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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 24.07.2008 23:23 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Mal wieder AGB vom 31.03.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Mal wieder AGB
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4712


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Verfasst Mo 31.03.2008 13:44
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Mal wieder AGB

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Hi!

Ich habe mir nun 1000 Beiträge zu AGB hier durchgelesen. Es gab viel drum rum gelaber und vieles das ich nicht wirklich glauben kann.

Mal zu meinem Vorhaben. Ich möchte mich absichern, das wenn der Kunde etwas bei mir in Auftrag gibt und ihm meine ganze arbeit dann auf einmal ich gefällt, er dennoch etwas dafür bezahlen muß.

So etwas würde ich in meine ABG schreiben. Das meiste andere und wirklich wichtige steht ja eh im Gesetz. Muß für mein bischen wirklich nen Anwalt hinzuziehen?

Und was ich auch nicht wirklich gelesen habe: Darf ich einfach einen Satz oder zwei kopieren?
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Nicole71


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Verfasst Mo 31.03.2008 14:23
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wenn Du Mitglied bei der www.AGD.de werden möchtest, dann kannst Du von denen die AGB haben (natürlich perfekt auf Designer zugeschnitten). Und das dann kostenlos! Außerdem gibts dazu auch noch ganzjährig (Steuer und Rechts und allgemeine) Beratung etc.

Wenns Dich genauer interessiert, dann schreib mich mal an.
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aUDIOfREAK


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Verfasst Mo 31.03.2008 15:51
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das sicherste ist eine vom kunden unterschriebene auftragsbestätigung in dem alle leistungen, kosten und zahlungsvereinbarungen, rabatte usw. definiert werden. da brauchste keine AGB zu. Damit kannst Du auch so Fälle erschlagen, das z.B. der Betrag für die Gestaltung auch bei Nicht-Gefallen fällig wird, wie oft Du nachbessern musst bzw. wieviele Korrekturen kostenlos gemacht werden usw...

Wenn du Dir AGB machst oder machen lässt, solltest Du die auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen. Denn u.U. sind manche Passagen die für andere Branchen gelten für deine Branche unzulässig und deine AGB wären damit abmahnfähig.
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flyerladen


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Verfasst Mo 31.03.2008 16:01
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Auch sehr hilfreich beim Ausformulieren von Verträgen und AGB.

http://www.mediengestalter.info/buecher/designers-contract-m-cd-rom-52.html
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fullpowertrip


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Verfasst Di 01.04.2008 12:13
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Du hast es doch selbst gesagt: Das meiste steht eh im Gesetz. Die Feinheiten in AGB das Gesetz etwas zu reizen ist Sache eines Anwalts. Beim Selbermachen kommt im besten Fall nix raus...
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