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Thema: Logoentwurf wird ohne Freigabe weiterverwendet... vom 21.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logoentwurf wird ohne Freigabe weiterverwendet...
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telino
Threadersteller

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Verfasst Di 21.08.2007 11:04
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Logoentwurf wird ohne Freigabe weiterverwendet...

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Hallo MGI Gemeinde,

wir haben auf Anfrage per Email für ein T-Shirtdruck ein neues Logo
( oder das erste ordentliche Logo)
für einen Kunden entworfen und wollten die Shirts drucken.

Nun ruft uns eine FREMDE Druckerei an ob wir nicht das PDF in Kurven gewandelt schicken können.
Dannach eine Email das die es auch so hinbekommen. Der Kunde hat das von uns entworfene Logo einfach weitegeleitet und verwendend. Leider gibt es keinen Vertrag .. Aber soviel ich weiß haben wir ja das Recht an dem Geistigen Eigentum. Das PDF als Entwurf war nicht geschützt.

Wie soll ich vorgehen ???

1. Den Druck im Vorraus unterbinden. Ooops
oder
2. Die Druckerei drucken lassen und im Nachhinen eine Rechnung für das Logo schreiben *hehe*
oder
3. Ne andere Lösung ???? Menno!

4. Was soll ich dem kunden schreiben der aus dem selben Dorf kommt und nur 3 Häuser weiter wohnt.

Wer hat ein guten Link mit Urteilen oder so ich hab mal Urheberrecht Logo gegooglet.
Wer hat nen guten Artikel zur Hand.


Zuletzt bearbeitet von telino am Di 21.08.2007 11:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Di 21.08.2007 11:08
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Also ich würde der Druckerei die Nutzung untersagen, solange der Fall nicht geklärt ist.

Stichwort ist hier das Nutzungsrecht. Das habt ihr dem kunden damals nicht erteilt, wenn ich dich richtig verstanden habe.

Was habt ihr denn damals abgerechnet?
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telino
Threadersteller

Dabei seit: 16.05.2006
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Verfasst Di 21.08.2007 11:10
Titel

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Nimroy hat geschrieben:

Was habt ihr denn damals abgerechnet?


Noch nichts. Gar nichts.
Nur einen Entwurf für die Shirts geschickt als PDF in der Hoffnung den Auftrag zu bekommen.


Zuletzt bearbeitet von telino am Di 21.08.2007 11:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Di 21.08.2007 11:14
Titel

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Und euer Entwurf trägt wahrscheinlich auch keinerlei Urheberrechtsvermerke und ne Auftragsbestätigung gibts auch nicht, oder?

Sieht immer mehr nach Lehrgeld aus. Logos sind im seltensten Falle schützenswert im Sinne des Urhebergesetzes
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
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Verfasst Di 21.08.2007 11:16
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Nimroy hat geschrieben:
Also ich würde der Druckerei die Nutzung untersagen, solange der Fall nicht geklärt ist.

Stichwort ist hier das Nutzungsrecht. Das habt ihr dem kunden damals nicht erteilt, wenn ich dich richtig verstanden habe.

Was habt ihr denn damals abgerechnet?


Mit Verlaub, aber das ist Quatsch!

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte Telino denn der Druckerei irgend etwas untersagen können? Er hat doch mit der Druckerei gar nichts zu tun. Die Druckerei führt den Auftrag eines dritten aus. Wenn Sie das nicht tut, macht sie sich diesem gegenüber ggf. schadensersatzpflichtig. Telino hat allerhöchstens einen Unterlassungsanspruch gegen den Auftraggeber der Druckerei. Wenn die Druckerei dann trotzdem druckt, richtet sich sein Anspruch gegen den Auftraggeber, nicht aber gegen die Druckerei. Die hat ja schließlich mit der Rechtsverletzung gar nichts zu tun.
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telino
Threadersteller

Dabei seit: 16.05.2006
Ort: Am Rande des Wahnsinns
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.08.2007 11:17
Titel

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Aber haben wir nicht die Rechte an dem geistigen Eigenturm es ist ja nicht nur ein kleines Logo
sonder eine komplette gestallterische Arbeit mit Flagge für Rennsport, Namenszügen und Slogan.
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Nimroy
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Verfasst Di 21.08.2007 11:21
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Okay, also plädierst du für drucken lassen und anschließend Rechnung schreiben?

Nutzung untersagen war natürlich wirklich quatsch. Ich meinte damit eher den Hinweis, dass die rechtliche Situation nicht geklärt ist, sich telino mit dem gemeinsamen Kunden in Verbindung setzen wird und die Druckerei damit vielleicht noch mal ne Stunde warten soll.

Und ob etwas die notwendige Schöpfungshöhe erreicht hat, wird leider in der Regel durch ein Gericht geklärt.

ich würde erst mal ein Fax (!) an den Kunden von damals klären und wie sidschei gesagt hat, die Nutzung untersagen.
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Sidschei

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Verfasst Di 21.08.2007 11:23
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Ich plädiere einfach dafür, der Druckerei nichts zukommen zu lassen und dem Kunden die Nutzung bis zur Klärung der Angelegenheit zu untersagen.
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