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Thema: Logo Urheberrecht Nachträglich anfordern von Tandiemen! vom 14.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logo Urheberrecht Nachträglich anfordern von Tandiemen!
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exeric
Threadersteller

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Verfasst Fr 14.03.2008 11:05
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Logo Urheberrecht Nachträglich anfordern von Tandiemen!

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Hi zusammen,
hatte diese Frage schonmal eingestellt, aber ..... irgendwie finde ich es nicht mehr.
Ich habe für meine ehemalige Lebensgefährtin, die ein Hotel und Restaurant übernommen hat, einen völlig neuen CD Auftritt entwickelt. Vom Logo bis zur Entwicklung der Printmedien. Jetzt, da ich meinen Dienst getan habe, hat das Schicksal zugeschlagen und ein anderer Mann ist in ihr Leben getreten.
Da sie jetzt aber mit den ganzen Sachen noch ordentlich Werbung macht, und das Logo (*) das speziell für sie entwickelt wurde, ich dachte wir wären ein Team ;-(, auch extrem bewirbt möchte ich da die rechtliche Lage mal erörtern.
(*) Das Logo ist nicht nur irgendwie ein Logo, sondern es ist die Philosopie des Unternehmens dahinter verborgen und wird auch in den Prospekten und im Internet so dargestellt. Wie nennt man eigentlich solche Logos? Ich meine nicht nur so einen einfachen Schriftzug, sondern eher wie die Olympischen Ringe, da stehen ja auch die fünf Kontinente dahinter. Es sind aber fremde Federn, mit der sie sich schmückt, von wegen Impressum....
Meine Fragen:
1. Das Logo hat ja einen Urheberschutz, sollte/kann man es nachträglich schützen lassen und darstellen, dass sie es nicht mehr nutzen darf?
2. Evtl. eine Ausgleichszahlung anstreben?
3. Ohne Geld, dafür mit meinem Firmennamen im Impressum und Printmedien genannt werden?
4. Sicher würde ich es als Werbung für mich ebenso nutzen, kann sie das verbieten?
5. Dasitzen, schmollen und Augen auf beim nächsten mal *zwinker*
Tja zum Teil blöde Fragen auf die ich aber hoffentlich konstruktive Antworten zu bekommen.


PS Übrigens auf diesem Wege vielen Dank für alle Antworten zu meinen vorhergehenden Fragen. Perfekt und ich will dieses Forum mal so richtig loben.....
Ich bedanke mich im voraus und verbleibe mit vielen Grüßen aus dem Internet
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MacDaddy

Dabei seit: 28.01.2008
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Verfasst Fr 14.03.2008 11:23
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Ehrlich gesagt würde ich die Geschichte auf sich beruhen lassen und versuchen damit abzuschliessen.
Also zu deinem 5. Punkt tendieren... Falls dir das keine "Genugtuung" verschafft würde ich im schlimmsten Fall Punkt 3 anstreben.
Immerhin sind das rein emotionale Beweggründe und es handelt sich dabei nicht um einen x-beliebigen Kunden.

Sorry, aber meine Meinung.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
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Verfasst Fr 14.03.2008 11:24
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No. 5
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
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Verfasst Fr 14.03.2008 11:29
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wer nix schriftliches hat, hat halt pech.
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.03.2008 12:38
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No. 3 und dann No. 5!
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exeric
Threadersteller

Dabei seit: 08.05.2007
Ort: Laudenau
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.03.2008 12:58
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Danke für die Hilfe. Reihenfolge No.3 und dann 5.

LG

Andere Frage wie sieht es denn überhaupt rechtlich aus? keinen Plan

[edit by Nimroy]
Bitte edit verwenden.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 19.03.2008 07:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.03.2008 13:26
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sprich doch mal mit einem Anwalt, der kann dir eine definitive Auskunft geben, alles war hier geschrieben wird ist meist eh nur Halbwissen.

Und bevor du damit abschließst, schreib erstmal ne Rechnung, versuchen kann mans ja
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Medienluemmel

Dabei seit: 24.09.2004
Ort: BY-Nord
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.03.2008 15:26
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ich würde auch am ehesten empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren.
Wenn Du in einem Medienberuf arbeitest und zufällig Mitglied bei verdi bist, da gibts die ersten Rechtsberatungen in solchen Fällen kostenlos, evtl. weiterführend. Solltest Du eine Berufs-Rechtsschutz-Versicherung haben, dann kann diese auch hilfreich sein.

Aber aus meinen bisherigen Erfahrungen: Das Urheberrecht liegt eigentlich definitiv bei Dir! Vorausgesetzt, Du kannst einen entsprechenden Nachweis erbringen, dass wirklich DU das Logo entworfen hast. Wenn Du nicht grade ein eigenes Unternehmen hast, wo dies als Auftrag durchgeführt wurde oder sonst irgendwas schriftliches, da könnte das schwierig werden.

Da Du ihr das Logo ohne schriftlichen Vertrag oder Ähnliches überlassen hast, vermute ich, dass hier automatisch angenommen wird, Du hättest ihr das unbegrenzte Nutzungsrecht überlassen, was Du ja damals (als Du noch mit ihr zusammen warst) auch im Sinn hattest.

Von der Seite sehe ich insgesamt nicht viele Chancen.

Auch eine nachträgliche Nennung in Printmedien nur für das Logo (Nr. 3) halte ich für schwierig durchzusetzen. Normalerweise werden Agentur-Tags auf komplett erstellte Produkte, also auf Broschüren o.ä. gebracht, nicht, weil das Logo von der Firma ist.

Es wird womöglich bei Nr. 5 bleiben .. befürchte ich. Sorry für Dich, aber man muss die Entwürfe, die man herausgibt, grundsätzlich mit einem Hinweis zu den Nutzungsrechten versehen und auch die entsprechenden Bedingungen oder Einschränkungen dazu formulieren.
Z.B. habe ich auch für ein Hotel ein Logo gestaltet, wo ich die Nutzungsrechte beispielsweise nur an den entsprechenden Betreiber geknüpft habe. Sollte das Hotel mal verkauft werden oder der Betreiber wechseln, so kann ich mit dem Vertrag dann neue Verhandlungen führen. Man weiß sonst nie, wo das eigene Design dann hinwandert und wer sich dann noch so alles mit den Ideen bedient.
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