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Thema: Lohnt sich ein Rechtsanwalt ??? vom 22.06.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Lohnt sich ein Rechtsanwalt ???
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soda-syphon

Dabei seit: 25.02.2003
Ort: chaos
Alter: 25
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.06.2004 11:26
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interessant dein anwalt. verdient gut?
Du klingst arg unsicher was deine Sache angeht, informiere dich lieber vorher, informationen kriegt man KOSTENLOS im Internet, bei Anwaelten, Inkassobueros und beim Amtsgericht. Einen Mund hat man zum sprechen..., die beissen dort ja auch nicht.(es sei denn man zahlt nicht:-D)

kurzgesagt kannst du folgendes machen:
Du gehst zum Amtsgericht und holst/beantragst einen Mahnbescheid, die Kosten hierfuer liegen bei 25euro(bis 3000euro streitwert).
Im Amtsfgericht koennen Sie dir auch sagen was du tun musst, wie gesagt, FRAGEN.
oder du beauftragst ein inkasso unternehmen die schicken ihm dann ihre schlaeger vorbei und haeuen ihn tot. Du musst aber die (bearbeitungs/bestattungs)Kosten vorstrecken und kriegst sie evtl. auch nicht in voller hoehe wieder, das ganze ist ja auch ein wirtschaftsunternehmen und kein gericht.


@Herr Hand: bei einem inkassounternehmen generell ja, man zahlt meisst die bearbeitungskosten + einen prozentualen anteil am streitwert. wenn er denn zahlt.


//EDIT:
1. Fuer Streitbetraege unter 4000e besteht keine Anwaltspflicht,
2. Fuer einen Mahnbescheid braucht man keinen Anwalt anstellen,
3. Wenn du vorher keine WASSERDICHTE Mahnung geschickt hast, (nicht ala "ahemn hier bitte zahlen") dann nuetzt dir alles gar nix.
also rechtlich einwandfreie Mahnung schicken in der eine Frist gesetzt wird, zweite Mahnung schicken. Dritte Mahnung schicken in der fristgerecht der Mahnbescheid angekuendigt wird....


Zuletzt bearbeitet von soda-syphon am Mi 23.06.2004 11:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 24.06.2004 16:27
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Das Thema wurde von soda-syphon schon sehr gut erleutert.
Mahnbescheid ist das einzig sinvolle. Kosten halten sich im Rahmen und hemmen Fristen.
Nur mit den Mahnungen braucht nicht zu viel Aufwand betrieben werden.
Gerichtlich nötig ist nur noch eine einzige!!!
Der Ablauf ist wie folgt:
Zahlungserinnerung nach 14 Tagen. Fristsetzung von 5 - 10 Tagen. Form: freundlich
Mahnung nach Ablauf der Erinnerungsfrist. Frist 5-10 Tage. Bezeichnung 1. Mahnung ist sehr wichtig. Form: sachlich
Danach kann man sich einen Mahnbescheid holen (gibt es auch in Schreibwarengeschäften) füllt ihn aus und bringt ihn beim Amtsgericht vorbei. Die Mahnbescheide sind selbsterklärend. Selbst falsch ausgefüllte hemmen Fristen und bleiben gerichtsrelevant.
Einziger Schwachpunkt dieser Geschichte ist: Der Kunde hatte die Ware bezahlt!
Er kann eventuell nachweisen, das er für dieses Mahnung nicht belangt werden kann.
Dann müßte auf die reine Wiedererlangung des Geldes umgeschaltet werden. Hier sollte schon vorher überlegt werden, auf was man hinaus möchte - das Kästchen ist: Wenn die Zahlung von einer Gegenleistung abhängt - ist diese bereits erbracht? (steht so ähnlich auf dem Mahnbescheid) - kann juristisch schon recht komplex werden.
Aber ich glaube so weit wird es nicht kommen, also ruhig trotzdem ankreuzen...
Gemein wäre allerdings wenn er nach Versendung des Mahnbescheids die Ware tatsächlich zurückbringt, denn dann bleibt ihr auf den Kosten des Mahnb. + dem zurückerstatteten Betrag sitzen, es sei denn ihr klagt die Mahnkosten ein *Schnief*
 
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Kaufdex
Threadersteller

Dabei seit: 08.04.2004
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 03.07.2004 22:10
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Hi,

vielen Dank für die vielen Tipps. Die Beiträge waren wirklich sehr intressant. Ich habe noch ein frage an *system*. Das Problem ist wir möchten entweder die Briefbögen wieder oder den vollen Betrag. Jetzt kann man aber schlecht beides auf den Mahnbescheid ankreuzen oder vermerken. Wie kann ich es am besten machen, das ich ihm die Wahl lasse entweder das Geld oder die Briefbögen ?

Ich bedanke mich schon mal
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Ballroom Schmitz

Dabei seit: 18.03.2004
Ort: -
Alter: 50
Geschlecht: -
Verfasst Do 02.09.2004 21:21
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[recycle]

Spassige Nebenart ist mit widerfahren. Kunde bestellt per Mail Merchandise. Wir fertigen, versenden Paket incl. Rechnung.
Ca. zwei Wochen später retourniert DHL das Paket (incl. Rechnung) in jungfräulichem Zustand mit dem Vermerk "Nicht abgeholt".

Da stell ich mir spontan die Frage... mit welchen Fristen arbeite ich? Er kann ja (muhaha) glaubhaft darlegen, dass er den Krempel und die Rechnung nicht bekommen hat und z.B. vorgeben er hätte keinen Benachrichtigungswisch im Briefkasten gehabt. Was nehm ich nu? Versanddatum plus zwei Werktage?

Thanx schomma vorab.
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selda

Dabei seit: 08.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 02.09.2004 23:14
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*hab nicht alles von euch gelesen*

Ich würde wenn es nicht zu weit weg ist einfach mal hinfahren. Ich wurde früher um 1100 DM betrogen. Ein bekannter wurde von der gleichen Person um 20 euro betrogen. Er ist hingefahren hat seine Ware bekommen und Spritgeld.
Ich bin nicht hingefahren habe aber Anwallt eingeschalltet.... ende davon war, der kerl ist unbekannt verzogen und ich hatte Anwalltskosten.... Also rate ich dir such dir 1-2 Freunde die nicht nett aussehen und Fahr da vorbei!
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schlachobers

Dabei seit: 05.05.2004
Ort: USA
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 03.09.2004 03:49
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Vergiss es und schone Deine Nerven!
Alles andere ist Kackerlakack!
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 03.09.2004 05:37
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Hier gibts ja teilweise haarsträubendes Unwissen...

Wer selbstständig tätig ist sollte so was eigentlich vorher wissen!

http://www.mahnverfahren.nrw.de/

Es lohnt sich nicht wirklich. Die Kosten muss der Schuldner zwar theoretisch erstatten aber wenn der nix hat bist Du bei den Kosten und beim Klageverfahren.

Ein anderer Weg ist eine "Einstweilige Verfügung" mit der Du die herausgabe der Ware verlangst. Aber Anwalt ...

Ich empfehle persönlich die Mahnung abgeben. Gespräch versuchen. 10 Tage später Mahnschreiben hinterher schicken.

Wenn dann nix kommt vergessen... oder Forderung verkaufen.

69 € sind wirklich kein Betrag. Wenn daran der Fortbestand Deines Unternehmens hängt ... * huduwudu! *


Zuletzt bearbeitet von joki am Fr 03.09.2004 05:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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