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Thema: MacBook: Festplattengarantie 1 Jahr? vom 19.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> MacBook: Festplattengarantie 1 Jahr?
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manuel_0001
Threadersteller

Dabei seit: 19.11.2007
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Verfasst Mo 19.11.2007 18:27
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MacBook: Festplattengarantie 1 Jahr?

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Hallo zusammen,

mein Problem ist folgendes:

Die Festplatte meines MacBooks ist defekt. Das habe ich jetzt schon gut ein Jahr. Als ich das MacBook zur Reparatur wegbrachte, teilte mir der Mensch vom Support mit, dass die Garantie der Festplatte aubgelaufen sei. Jetzt habe ich die Frage: Gibt es nicht ein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland, zumindest in Baden-Württemberg, dass auf elektronische Geräte eine Garantie von zwei Jahren besteht?
Die Garantiebestimmungen von Apple weisen auch auf aktuelle Gesetze des jeweiligen Bundeslandes hin.

Ich wäre super glücklich, wenn mir zu diesem Thema jemand einen Tipp hat.

Dankeschön.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
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Verfasst Mo 19.11.2007 18:30
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Garantie != Gewaehrleistung. Mit letzterem Stichwort solltest Du einige Suchergebnisse finden. *zwinker*
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst Mo 19.11.2007 18:37
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Wenn du Apple nachweisen kannst, dass der Festplatteschaden von Anfang an (also von Produktion an) vorhanden war, dann kriegste das umsonst auf Gewährleistung neu. Sonst nicht. Die Garantie ist dann ja schon abgelaufen.
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manuel_0001
Threadersteller

Dabei seit: 19.11.2007
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Verfasst Di 20.11.2007 11:31
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Ein Dankeschön für die Antwort.

Also habe ich gesetzlich zwei Jahre Gewährleistung, was bedeutet in den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer bei einem Schaden und danach der Käufer usw...

Also ist die Hersteller-Garantie frei wählbar!?
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Verfasst Di 20.11.2007 11:46
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Geht wahrscheinlich um ne Seagate Festplatte oder?

http://www.fscklog.com/2007/10/warnung-vor-sea.html
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
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Verfasst Di 20.11.2007 16:05
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Eine Garantie ist wie du es so schön ausdrückst frei wählbar. Ob oder ob nicht, wie lange, was genau usw. usw.

Gewährleistung ist die Gesetzesgeschichte und eins hat mit dem anderen nicht unbedingt was zu tun.

Aber wie Zeithase schon sagte - such mal ein wenig und du wirst die Unterschiede gut erläutert im Netz finden (z.B. mal Garantei bei Wikipedia eingeben. Ist ganz nett erklärt)
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manuel_0001
Threadersteller

Dabei seit: 19.11.2007
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Verfasst Di 20.11.2007 16:39
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Danke Leute, jetzt bin ich mal wieder um einiges schlauer.

Gut zu wissen: Seagate Festplatte, Danke Mischpult
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