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Thema: (Logo) Ist vollständiger Name, wenn GmbH angegeben, Pflicht? vom 29.10.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> (Logo) Ist vollständiger Name, wenn GmbH angegeben, Pflicht?
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Nika83
Threadersteller

Dabei seit: 21.04.2008
Ort: Lüdenscheid
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 29.10.2008 11:20
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(Logo) Ist vollständiger Name, wenn GmbH angegeben, Pflicht?

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Huhu,
ich hab die Suche benutzt aber immer nur die umgekehrte Form dieser Frage gefunden Menno! .

Ich weiß, dass es keine Pflicht ist die Rechtsform im Logo anzugeben.
Nun hab ich hier aber ein Logo, wo "Dings Bums GmbH" verwendet wird, der eigentliche Name dieser Firma aber "XY Dings Bums GmbH" ist. Ist es dann rechtlich gesehen in Ordnung das XY in dem Logo einfach wegzulassen, obwohl GmbH in dem Logo vorkommt? Oder ist es Pflicht, dass wenn im Logo die Rechtsform angegeben ist, die ganze Bezeichnung der Firma anzugeben??
So dass es nur so: "XY Dings Bums GmbH" oder so: "Dings Bums" geht?

Ich würd mich riesig über eine Antwort freuen, da ich auch bei Google nichts gefunden habe.
Schon mal Danke im Voraus! Grins
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 27
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 29.10.2008 11:25
Titel

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Nein. Da muss gar kein Text auftauchen. Deshalb ist ein Logo auch ein Logo.

Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Mi 29.10.2008 11:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nika83
Threadersteller

Dabei seit: 21.04.2008
Ort: Lüdenscheid
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 29.10.2008 13:28
Titel

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okay....und wenn es sich um eine Wortmarke handelt? Lächel
und sich in dieser Wortmarke das GmbH befindet, aber nicht der vollständig eingetragene Firmenname?
Geht das dann trotzdem?
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