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Thema: Logo Lizenzrechte vom 22.04.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logo Lizenzrechte
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Suladu
Threadersteller

Dabei seit: 26.04.2007
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Verfasst Do 22.04.2010 19:24
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Logo Lizenzrechte

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Ich habe für einen Kunden ein Logo erstellt. Nun möchte ich ihm lediglich die Nutzungsrechte, nicht jedoch die Lizenzrechte übertragen. Gibt es da einen Satz, eine Klausel, mit der ich das in meiner Rechnung einfügen kann?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Do 22.04.2010 19:50
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Typografie ist der falsche Bereich. Verschoben nach Recht
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
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Verfasst Do 22.04.2010 19:56
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wo liegt deiner meinung nach jetzt der unterschied?
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Alter: 65
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Verfasst Do 22.04.2010 22:54
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Als Gestalter gibt man seinem Kunden für ein Logo eigentlich immer die uneingeschränkten Nutzungsrechte.
Sonst macht das ganze keinen Sinn.
Ein Kunde sollte schon voll und frei über sein Logo verfügen können.
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Benutzer 64901
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 22.04.2010 23:23
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SL-Design hat geschrieben:
Als Gestalter gibt man seinem Kunden für ein Logo eigentlich immer die uneingeschränkten Nutzungsrechte.
Sonst macht das ganze keinen Sinn.
Ein Kunde sollte schon voll und frei über sein Logo verfügen können.


Sehe ich genauso. Bei einem Logo machen nur uneingeschränkte Nutzungsrechte Sinn.


Zuletzt bearbeitet von am Do 22.04.2010 23:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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