| Autor |
Nachricht |
Benutzer 16268
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
|
Verfasst Di 30.05.2006 09:52
Titel Marke und Corporate Design schützen lassen |
 |
|
Hallo Ihr Lieben!
Eine meiner Kunden möchte Ihr neues Corporate Design schützen lassen.
Ich habe das noch nie machen lassen. Wie ist der Weg?
Dankeschön im Voraus.
|
|
| |
|
 |
| |
|
 |
Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: Schönste Stadt der Welt
Alter: 33
Geschlecht:
|
Verfasst Di 30.05.2006 09:59
Titel Re: Marke und Corporate Design schützen lassen |
 |
|
| Zitaneco hat geschrieben: | Hallo Ihr Lieben!
Eine meiner Kunden möchte Ihr neues Corporate Design schützen lassen.
Ich habe das noch nie machen lassen. Wie ist der Weg?
Dankeschön im Voraus. |
http://www.dpma.de/infos/einsteiger/einsteiger_gsm01.html
|
|
| |
|
 |
gordonzola
Dabei seit: 19.10.2007
Ort: Köln
Alter: 28
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 02.10.2009 14:55
Titel
|
 |
|
Schau dir http://de.designprotection.com an. Dort veröffentlichst du das Design und hast für 3 Jahre ein Schutzrecht, was in der gesamten EU vor Nachahmung schützt. Das ist kostenlos.
Wenn du das Design nicht veröffentlichen kannst, hinterlege es bei einem Notar.
|
|
| |
|
 |
Nefliete
Dabei seit: 05.07.2007
Ort: fu**ing eifel
Alter: 32
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 02.10.2009 15:00
Titel
|
 |
|
na ich weiß, ob die designprotection da wirklich relevant ist... habe mal (nur kurz) die seite überflogen... aber das war nur der erste eindruck!
das dmpa hört sich iwie richtiger an. da habe ich auch einmal ein logo und buchtitel schützen lassen. du hinterlegst die das logo bei denen, zahlst mind. 300euro. du kannst da auch einfach anrufen und dich beraten lassen. die kohle musst ja nich du zahlen, sondern der kunde.
|
|
| |
|
 |
cavalla
Dabei seit: 04.12.2008
Ort: HD
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Fr 02.10.2009 15:28
Titel
|
 |
|
Hi,
wende dich an das Deutsche Patent- und Markenamt: http://www.dpma.de/
Die haben auf ihrer Seite gute Erläuterungen zur Vorgehensweise und auch zu den Kosten.
Grüße
Cavalla
|
|
| |
|
 |
notalovesong
Dabei seit: 02.10.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Fr 02.10.2009 16:48
Titel
|
 |
|
hallo,
für logos/marken ist das dpma sicher die richtige adresse. schutz von designs gehört da aber, wenn überhaupt, nur sehr bedingt dazu. kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein design als im sinne einer marke schützbar vom dpma angesehen und behandelt wird. als grundsätzliche regel empfehle ich: schick dir das layout selbst, versiegelt und als einschreiben - für den fall der fälle. denn wenn ein design genug "wert" im sinne des urheberrechts hat, ist der schutz ohnehin gegeben. du musst im ernstfall eben nur deine urheberschaft nachweisen können. das solltest du aber auf jeden fall können. in diesem sinne war der genannte link sicherlich o.k. - es geht aber auch ohne das …
"grundsätzliche regel" heisst aber auch, dass es ausnahmen gibt. das kommt dann auf den einzelfall an - da kann dir nur ein rechtsanwalt helfen …
alles gute.
|
|
| |
|
 |
Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 02.10.2009 17:01
Titel
|
 |
|
Mal wieder sehr viel Halbwissen hier
Also dieses designprotection kannst du schon mal sofort vergessen!
Das mit dem Einschreiben bringt dir auch keinen wirklichen Schutz.
Wenn sich dein Kunde ein Corporate Design leisten kann kann er auch zu einem Marken und Patent Anwalt gehen und sich da beraten lassen.
Der wird dann wissen wollen was an diesem Design dein Kunde genau schützen lassen will, sagt ihm was man daran überhaupt schützen kann und was nicht weils z.b. einfach nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht.
Ist mehr als Wort und Bildmarken oder irgendwelche Slogans/Claims gemeint, also z.b. die Anordnung von Elementen wird es wohl eher in Richtung Geschmacksmuster gehen.
|
|
| |
|
 |
Nefliete
Dabei seit: 05.07.2007
Ort: fu**ing eifel
Alter: 32
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 02.10.2009 17:43
Titel
|
 |
|
| notalovesong hat geschrieben: | | schick dir das layout selbst, versiegelt und als einschreiben - für den fall der fälle. denn wenn ein design genug "wert" im sinne des urheberrechts hat, ist der schutz ohnehin gegeben. du musst im ernstfall eben nur deine urheberschaft nachweisen können. |
ne, so gehts nicht ganz.
es bringt dir gar nicht einen brief an dich selbst zu senden, sondern musst das teil einem notar/anwalt zusenden (einschreiben, what ever), jmd der das bezeugen/beglaubigen kann. was du mit "wert" meinst ist die schöpfungshöhe aus der sich dann auch die urheberschaft begründet.
|
|
| |
|
 |
| |
|
 |
| Ähnliche Themen |
corporate design
Bundesregierung Online Corporate Design adaptieren
privat ein Corporate Design für Firma verkaufen!
Copyright (C), Marke (R) oder Trademark (TM)?
Geschützte Marke benutzen
Abwahnsinn - oder wie ich meine eigene Marke schädige...
|
 |