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Gedankenmacher
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
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Verfasst Mo 24.05.2010 21:33
Titel Kunstwerk, neu interpretieren und gewerblich nutzen |
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Hallo,
ich benötige mal eure Einschätzung.
Angenommen man nimmt ein "Kunstwerk", z.B. die Mona Lisa. Lässt das Bild so wie es ist, nur anstatt der Mona Lisa würde McDonalds seinen Ronald McDonald in das Bild setzen und dieses "neue" Bild auf seiner Homepage präsentieren.
Meine Frage ist, darf man bekannte Bilder nach seinem Gusto abändern und diese "Neuinterpretation"
a) verkaufen (z.B. wenn man es auf Leinwand malt)
b) auf seine gewerbliche Website stellen und damit werben?
Habe leider keine Ahnung, wie ich an diese Fragestellung herangehen soll?
Im welchem Gesetz könnte diese Sachlage geregelt sein?
fragt
Markus
Hier noch ein konkretes Beispiel:
Original:
http://www.kunstgalaxie.de/shop/hand-with-bouquet-pablo-picasso-p3104.html
Interpretation:
Darf die Interpretation gewerblich genutzt werden?
http://yfrog.com/14123456789esj
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 25.05.2010 06:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Mo 24.05.2010 23:29
Titel
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Frag einen Anwalt.
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Gedankenmacher
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 25.05.2010 08:51
Titel
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Wie ist denn deine Meinung dazu?
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Di 25.05.2010 09:38
Titel
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Das du ganz gewaltig Ärger mit McDonald's bekommen wirst, wenn du deren Ronald McDonald so einfach ungefragt verwendest
Bei der Mona Lisa wäre das egal, denn die ist schon seit langem gemeinfrei, d.h. sie darf von niemanden mehr so einfach als Marke monopolisiert werden. Zum Glück gibt es sowas in D-land auch noch, obwohl es immer wieder versucht wird.
Wie das aber mit Werken von Picasso ist, weiß ich nicht.
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 25.05.2010 09:44, insgesamt 3-mal bearbeitet
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grauwert
Dabei seit: 04.04.2008
Ort: Rheinland
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 25.05.2010 09:48
Titel
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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) hat geschrieben: | § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers. |
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html
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Gedankenmacher
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 25.05.2010 09:54
Titel
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Danke für eure Antworten.
Die Frage ist theoretisch. Ich habe mit dem McD Clown nichts vor.
Okay, man darf also keine Werke umgestalten, es sei denn man hat eine Erlaubnis.
Picasso ist jetzt tot, den kann man nicht fragen.
Aber wen soll man dann fragen?
Macht es hier einen Unterschied ob der Künsler bereits 70 Jahre tot ist?
Picasso ist ja erst 37 Jahre tot.
LG
Markus
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 25.05.2010 09:58
Titel
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Gedankenmacher hat geschrieben: |
Aber wen soll man dann fragen? |
siehe meinen ersten Post. Picassos Erben haben bestimmt einen.
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