| Autor |
Nachricht |
bumpedibu
Threadersteller
Dabei seit: 26.06.2007
Ort: Schopfheim
Alter: 30
Geschlecht:
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Verfasst Di 04.11.2008 15:02
Titel Logoenturf designt, Kunde lässt es bei Konkurenz anfertigen |
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Hallo liebe Kollegen!
Ich bin neu hier und habe eine kleine rechtliche Frage! Die Situation ist folgende:
Ein Kunde benötigte ein Angebot über die Schaufenstergestaltung seines neuen Geschäfts.
Da es eine Neugründung war hatte er kein Firmenlogo. Kein Problem, er beschrieb mir wie
er sich das Logo vorstellt und ich entwickelte dieses Logo nach seinen Angaben und änderte es nachträglich
soweit ab, bis er zufrieden war! Den Entwurf ging per PDF an Ihn raus.
3 Tage später kam der Kunde und teilte mir mit, das die Beschriftung + Logogestaltung zu teuer ist und es
so nicht zum Auftrag komme!
Ok, abhaken und weitermachen. Nun bin ich letzte woche per Zufall an seinem Geschäft vorbeigefahren und
sah mein gestaltetes Logo an seinem Schaufenster + diverser Schildern!
Bin ziemlich stinkig und würde nun gerne mal wissen wie das rechtlich so aussieht.
Habe ich auch das Urheberrecht an meinem Logo wenn es nach genauen Vorgaben des Kunden gestaltet wurde?
Eigentlich schon oder?!
Hoffe Ihr könnt mich aufklären!
Grüße aus dem süden ...
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flyerladen
Dabei seit: 02.02.2007
Ort: -
Alter: 32
Geschlecht:
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Verfasst Di 04.11.2008 15:12
Titel
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Warum machst Du überhaupt unverbindliche Entwürfe? (Lese ich jetzt mal so raus)
Es gibt auch sicherlich keine schriftliche Vereinbarung zu den Entwürfen?
Trotzdem ist es in meinen Augen ein abmahnfähiges Verhalten welches Dein „Kunde“ an den Tag legt. Schick Ihm eine Unterlassaufforderung (Entfernung des Logos) oder eben doch die Rechnung. Eventuell solltest Du einen Anwalt hinzuziehen.
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Nefliete
Dabei seit: 05.07.2007
Ort: fu**ing eifel
Alter: 32
Geschlecht:
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Verfasst Di 04.11.2008 15:13
Titel
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wenn dein logo ein schöpfungshöhe erreicht, die sich deutlich von der masse abhebt und es deine idee gewesen ist, bist du der urheber des logos.
ich fürchte aber, da du a) nach anweisung und angaben gestaltet hast und nur handwerklich tätig warst und b) vermutlich nichts schriftliches (angebot mit nutzungsbedingungen und unterschrift) in der hand wirst du keine ansprüche stellen können.
das kleine 1x1 der geschäftsabschlüsse ist so einfach und hilft dir genau in solchen situationen.
du kannst dennoch eine entschädigung für die verwendung deines logos verlangen. vermutlich wird sich dein kunde da genauso wenig auskennen,was das nutzungsrecht angeht, wie du.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 32
Geschlecht:
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Verfasst Di 04.11.2008 16:48
Titel
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ich würde dem kunden ganz einfach mal frech ne rechnung schicken für die nutzung des logos und ihm eine weitere nutzung bei nicht-bezahlen schriftlich untersagen. wenn er sich nicht dran hält - anwalt konsultieren...
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