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Thema: Logoverwendung nach Verkauf als Refernez vom 28.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logoverwendung nach Verkauf als Refernez
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werbetussi
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2008
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Verfasst Do 28.02.2008 19:39
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Logoverwendung nach Verkauf als Refernez

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Hallo,


ich habe ein Problem und zwar:
Wir sind eine Werbeagentur (GbR) und ich habe im letzten Jahr für einen Kunden ein Logo neu erstellt. Dieses wurde auch bei uns bezahlt und es wurde nichts ausgemacht hinsichtlich der Nutzung unsererseits.
Nun habe ich dieses Logo in unserem Leistungskatalog von der Agentur im Bereich Referenzen mit aufgeführt.
Dies will der Kunde jedoch nicht. Seine Begründung: Er hat nie Daten bekommen, welche er hätte weiter verwenden können und das Logo ist nie in den Einsatz gekommen. (er hat mittlerweile ein anderes). zum damaligen Zeitpunkt der Abrechnung war von der Übergabe der Daten keine Rede, da wir noch andere Dinge für ihn fertigen sollten, was aber nicht zu Stande kam, da sich der Kunde nach mehrmaligen Kontaktversuchen von mir nicht mehr gemeldet hat. Er hat die Daten auch nie angefordert bei uns. Allerdings ist auf der Rechnung vermerkt, dass der Preis die Überlassung der Daten beinhaltet, das ist von uns versäumt worden.

Mein Frage: Darf ich dieses Logo trotzdem als Referenz unserer geistigen Arbeit verwenden? Es ist in 2000 Katalogen abgedruckt.

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!

Danke, Nancy
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
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Verfasst Fr 29.02.2008 00:18
Titel

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Wenn Du halbwissen möchtest, bist Du hier richtig. Andernfalls wäre vll. ein Rechtsbeistand zu bevorzugen der Einblick in die genauen Vertragsinhalte hat.

Dem Urheberrechtsgesetz lässt sich folgendes entnehmen:

Zitat:
§ 31
Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder auf alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam.
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ein ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.


Meine Glaskugel vermutet mal ganz wage, dass ihr die Einwilligung des Kunden benötigt. Da es aber um eine Stange Geld geht (2000 Kataloge neu drucken), mögl. Rechtsstreit - würde ich mit der Frage nicht in ein Forum gehen sondern einen Fachanwalt aufsuchen!

(keine Rechtsberatung - lediglich meine pers. Meinung)
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Fr 29.02.2008 08:03
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Was du darfst kann ich dir aus oben genannten Gründen nicht sagen. Aber ich kann dir sagen, was du solltest - nämlich es lassen.

Es stellt sich mir nämlich so dar, dass du etwas erstellt hast, dafür bezahlt worden bist und es dann nicht geliefert hast. Außerdem sieht es in meinen Augen eh doof aus etwas als Referenz vorzuzeigen, dass so nicht zum Einsatz gekommen ist, gerade bei einem Logo.
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SL-Design

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Verfasst Fr 29.02.2008 11:43
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Es stellt sich mir nämlich so dar, dass du etwas erstellt hast, dafür bezahlt worden bist und es dann nicht geliefert hast.

Richtig.
Nimroy hat geschrieben:
Außerdem sieht es in meinen Augen eh doof aus etwas als Referenz vorzuzeigen, dass so nicht zum Einsatz gekommen ist, gerade bei einem Logo.

Finde ich nicht. Ach Layouts oder verworfene Entwürfe können gut sein und als Referenz taugen. Sie sind ja schliesslich auch Arbeiten des Gestalters und kamen eventuell nur aus ganz banalen Gründen nicht zum Einsatz.
Aber die Rechte, sie als Referenz zu veröffentlichen, sollte man natürlich immer haben.
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werbetussi
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 29.02.2008 11:54
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Hallo,

danke für die Antworten, hilft schon bissel weiter.
Das Logo wurde aus dem Grunde noch nicht weiter gegeben, da wir noch andere aktuelle Projekte mit dem Kunden hatten und es noch nicht genau klar war, für was die Daten dann gebraucht wurden.
Dass dann letzendlich dieses Logo nicht verwendet wurde hatte den Grund, dass sich der Firmenname genändert hat, ganz einfach. Somit war dann dieser Entwurf hinfällig.
Ich hole mir heute noch bei einem Rechtsanwalt eine genauere Auskunft dazu. Ist halt schwierig, da ich mit dem Kunden auch nichts schriftliches vereinbart habe, wird aber bestimmt nicht wieder vorkommen, man lernt eben nie aus.

Ich halte euch auf dem Laufenden....

nancy
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dotSven

Dabei seit: 17.06.2009
Ort: Montevideo
Alter: -
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Verfasst Sa 20.06.2009 19:13
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Sorry aber ihr wurschtelt da an der falschen Baustelle:

Solange du keine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben hast, die es dir verbietet über deine Arbeit zu sprechen,, kannst du der ganzen Welt, so oft und so lange du willst erzählen was du alles tolles gemacht hast.

Ob das Logo ausgeliefert, angenommen, bezahlt, nicht bezahlt, verwendet, nicht verwendet oder sonst was ist.

Du hast das Logo entworfen und darfst das auch sagen und zeigen.

Wenn der Kunde das nicht will soll er in Zukunft vernünftige, strafbewährte NDA's vereinbaren.

Gruss

Sven
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