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Thema: Leidiges Thema Referenzen, insb.: Kundennamen nennen vom 17.09.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Leidiges Thema Referenzen, insb.: Kundennamen nennen
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asteriks
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Verfasst Mo 17.09.2012 11:32
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Leidiges Thema Referenzen, insb.: Kundennamen nennen

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Hallo zusammen,

ich weiß, dass ständig Fragen zu Referenzen aufkommen und habe das durch die Suche "Referenzen" in diesem Forum auch in vielfacher Weise gelesen. Trotzdem ist jede Frage eben anders, daher schreibe ich hier mal. Denn es geht bei mir nicht um Nutzungsrechte, sondern nur um die Namensnennung.

Ich bin noch ganz am Berufsanfang als freiberuflicher Illustrator, nebenberuflich. Das heißt, ich bin natürlich über jeden Auftrag froh. Ich bin bei einigen Bildarchiven angemeldet und verkaufe dort auch Illustrationen und erfahre i.d.R., wer die Bilder gekauft hat und wofür. Außerdem hatte ich schon ein paar Direktaufträge.

Ich behalte fast immer die Nutzungsrechte, die Bilder darf ich also auf meiner Seite zeigen, soweit ok. Aber wie ist es mit der Namensnennung der Kunden? Die AGBs der Archive widerspricht dem nicht, ich selbst habe keine AGB.

Meien drei Fragen:
1) Ist es rechtlich so, dass ich Namen von Kunden nennen darf, wenn dies nicht ausgeschlossen ist im Vertrag? Oder ist es genau umgekehrt, dass es explizit erlaubt sein muss?
2) Mich würde ein kleines Meinungsbild interessieren, also was ist üblich "in der Branche", ist die Nennung von Kunden immer erstmal ok, es sei denn, es handelt sich um sensible Namen?
3) Es gibt ja die AGBs von BDG und AGD, dort ist Eigenwerbung explizit erlaubt, betrifft das dann auch die Namensnennung?

Für meine direkten Kunden kann ich natürlich immer mal nachfragen, aber bei den Kunden über Stock-Agenturen käme mir das komisch vor, und ich gehe davon aus, dass die Firmen dann antworten: Wer sind Sie denn?

Danke für ein paar Hinweise
Marcus
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 17.09.2012 11:59
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Re: Leidiges Thema Referenzen, insb.: Kundennamen nennen

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asteriks hat geschrieben:
1) Ist es rechtlich so, dass ich Namen von Kunden nennen darf, wenn dies nicht ausgeschlossen ist im Vertrag? Oder ist es genau umgekehrt, dass es explizit erlaubt sein muss?

idr regal kannst du veröffentlichen für wen du gearbeitet hast. das ist branchenüblich. es gibt aber situationen, in denen der kunde das nicht möchte. da sollte man vlt den wunsch berücksichtigen. wenn etwas vertraglich geregelt ist, dann müssen sich auch beide daran halten.

asteriks hat geschrieben:
2) Mich würde ein kleines Meinungsbild interessieren, also was ist üblich "in der Branche", ist die Nennung von Kunden immer erstmal ok, es sei denn, es handelt sich um sensible Namen?

das hat leider mit meinung nichts zu tun. daher nicht wirklich relevant. Lächel

asteriks hat geschrieben:
3) Es gibt ja die AGBs von BDG und AGD, dort ist Eigenwerbung explizit erlaubt, betrifft das dann auch die Namensnennung?

es heißt agb ohne "s". wie sollte denn sonst eine eigenwerbung aussehen, wenn du nicht sagen kannst für wen es gemacht wurde?

asteriks hat geschrieben:
Für meine direkten Kunden kann ich natürlich immer mal nachfragen, aber bei den Kunden über Stock-Agenturen käme mir das komisch vor, und ich gehe davon aus, dass die Firmen dann antworten: Wer sind Sie denn?

hierzu geben dir die agb des stocks doch auskunft. wenn sie nicht widersprechen, dann sollte es ok sein.

was die nutzungsrechte/urheberrechte angeht: ich denke mal, da wirst du dich sicherlich selbst noch weiter informieren. ist wirklich nicht ganz unwichtig.
 
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type1

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Verfasst Mo 17.09.2012 12:07
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Re: Leidiges Thema Referenzen, insb.: Kundennamen nennen

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Nefliete hat geschrieben:

es heißt agb ohne "s".


Klugschiss: Das wurde ja erst kürzlich mit Duden-Link widerlegt *zwinker*
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 17.09.2012 14:08
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http://www.korrekturen.de/sprachleben/rechtschreibung/plural-akronyme_agb_oder_agbs_faq_oder_faqs.shtml
das beugen von abkürzungen meintest du, oder? das war für mich keine widerlegung. ich bleib einfach hartnäckig dabei. *bäh*
 
type1

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Verfasst Mo 17.09.2012 14:12
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Nefliete hat geschrieben:
http://www.korrekturen.de/sprachleben/rechtschreibung/plural-akronyme_agb_oder_agbs_faq_oder_faqs.shtml
das beugen von abkürzungen meintest du, oder? das war für mich keine widerlegung. ich bleib einfach hartnäckig dabei. *bäh*


Ok. Du hast recht. Ich revidiere die Revidierung *ha ha*
DUDEN hat geschrieben:

Wenn ein Unternehmen AGB hat oder eine Website FAQ zur Verfügung stellt, dann steht auch kein Plural-s. Für dieses gibt es keinen Grund. Zwar handelt es sich tatsächlich um eine Wortneubildung, deren grammatikalische Eigenschaften man nicht auf die des Grundworts zurückführen kann – allerdings gibt es eben schlicht keine AGB oder FAQ in der Einzahl und es ist der Sprache nicht fremd, dass Substantive nur im Plural existieren


Zuletzt bearbeitet von type1 am Mo 17.09.2012 14:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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asteriks
Threadersteller

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Verfasst Mo 17.09.2012 15:26
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Hallo Nefliete,

danke für deine Antworten, die mir durchaus schon weiterhelfen.
Es gab ja auch schon gleich mehrere Antworten, die aber um ein anderes leidiges Thema kreisten: Rechtschreibung. Hierzu ist auf korrekturen.de ganz gut der doppelte Plural beschrieben, s.u.

Aber auch an die anderen Forumsmitglieder wende ich mich nochmal mit meinen drei Fragen, gerne auch zum Meinungsbild, also wie die persönliche Meinung zum Thema "ungefragt Referenzen als Namen aufführen" ist - hier gibt es ja jenseits des Rechts auch Meinungen.

Gruß
Marcus

korrekturen.de:
Der doppelte Plural: Allerdings sieht es im Plural anders aus – nämlich im „doppelten“ Plural. Wenn mehrere Unternehmen AGBs haben, kann man diese miteinander vergleichen. Dann spricht man eben von mehreren AGBs verschiedener Unternehmen oder den FAQs auf verschiedenen Websites. Herkömmliche Pluraliatantum können keinen Plural bilden – aber wenn in der Sprache eine Wortneubildung zur Verfügung steht, die sowohl im Singular, als auch im Plural stehen kann, dann gibt es aus sprachlicher Sicht prinzipiell keinen Grund, das Plural-s nicht zu verwenden (auch, wenn der zugrunde liegende Begriff selbst gar keinen Plural bilden kann). Es handelt sich also um Abkürzungen im Plural, die die Fähigkeit genießen, zusätzlich einen Plural im doppelten Sinne zu bezeichnen. Eine Möglichkeit mehr, das Gemeinte grammatisch zu markieren.
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NaMaMe

Dabei seit: 26.09.2011
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Verfasst Mo 17.09.2012 15:30
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Ich würd der Problematik einfach durch entsprechende Hinweise zu Beginn, bzw. durch Absprache im Zuge der vertragsabsprechen entgehen. Sprich: Direkt am Anfang sagen, dass du dir die Möglichkeit vorbehälst, die Arbeiten in deinen referenzen aufzunehmen, es sei denn, der Kunde widerspricht aktiv in Form einer Vertragsklausel o.Ä.
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begon

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Verfasst Di 18.09.2012 12:33
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VORSICHT MIT REFERENZEN !!!

Sicherlich ist es für den weiteren Erfolg gut, wenn man mit guten Referenzen aufwarten kann. Man sollte sich jedoch gut überlegen, ob man dies für die breite Masse ( auf HP´s etc ) öffentlich machen sollte.
Denn Kunden zu gewinnen ist die EINE Seite, aber Kunden durch abwerben zu VERLIEREN eine andere.

Uns ist es schon des öfteren passiert, das unsere Referenzliste von Mitbewerbern gezielt zu Zwecken der Abwerbung missbraucht wurden.

Unsere Fazit: Wir sprechen mit unseren Kunden offen über das Thema Referenzen und vereinbaren Symbiosen wie Linktausch, gemeinsame Aktivitäten oder Informationsaustausch von Bestandskunden zu Interessenten.

Daher: Lieber einen Neukunden weniger und dafür einen festen und stabilen Stammkundenkreis
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