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Pixelschupser79
Threadersteller
Dabei seit: 26.01.2009
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 26.01.2009 20:44
Titel Lizenzgebühren nachfordern wg nicht gezahlter Rechnung |
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Hallo Leute,
ich möchte mich zunächst mal hier erkundigen, meinen Anwalt habe ich bereits informiert aber noch mit nichts beauftragt.
Ich habe jemandem ein Logo (Wortbildmarke) und Fahrzeugbeschriftung (Eigenwerbung) kreiert.
Da es sich um den Freund einer Bekannten handelt habe ich ihm keine Lizenzgebühren für die Nutzungsrechte berechnet.
Die Nutzungsrechte sollten nach Zahlungseingang auf ihn übergehen. Nun zahlt er aber die Rechnung nicht, nutzt mein Werk aber und lässt sogar auf dieser Basis weitere Arbeiten anfertigen.
Wie kann ich ihn nun dafür "bestrafen"? Neben dem Rechnungsbetrag möchte ich eine Entschädigung einfordern und ich möchte zusätzlich, dass er all meine Arbeiten sowie die nachgebauten Arbeiten entfernt (Autos, Ladengestaltung, etc.). Wie kann das laufen?
VG
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Mo 26.01.2009 23:33
Titel
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Nur über Deinen Anwalt!
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mo 26.01.2009 23:39
Titel Re: Lizenzgebühren nachfordern wg nicht gezahlter Rechnung |
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Pixelschupser79 hat geschrieben: | Wie kann ich ihn nun dafür "bestrafen"? |
Jetzt geht dieser Kinderkram wieder los...
Nimm' ihm seine Quietscheente weg...
Darf ich fragen ob das ganze mit dem Freund deiner Bekannten schriftlich in einem Vertrag festgehalten wurde?
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 26.01.2009 23:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Pixelschupser79
Threadersteller
Dabei seit: 26.01.2009
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.01.2009 00:11
Titel
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Tja, mach mit Freunden keine Geschäfte. Einen schriftlichen Vertrag haben wir nicht, was natürlich das größte Problem ist. Die Auftragserteilung lässt sich aber durch eMails belegen, die noch immer auf dem Server liegen. Unabhängig von den Lizenzen und allem Schriftlichen, der darf doch meine Arbeiten nicht ohne meine Einwilligung nutzen? Das ich das gemacht habe kann ich doch durch die Originaldateien belegen!?
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.01.2009 00:21
Titel
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Was hat er denn als Grund angegeben warum er die Rechnung nicht zahlen will? Oder lässt er sich einfach nur Zeit beim Zahlen?
Und wenn du schon so eine Vereinbarung getroffen hast (ganz gleich ob nun mündlich oder schriftlich), wieso hast du die Daten überhaupt ausgehändigt bevor die Rechnung bezahlt wurde?
Man kann sehr wohl mit Freunden und Bekannten Geschäfte machen. Halt eben wie mit anderen Geschäftspartern auch mit Vertrag und so. Und wenn sich jemand von vornherein querstellt deswegen weiß man eben gleich, dass man die Finger davon lassen sollte.
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Pixelschupser79
Threadersteller
Dabei seit: 26.01.2009
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.01.2009 00:41
Titel
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Er sagt, wir müssten über die Summe nochmal reden, tut er aber nicht. Erst wurde von einem Schriftzug gesprochen, aber letztlich sollte es dann doch eine Wortbildmarke sein. Dafür habe ich doppelt so viel Zeit gebraucht, also wurde es auch doppelt so teuer.
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.01.2009 00:51
Titel
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Hast du ihn vorher über die Mehrkosten informiert?
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Pixelschupser79
Threadersteller
Dabei seit: 26.01.2009
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.01.2009 00:59
Titel
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ja klar aber eben auch nur mündlich.
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