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Thema: Kundin verw. Bild von Konkurrenz - darf ich drucken lassen? vom 16.12.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kundin verw. Bild von Konkurrenz - darf ich drucken lassen?
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TinaEngel
Threadersteller

Dabei seit: 04.11.2004
Ort: Halle (Sachsen-Anhalt)
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.12.2004 10:23
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Kundin verw. Bild von Konkurrenz - darf ich drucken lassen?

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Haben nen Problem - haben eine Kundin die gern etwas über uns drucken lassen möchte, aber sie hat auf ihren jetzigen (schon vorhandenen) Drucksachen (Selbsterstellung ihrerseits) ein Bild verwendet, was die Konkurrenz von ihr hat.

(einfach von ihr eingescannt und ausgedruckt) Darf ich das was sie erstellt hat, verwendet hat denn einfach drucken lassen, wenn ich das weiss oder muss/kann ich mit rechtlichen Strafanzeigen rechnen?

Liebe Grüße Tina
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.12.2004 10:35
Titel

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Was die Konkurrenz von ihr hat?

Also hat sie's gemacht? Oder wie? Au weia!

Wenn das der Fall ist und sie nicht die Nutzungsrechte voll abgetreten hat
kann sie damit tun und lassen was sie will, sonst nicht.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.12.2004 10:43
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Ne ich glaub, das sollte heißen "welches die Konkurrenz bereits gekauft und verwendet hat".

Wenn dem so ist, verstößt sie gegen das Nutzungsrecht aller Wahrscheinlichkeit nach. Da wir aber keine sog. Anzeigepflicht für Privatpersonen in Deutschland haben, bist du nicht verpflichtet, Gesetzesverstöße zu melden. Das gilt lediglich für Polizisten u.ä.

Würde sie aber trotzdem mal drauf hinweisen, dass so etwas sehr, sehr teuer werden kann. Zum einen hat sie nicht das Nutzungsrecht des Urhebers, zum anderen schadet sie damit der Konkurrenz, zumindest könnte ihr diese dadurch auch einen Strick drehen. Und rufschädigend ist es sowieso für sie.
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TinaEngel
Threadersteller

Dabei seit: 04.11.2004
Ort: Halle (Sachsen-Anhalt)
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.12.2004 11:01
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Nimroy hat geschrieben:
Ne ich glaub, das sollte heißen "welches die Konkurrenz bereits gekauft und verwendet hat".

Wenn dem so ist, verstößt sie gegen das Nutzungsrecht aller Wahrscheinlichkeit nach. Da wir aber keine sog. Anzeigepflicht für Privatpersonen in Deutschland haben, bist du nicht verpflichtet, Gesetzesverstöße zu melden. Das gilt lediglich für Polizisten u.ä.

Würde sie aber trotzdem mal drauf hinweisen, dass so etwas sehr, sehr teuer werden kann. Zum einen hat sie nicht das Nutzungsrecht des Urhebers, zum anderen schadet sie damit der Konkurrenz, zumindest könnte ihr diese dadurch auch einen Strick drehen. Und rufschädigend ist es sowieso für sie.


genau so war es gemeint... also auf mich kann nichts rechtliches zukommen, ich kann sie drauf hin weisen und kann es trotzdem drucken lassen!

nach dem Motto: *Kunde ist König*
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TinaEngel
Threadersteller

Dabei seit: 04.11.2004
Ort: Halle (Sachsen-Anhalt)
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.12.2004 11:03
Titel

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und wie schaut es aus, wenn sie andere Produkte von mir erstellt haben möchte,
somit Datenlieferung von ihr, Erstellung ich - bin ich für die Bilder etc. verantwortlich, die ich verwende?


Zuletzt bearbeitet von TinaEngel am Do 16.12.2004 11:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.12.2004 11:55
Titel

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ich würd mir halt von ihr schriftlich geben lassen, das sie alleine verantwortlich für verwendete bilder usw. ist und die damit verbundenen lizenzen etc. rechtmäßig erworben hat. es kann im grunde ja keiner von dir verlangen, das du jedes gelieferte bild nachprüfst (außer es is evtl. was ganz offensichtliches).
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1-2-12

Dabei seit: 03.12.2003
Ort: Tirol
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.12.2004 11:58
Titel

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eine partnerfirma deren kunde hatte kürzlich so einen fall, und am ende kam es auf EUR 4.100,00 (ohne eigene anwaltskosten * Ich geb auf... * ) und einer zu unterzeichnenden unterlassungs- und verpflichtungserklärung. sämtliche prospekte (20.000 Stk.) mussten vernichtet und zuvor teilweise wieder bei deren Kunden eingesammelt werden. peinlich und noch dazu teuer * Nee, nee, nee * .

hätte man sich da nicht außergerichtlich einigen können, wäre es auf über EUR 10.000 zusätzlich gerichtskosten gekommen. also vor solchen sachen würde ich meine finger lassen, auch deine kundin sollte es als geschäftsfrau verstehen.

oben genannte preise verstehen sich auf österreich, aber in deutschland wirds sicher nicht billiger sein -oder?

gruß
1-2-12
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TinaEngel
Threadersteller

Dabei seit: 04.11.2004
Ort: Halle (Sachsen-Anhalt)
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.12.2004 13:33
Titel

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au-wei, hab gerad mit meinem Chef gesprochen - er meinte absichern, alles schriftlich machen und sie drauf hin weisen..

bedanke mich bei euch
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