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Autor |
Nachricht |
Esteffan
Threadersteller
Dabei seit: 05.01.2006
Ort: -
Alter: 47
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 30.06.2006 01:57
Titel Merchandising über die Entscheidung des Urhebers hinweg? |
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EDIT:puuh, mein Problem hat ne Kehrtwende erfahren...
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Hallo Forum!
Habe folgendes Problem.
Vor etwa 3 Jahren habe ich für Kunden ein Maskottchen entwickelt. Die Sache gefiel - wir kamen ins Geschäft.
Seit dieser Zeit sind unzählige Variationen dieses Maskottchens von mir erstellt worden (alles 2D Print/Screen).
Ausschließlich für Werbezwecke und Inneneinrichtung.
Jetzt versucht er mir weis zu machen, dass ich bereits bezahlt wurde, und er die Freiheit hat, es auch kommerziell zu verwenden.
Es gibt keine Verträge, außer Rechnungen, auf denen keine Angaben hinsichtlich einer späteren Vermarktung gemacht wurden.
Als Urheber steht mir mit Sicherheit ein Mitspracherecht, was mit den Erzeugnissen geschehen soll.
Es geht nicht nur darum, dass ich ums geld gebracht würde, sondern auch darum, dass ich als Urheber völlig ausgeklammert würde und mir auch die Kontrolle über die spätere Erscheinung entzogen würde.
Wie kann ich argumentieren?
Was mir vorschwebt ist natürlich eine Mitsprache an der Gestaltung, dass ich als Urheber nicht verdeckt werde und dass ich daran auch finanziell partiziepiere.
Bitte um Rat..
Esteffan
Zuletzt bearbeitet von Esteffan am Do 24.08.2006 00:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
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tacker
Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 30.06.2006 08:22
Titel
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Ich sehe da schlechte Chance, da es keine schriftliche Vereinbarungen gibt, die eine kommerzielle Nutzung ausschließen. Das Problem ist auch, dass Werbezwecke und Inneneinrichtung genauso kommerzielle Zwecke sind, wie Merchandising - sie dienen dem Unternehmenszweck.
Im allgemeinen würde ich davon ausgehen, dass Du als Auftragnehmer stillschweigend alle Rechte an den Auftraggeber abgetreten hast. Wenn es mündliche Absprachen gibt, brauchst Du dazu Zeugen um das zur Not vor Gericht belegen zu können.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 30.06.2006 12:20
Titel Re: Merchandising über die Entscheidung des Urhebers hinweg? |
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Esteffan hat geschrieben: | Hallo Forum!
(...) für Kunden ein Maskottchen entwickelt. (...) Geschäft (...) er die Freiheit hat, es auch kommerziell zu verwenden.
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Hä? Du hast doch kein Privatmaskottchen entwickelt, was also soll am logischen kommerziellen Einsatz "frech" sein?
Zitat: | Ausschließlich für Werbezwecke und Inneneinrichtung. |
Was unterscheidet denn Deiner Meinung nach den "Werbezweck" von der "kommerziellen Nutzung"?
Du hast schlechte Karten, nochmal
Esteffan hat geschrieben: | ich daran auch finanziell partiziepiere |
abzukassieren.
c_writer
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keks0ne
Dabei seit: 31.03.2005
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 30.06.2006 12:24
Titel
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ich will die ja nicht in den rücken fallen...
aber stell dir mal bitte die situation des kunden vor.
er zahlt für eine leistung, die er im endeffekt nicht nutzen kann/darf?
sowas sollte vorher, schriftlich geklärt werden.
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Esteffan
Threadersteller
Dabei seit: 05.01.2006
Ort: -
Alter: 47
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 30.06.2006 12:49
Titel
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Ja, also ich bin der Meinung, dass es nach wie vor meine Schöpfung ist. Dass ich der Urheber bin.
Was ist gegen "abkassieren" einzuwenden, wenn man sich extra Mühe gegeben hat.
Außerdem verlieren sie an Qualität, da nur einiges davon hochaufgelöst bereitgestellt wurde (Erstens) und (Zweitens) werden sie Schwierigkeiten haben, jemanden für die Erstellung weiterer Motive zu finden in ähnlicher Qualität.
Ich hätte gerne ein paar Tipps, nicht Schleier und dunkle, unüberwindliche Wolken von Euch.
...
Esteffan
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keks0ne
Dabei seit: 31.03.2005
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 30.06.2006 12:54
Titel
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Esteffan hat geschrieben: | Ja, also ich bin der Meinung, dass es nach wie vor meine Schöpfung ist. Dass ich der Urheber bin.
und genau diesen status hast du quasi verkauft...
Was ist gegen "abkassieren" einzuwenden, wenn man sich extra Mühe gegeben hat.
nichts! aber dann sollte der kunde doch auch eine gegenleistung erhalten.
Außerdem verlieren sie an Qualität, da nur einiges davon hochaufgelöst bereitgestellt wurde (Erstens) und (Zweitens) werden sie Schwierigkeiten haben, jemanden für die Erstellung weiterer Motive zu finden in ähnlicher Qualität.
das ist doch dann ihr problem! nicht deins
kannst du aber gut als gegenargument nutzen.
Ich hätte gerne ein paar Tipps, nicht Schleier und dunkle, unüberwindliche Wolken von Euch.
...
für den schleier bist du verantwortlich.
das hätte im "vorhinein" beiderseits geklärt werden müssen!
Esteffan |
Zuletzt bearbeitet von keks0ne am Fr 30.06.2006 12:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 30.06.2006 14:31
Titel
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Esteffan hat geschrieben: | Ja, also ich bin der Meinung, dass es nach wie vor meine Schöpfung ist. Dass ich der Urheber bin.
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Ja, bist Du. Das nützt Dir aber nichts. Denn die Nutzungsrechte hast Du abgetreten, im Zweifel stillschweigend. Du hast das Geschäft schon gemacht.
Zitat: | Was ist gegen "abkassieren" einzuwenden, wenn man sich extra Mühe gegeben hat. |
Nichts, der Punkt ist, dass Du nach Wegen suchst, nochmal zu kassieren. Das wird vorausssichtlich nicht funktionieren, da Deine Argumentation komisch ist (wie bereits geschrieben - Du hast kein Privatmaskottchen gemacht, sondern eines für den kommerziellen Einsatz, da kannst Du nicht den kommerziellen Einsatz nachher nochmal berechnen) und Du versäumt hast, ordentliche Verträge zu machen ...
Zitat: | Außerdem verlieren sie an Qualität, da nur einiges davon hochaufgelöst bereitgestellt wurde (Erstens) und (Zweitens) werden sie Schwierigkeiten haben, jemanden für die Erstellung weiterer Motive zu finden in ähnlicher Qualität. |
Nicht nur Du kannst gute Qualität liefern. Letztlich ist das aber des Kunden Problem.
Zitat: | Ich hätte gerne ein paar Tipps, nicht Schleier und dunkle, unüberwindliche Wolken von Euch. |
Nochmal Klartext: Wenn Du für unterschiedliche Nutzungsarten jeweils bezahlt werden willst, handele das mit dem Kunden vorher aus und mache Verträge, in denen das alles geregelt ist.
Die Sache dürfte gelaufen sein, verbuche es als Lehrgeld.
c_writer
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heim_experimente
Dabei seit: 24.06.2003
Ort: Dessau
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 30.06.2006 14:38
Titel
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sicher bist du immernoch der urheber des produktes - aber es geht hier ja nicht um das urheberrecht, sondern das nutzungsrecht, welches du ihm stillschweigend und uneingeschränkt überlassen hast.
sorry, aber du wirst nicht viele chancen vor gericht haben.
aber versuche doch im vorfeld noch einmal mit deinem kunden zu sprechen - vielleicht kannst du ihm ja weiß machen, dass du damlas von einem eingeschränkten nutzungsrecht ausgegangen bist und somit den entsprechenden faktor für das uneingeschränkte NR bei der rechnung nicht mit berücksichtigt hast.
Zuletzt bearbeitet von heim_experimente am Fr 30.06.2006 14:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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