ?

Dass Ihr mich richtig versteht: es liegt mir dadran, es weiter zu führen, da es viel Potenzial hat, großes Publikum (es geht um Bowling) und in Deutschland einzigartig ist.

Was die Frage der Qualität angeht: klar gibts Leute, die ebenfalls Qualität liefern - auch bessere, es geht nicht darum wer besser ist, sondern um die Beschaffenheit. Die wird niemand für Low nachahmen wollen.

Freue mich auf weitere Beiträge.
...
Esteffan
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c_writer
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Verfasst Fr 30.06.2006 16:43
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Esteffan hat geschrieben:

Nutzungsrechte gehen Eurer Meinung nach also auf den Kunden über, sobald er das Produkt bezahlt hat und kein Vertrag gemacht wurde, der sie definiert.


Letzte Antwort von mir, nimm's nicht persönlich, aber irgendwie scheinst Du beratungs- und auch etwas logikresistent zu sein.

Wofür glaubst Du eigentlich bezahlt worden zu sein? Dafür, dass Du nette Grafikarbeit machst, die sich der Kunde dann an die Wand hängt oder ans Knie nagelt?

Du bist dafür bezahlt worden, dass Du ein Maskottchen schaffst, das der Kunde komerziell einsetzt. Das war von Anfang an klar und er hat es kommerziell eingesetzt, am POS und für "Werbezwecke". Genau das macht er jetzt auch weiterhin. That's it.

Zitat:
Er hat keinen Vertrag, welcher besagt, dass DIESES Maskottchen ihm gehört. Ich könnte es also frei nach Willen selbst vermarkten... ?


Nein kannst Du nicht, weil Du Deine Nutzungsrechte abgetreten hast. Dein Kunde hat Dich bezahlt, er setzt das Ding ein.

Aber wenn Du Dir natürlich richtigen Ärger einhandeln willst, lass' Dich nicht aufhalten und in Deiner Maskottchen-Mission beirren ...

c_writer
 
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Esteffan
Threadersteller

Dabei seit: 05.01.2006
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Verfasst Fr 30.06.2006 16:58
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Sorry,
Du hast nicht gelesen was ich geschrieben habe.
Hör auf mir zu erzählen, was ich falsch gemacht habe. Das ist offensichtlich.
Wenn Du einen Beitrag leisten willst, dann bleib objektiv und werde nicht persönlich.
Alle Kla?
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
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Verfasst Fr 30.06.2006 17:17
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soweit sich die lage aus der distanz und aufgrund der hier eingestellten angaben beurteilen lässt, behaupte ich:

ja, du kannst gesondert für die vermarktung deiner kreation abrechnen.

cu
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Esteffan
Threadersteller

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Verfasst Fr 30.06.2006 22:22
Titel

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OK, danke Dir.

Ich werde in den nächsten Tagen mit dem Kunden über alle Eventualitäten sprechen. Und wenn ihm an einer weiteren Zusammenarbeit liegt, wird er die Sache überdenken.

>>off topic<<
Großartiges Spiel, was die Jungs heute geleistet haben.
Yeaahh!!!!!
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top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 01.07.2006 01:54
Titel

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ChraCe hat geschrieben:
soweit sich die lage aus der distanz und aufgrund der hier eingestellten angaben beurteilen lässt, behaupte ich:

ja, du kannst gesondert für die vermarktung deiner kreation abrechnen.

cu


Das war auch mein erster Eindruck von der Sachlage. Aber wie deine Möglichkeiten tatsächlich aussehen, solltest du dich von einem Anwalt (der etwas von Urheberrecht versteht) beraten lassen.

Dem "Urheber" stehen mehr Rechte zu, als man allgemein annimmt.
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 01.07.2006 08:17
Titel

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Esteffan hat geschrieben:
OK, danke Dir.

Ich werde in den nächsten Tagen mit dem Kunden über alle Eventualitäten sprechen. Und wenn ihm an einer weiteren Zusammenarbeit liegt, wird er die Sache überdenken.


Hallo,

sorry, aber so wie ich bisher Deine Reaktionen und Antworten gelesen habe, fehlt Dir jegliches Wissen um überhaupt eine Forderung an den Kunden zu stellen.
Und wie top schon erwähnt hat würde ich mich erst einmal schlau machen, denn gerade dieses Gebiet (um Urheberrecht) ist sehr gross und mit schlau machen heisst noch lange nicht hier im Forum mal ein paar Infos reinholen oder dortr mal bischen gegoogelt.
So wie Du die Sache rangehst, würde ich Dir die Tür zeigen als Kunde!
Scheinst noch sehr frisch zu sein mit Deinen 30 Jahren, den dann hättest Du schon vorher wissen müssen das man solche Aufträge aufgrund solcher aufkommenden Probleme immer schriftlich festhält, sorry das musste jetzt mal raus!


Antonio
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Esteffan
Threadersteller

Dabei seit: 05.01.2006
Ort: -
Alter: 47
Geschlecht: -
Verfasst Sa 01.07.2006 13:55
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top hat geschrieben:
ChraCe hat geschrieben:
soweit sich die lage aus der distanz und aufgrund der hier eingestellten angaben beurteilen lässt, behaupte ich:

ja, du kannst gesondert für die vermarktung deiner kreation abrechnen.

cu


Das war auch mein erster Eindruck von der Sachlage [...]
Dem "Urheber" stehen mehr Rechte zu, als man allgemein annimmt.


Genau so denke ich auch.
Um Euch das Bild etwas zu vervollständigen, so wurde ich ursprünglich von einem früheren Bekannten engagiert, der dann von der "Bildfläche" verschwand und mir die Kommunikation mit dem Kunden überließ. Es entwickelte sich ein freundschaftliches Verhältnis und ein mehr oder weniger gemeinsames Streben. Ich hatte viel mehr Freiheit bei der Entwicklung etc. Noch vor etwa 3 Monaten hatten wir gemeinsam besprochen, es zu vermarkten. Und dann PENG, kam mein Bekannter wieder ins Spiel und erwähnte es so "nebenbei", dass er sich der Sache jetzt annehmen will und ich keine Mitsprache hätte.
Und das Problem ist tatsächlich, dass ich hier versäumt habe, die Enwicklung vorauszusehen und mich um die Rechte-Sicherung zu kümmern.

...
Esteffan
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