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Thema: Logo an Kunden übertragen? vom 07.04.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logo an Kunden übertragen?
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
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Verfasst Do 07.04.2011 09:10
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Logo an Kunden übertragen?

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Hallo LEute,
also immer diese Kunden die einen dem letzten schlaf rauben.

Folgender Sachverhalt:
Ich habe ein Logo für einen Kunden mit meiner eigenen Kreativität entworfen (in Corel Draw).

In Rechnung gestellt habe ich das ganze lediglich als "Schaufensterbeschriftung inkl. Logogestaltung" für einen Gesamtpreis.
Nun kommt der Kunde an, wegen meinungsverschiedenheiten und möchte, dass ich Ihm das Logo überschreibe und ein Schriftstück fertig mache, wo ich versichern soll, dass das Logo frei von mir erfunden ist und die Rechte Dritter nicht verletzt werden.
Ich habe mich bisher strikt dagegen geweigert. Da ich es entworfen habe, habe ich daran die Urheberrechte. Um den Kunden endlich los zu werden habe ich zugesagt für 100 EUR es an ihn zu überschreiben, allerdings werde ich kein schreiben aufsetzen wo ich versichere das es frei von Rechten Dritter ist. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Und nachher bin ich wegen irgendwas dran, wenn jmd aus bayern kommt und meint er hat so ein ähnliches.

Soo nun:
Wie wird das normalerweise gehandhabt wenn man ein Logo überschreibt und welches Honorar ist so im Durchschnitt üblich?
Und was muss ich hinsichtlich der rechtlichen Aspekte beachten??

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!! *zwinker*
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.04.2011 09:43
Titel

Re: Logo an Kunden übertragen?

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dreamy hat geschrieben:
Und was muss ich hinsichtlich der rechtlichen Aspekte beachten??

Eigentlich garnichts, denn als Designer bist du erst garnicht dazu verpflichtet. Ausser dass du natürlich nicht wissentlich irgendwo was klaust... *zwinker*

In meinen AGB habe ich folgendes dazu stehen:
Zitat:
2.1. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die
Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag
hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit
der Arbeiten
von xxx. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichenoder
sonstigen schutzrechlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten
von xxx. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Do 07.04.2011 09:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
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Verfasst Do 07.04.2011 09:52
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ah ok, natürlich habe ich nichts wissentlich geklaut. Das Logo ist aus verschiedenen Vorentwürfen so entstanden.
Wenn ich meinem Kunden das Logo nun übertrage, setzte ich ja ein Schriftstück auf. Muss dieses ein Anwalt schreiben, oder kann ich das auch selber auf meinem Briefbogen kritzeln. Aber was muss man dann dort formulieren, so dass ich aus der Sache raus bin.
Und was Übertrage ich Ihm? Nur nutzungsrechte? Oder muss ich dann das Logo bei mir auch löschen. Allerdings habe ich gemeint aus Sicherheit bleiben alle Vorlagen und Entwürfe auf der externen Festplatte liegen.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Verfasst Do 07.04.2011 09:59
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Das Schreiben kannst du selber aufsetzen. Die Frage ist, was der Kunde genau möchte...

Will er die Nutzungsrechte oder soll das Eigentumsrecht an dem Logo übertragen werden?

Aber egal was, würde ich auf garkeinen Fall einen Passus reinschreiben in dem du bestätigst, dass das Werk vollkommen frei von Rechten Dritter ist. Denn als Designer kannst du das garnicht jedesmal zu 100% überprüfen wenn du für einen Kunden ein Logo gestaltest... * Such, Fiffi, such! *
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.04.2011 10:04
Titel

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ja ehm ok gute Frage, nutzen tut er es ja schon. (auf Schildern Plakaten im internet etc.)
also ich gehe davon aus, das er es sich schützen möchte.

Und dazu sicher das Eigentumsrecht an sich haben möchte.
Nein auf Keinen Fall schreib ich sowas dort rein, höchstens, dass das Logo frei erfunden ist.
und es somit als Eigentum an den Kunden übertragen wird. Was ist dann mit den Sachen wo das Logo enthalten is auf meinem PC muss ich diese dann löschen? Und mit diesem Schreiben bin ich dann nicht mehr der Urheber?
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.04.2011 10:10
Titel

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Du bleibst weiterhin der Urheber, denn Urheberrechte können nicht übertragen werden.
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matchbox

Dabei seit: 15.06.2005
Ort: Aus dem Schwarzen Wald
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.04.2011 10:13
Titel

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Urheberrecht kann man nicht übertragen, du kannst nur Nutzungsrechte übertragen.

Das höchste was du machen kannst ist ihm ein uneingeschränktes Nutzungsrecht einräumen.
Somit kann er mit dem Logo machen was er will. Aber du bist immer und wirst es immer sein "Die Urheberin".
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dreamy
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 07.04.2011 10:14
Titel

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ok. Also schreibe ich das dann dort auch mit rein??
Eigentumsrecht geht an kunde über. Urheber bleibt bei mir. ist von mir frei erfunden. fertig?
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