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Thema: Mahngebühr 25,00 Euro für 4Tage? vom 04.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Mahngebühr 25,00 Euro für 4Tage?
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Autor Nachricht
Silian
Threadersteller

Dabei seit: 04.08.2006
Ort: Köln
Alter: 66
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 04.08.2006 20:06
Titel

Mahngebühr 25,00 Euro für 4Tage?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Für einen Betrag in Höhe von Euro 54,90 soll ich für 4 Tage Mahnkosten in Höhe von Euro
25,00 zahlen. Ich besitze eine Zahlkarte. Jeweils am 05. des Folgemonat werden 10 % der Ausgaben
von meinem Konto abgebucht. Leider war am 05.05.06 mein Konto nicht gedeckt, es folgte eine
Rücklastschrift. Als ich dies bemerkte, überwies die 54,90 Euro am 09.05. Am 10.05. informierte
mich die Gegenseite schriftlich über mein Missgeschick. Sie zog die Mahngebühren in Höhe von
25,00 Euro bei der nächsten Fälligkeitsrate einfach mit ein.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Kann ich die hohen Mahnkosten zurückfordern? Wie sehen die Erfolgsaussichten aus?
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framemaster

Dabei seit: 11.02.2006
Ort: Hamburg
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.08.2006 22:05
Titel

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Absoulte Frechheit! Steht das vielleicht irgendwo in den AGBs bei denen? Ich habe mal was von 2,50 - 5,00 EUR gehört. Da gibt's irgendwas in den Gesetzestexten darüber (glaube ich). Als erstes würde ich mal die Einzugsermächtigung widerrufen, keine Ahnung was Du mit Zahlkarte meinst...
Ich habe mich nur kurz selbst mit den gültigen Mahnkosten beschäftigt und bin durch Recherche auf die o.g. Kosten gekommen. Also keine verbindliche Auskunft, ok? Nur vielleicht als Suchtipp zu werten.
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Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.08.2006 22:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Schick ma die Geschichte zu PRO7ens BIZ... die überreichen denen dann das Fass ohne Boden!

Zuletzt bearbeitet von Ashton am Fr 04.08.2006 22:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.08.2006 11:44
Titel

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hm 25 euso kommen mir doch etwas sehr hoch vor. als mahngebühren alleine können das nicht sein. ich denke mal die werden da noch nen dicken batzen "bearbeitungsgebühren" aufgeschlagen haben. wie das rein rechtlich ausschaut, kann ich dir nicht sagen - hast du ne rechtschutzversicherung? dann würd ich mal nen anwalt kontaktieren...
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Berlim

Dabei seit: 06.04.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 05.08.2006 13:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Klingt nach Ruecklastschriftgebuehren und Mahnkosten.
Aber mal Butter bei die Fische, da musss noch was mehr sein.
Von wo ist deine Zahlkarte und was ist vertrgl. festgehalten an Gebuehren fuer o.g.?
Hat ein InkassoUnternehmen das schon uebernommen gehabt?
Ein Irrglaube das da erstmal gemanht werden muss vom Kartenspender- die
vom Inkasso nehmen das sofort an und schicken
dann Mahnung+Bearbeitungsgebuehren und Ruecklastschriften in Form einer Rechnungsaufstellung an Dich,
mit der Bitte das doch gleich mal auszugleichen.
Da kommen dann schon ein paar Euronen mehr zusammen.
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nighthawk96

Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.08.2006 23:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Berlim hat geschrieben:
Klingt nach Ruecklastschriftgebuehren und Mahnkosten.
Aber mal Butter bei die Fische, da musss noch was mehr sein.
Von wo ist deine Zahlkarte und was ist vertrgl. festgehalten an Gebuehren fuer o.g.?
Hat ein InkassoUnternehmen das schon uebernommen gehabt?
Ein Irrglaube das da erstmal gemanht werden muss vom Kartenspender- die
vom Inkasso nehmen das sofort an und schicken
dann Mahnung+Bearbeitungsgebuehren und Ruecklastschriften in Form einer Rechnungsaufstellung an Dich,
mit der Bitte das doch gleich mal auszugleichen.
Da kommen dann schon ein paar Euronen mehr zusammen.


Jede Wette sidn das keine reinen Mahnkosten, sondern die Rücklastschriftgebühren und die damit verbundenen Kosten.
Die sind nicht festgelegt, jedoch in der Regel in den AGB's geregelt. Können schon je Rücklastschrift locker 10-30 EUR zusammenkommen.

Pünktlich zahlen und das passiert nicht. Leider interessiert das die Banken nicht, ob Geld da ist oder nicht. In der Regel die Empfehlung: wenns geht Laxhrift kündigen und selbst regelmäßig und pünktlich überweisen.
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Superman

Dabei seit: 13.10.2005
Ort: Erde
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.08.2006 06:53
Titel

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Die Bank selbst darf übrigens dem Kunden nichts für die Rücklastschrift berechnen, also wenn eine Lastschrift nicht ausgeführt wird. Sie darf lediglich dem "geschädigten" was berechnen.
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Berlim

Dabei seit: 06.04.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 09.08.2006 10:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nighthawk96 hat geschrieben:
Berlim hat geschrieben:
Klingt nach Ruecklastschriftgebuehren und Mahnkosten.
Aber mal Butter bei die Fische, da musss noch was mehr sein.
Von wo ist deine Zahlkarte und was ist vertrgl. festgehalten an Gebuehren fuer o.g.?
...
dann Mahnung+Bearbeitungsgebuehren und Ruecklastschriften ...


Jede Wette sidn das keine reinen Mahnkosten, sondern die Rücklastschriftgebühren und die damit verbundenen Kosten.
Die sind nicht festgelegt, jedoch in der Regel in den AGB's geregelt. Können schon je Rücklastschrift locker 10-30 EUR zusammenkommen.

Pünktlich zahlen und das passiert nicht. Leider interessiert das die Banken nicht, ob Geld da ist oder nicht. In der Regel die Empfehlung: wenns geht Laxhrift kündigen und selbst regelmäßig und pünktlich überweisen.


Hast Du gelesen das ich das geschrieben habe? "REINE MAHNKOSTEN" Hä?

//hat sich erledigt und sorry nighthawk96


Zuletzt bearbeitet von Berlim am Mi 09.08.2006 11:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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