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Thema: Markenlogos in Imagefilmen und Musikvideos vom 16.06.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Markenlogos in Imagefilmen und Musikvideos
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don_quijote
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2010
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Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.06.2013 10:51
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Markenlogos in Imagefilmen und Musikvideos

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Hallo Leute,

aktuell arbeiten wir an der Konzeption eines Musikvideos. Wir fragen uns gerade wie das aussieht mit der Erkenntlichkeit von Markenlogos, wie Apple auf dem Computer oder Automarken auf der Motorhaube. Bei einigen Produktionen sieht man ja wie Markenlogos überklebt sind.

Deswegen die Frage, wann oder unter welchen Umständen Markenlogos in Veröffentlichungen gezeigt werden dürfen oder eben nicht?

Grüße
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.06.2013 11:38
Titel

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wenn der markeninhaber zustimmt...
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don_quijote
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.06.2013 12:19
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Gibts da unterschiede zwischen aktiv und passiv? Also Markenlogos auf Objekten die direkte Ahndlunsgträger sind und Sachen die einfach iregndwo im Hintergrund zu sehen sind?
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.06.2013 16:04
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Vergiss den Quatsch mit "aktiv" und "passiv". Wer sollte dir denn hier die Garantie darauf geben können? Was hättest du davon? Im Zweifel dürfte es von denen, die was dran verdienen könnten, eh immer als "aktiv" (ich nehme an, dass du damit meinst, dass das Markenrecht gilt) ausgelegt werden und dann wird es sehr teuer, das Gegenteil zu beweisen.
Besser unkenntlich machen. Oder schriftliche Einverständniserklärung besorgen.


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am So 16.06.2013 16:08, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 16.06.2013 16:10
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don_quijote hat geschrieben:
Gibts da unterschiede zwischen aktiv und passiv?


Nein, es gibt ein ein paar Spezialfälle wie die Panoramafreiheit oder die Art der Nutzung (werblich/redaktionell), aber grundsätzlich solltest du dich mit einem Fachanwalt für Markenrecht in Verbindung setzen - spätestens bevor du das Musikvideo veröffentlichst. Besser, bevor du es produzierst. Damit du das nicht umsonst machst.
 
don_quijote
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2010
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.06.2013 15:38
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So, wir haben uns jetzt maol gekümmert und es sieht so aus.

Eigentlich braucht man sich darüber keine Gedanken zu machen, solange man vorher anfragt. Wir haben jetzt schon bei den public relations von LG, Audi, Volkswagen, und Volvo angefragt und jedesmal eine relativ unbürokratische Genehmigung via Email erhalten. Die von Volvo halten das sogar für komplett rechtlich unbedenklich und nicht Genehmigungspflichtig, solange nicht AKTIV mit der Marke geworben wird oder irgendetwas unübliches mit dem Fahrzeug gemacht wird (sexuellle Handlungen, mutwillige Zerstörung etc.).

Kostet alles nur ein paar Telefonate....
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worshipper

Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.06.2013 15:45
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öhm, mal beiseite gefragt:
Warum nicht gleich die Firmen anfragen um für product placement zu werben....
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