Nika83
Threadersteller
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Verfasst Mi 29.10.2008 11:20
Titel (Logo) Ist vollständiger Name, wenn GmbH angegeben, Pflicht? |
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Huhu,
ich hab die Suche benutzt aber immer nur die umgekehrte Form dieser Frage gefunden .
Ich weiß, dass es keine Pflicht ist die Rechtsform im Logo anzugeben.
Nun hab ich hier aber ein Logo, wo "Dings Bums GmbH" verwendet wird, der eigentliche Name dieser Firma aber "XY Dings Bums GmbH" ist. Ist es dann rechtlich gesehen in Ordnung das XY in dem Logo einfach wegzulassen, obwohl GmbH in dem Logo vorkommt? Oder ist es Pflicht, dass wenn im Logo die Rechtsform angegeben ist, die ganze Bezeichnung der Firma anzugeben??
So dass es nur so: "XY Dings Bums GmbH" oder so: "Dings Bums" geht?
Ich würd mich riesig über eine Antwort freuen, da ich auch bei Google nichts gefunden habe.
Schon mal Danke im Voraus!
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