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Thema: Kundin verw. Bild von Konkurrenz - darf ich drucken lassen? vom 16.12.2004


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Ballroom Schmitz

Dabei seit: 18.03.2004
Ort: -
Alter: 50
Geschlecht: -
Verfasst Do 16.12.2004 15:11
Titel

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Nur mal so ins Blaue hinein ...

"wir" sind doch eigentlich nur Ausführende, also Erfüllungsgehilfen, oder sehe ich da was ganz falsch?
Wenn, aktueller Fall, zu mir einer kommt und will ein Logo eines Schlagzeugherstellers auf ein Shirt geflockt haben, dann erkenne ich persönlich das zufälligerweise, da ich selber Schlagzeug spiele und mir die Herstellerlogos daher geläufig sind; ob das der Aushilfe in der Shirtbude am Bahnhof auffallen würde stelle ich mal in Frage. Umgekehrt kenne ich nicht jeden Sportartikelhersteller (Beispiel). Okay, das sind Logos.

Wenn Auftraggeber mir Fotos anliefert, dann ist der doch in der Pflicht das entsprechend abgeklopft zu haben.
Ich sehe dem Foto ja an sich nicht an, ob der das selber geschossen hat oder einen Fotografen beauftragt hat.
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TinaEngel
Threadersteller

Dabei seit: 04.11.2004
Ort: Halle (Sachsen-Anhalt)
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.12.2004 15:48
Titel

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nun ja diese Kundin hat mir allerdings ein Flyer der Konkurrenz mit gezeigt und überreicht und mir groß erzählt das sie es einfach verwendet, sie hat sogar diese Flyer bei sich in der Firma ausliegen mit dem Bild das sie einfach eingescannt hat und jetzt für sich verwenden möchte, hatte mittlerweile auch schon ne anzeige in der Zeitung, hab sie aber drauf hin gewiesen, mehr kann ich nicht machen... mal sehen wie es weiter geht *Huch*


"manche Leute - denken sich halt man kann sich alles nehmen - was einem gefällt" * grmbl *


Zuletzt bearbeitet von TinaEngel am Do 16.12.2004 15:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mabi

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Aachen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.12.2004 16:34
Titel

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Lass es Dir doch vom Kunden kurz schriftlich geben, daß für die verwendeten Inhalte das Nutzungrecht bei deinem Kunden liegt. Damit bist Du aus jeder Haftung heraus. Weil:

Jeder Gestalter hat eine Hinweispflicht auf die gesetzlichen Bestimmungen des Urhebergesetzes und des Nutzungsrechtes!!

Ansonsten bist Du als Gestalter selbstverständlich mit verantwortlich für einen "Gesetzesverstoß".

Gerade bei einem solchen Kunden wie beschrieben: ALLES SCHRIFTLICHHHHHH


Lieber "Ballroom Schmitz" - niedrigster Erfüllungsgehilfe oder kompetenter Fachdienstleister???
Wenn ich ein T-Shirt mit meinem Portrait mit einer Sprechblase: "ich bin nur Efüllungsgehilfe" sehe, werde ich den Träger zum Unterlassen/Schadensersatz auffordern. Wenn mir der Träger dann sagt, das er das T-Shirt im Kopyshop xy gekauft hat. Verklage ich den Kopyshop!!!! Wenn der Träger dann vor Gericht eine Quittung vorlegt und der Kopyshop nicht beweisen kann, daß er auf Nutzungsrecht/Personenrecht hingewiesen hat ist er drann!

Passiert natürlich nie - oder vieleicht doch?


Gruß mabi


Zuletzt bearbeitet von mabi am Do 16.12.2004 16:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
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TinaEngel
Threadersteller

Dabei seit: 04.11.2004
Ort: Halle (Sachsen-Anhalt)
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.12.2004 16:59
Titel

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gutti mabi - genau so hab ich es auch vor, wenn dann alles schriftlich, ohne dem mache ich nix
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