Autor |
Nachricht |
adx
Threadersteller
Dabei seit: 25.05.2007
Ort: Bamberg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.01.2009 08:41
Titel Kunden Abmahnung durch nicht gelöschte Dateien |
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Ein Kunde von mir hatte auf seiner Website im Downloadbereich div. PDFs
mit Infos. Diese waren wie sich herausstellte teilweise urheberrechtlich geschützt.
Als mir mein Kunde das mitgeteilt hat (Nachdem er abgemahnt wurde) habe ich den
Link entfernt (die PDFs nicht)
Der Urheber hatte aber scheinbar den Direkt-Link gespeichert, und
konnte die Daten dadurch immer noch finden.
Dadurch kam es zu einer 2. Mahnung seitens des Urhebers.
Nun will mein Kunde mich zur Rechenschaft ziehen.
Wie ist hier die Sachlage?
Danke vielmals!
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.01.2009 08:43
Titel
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Anwalt fragen, alles andere hier wären nur Mutmaßungen und Glaskugelerzählungen!
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airball
Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.01.2009 08:45
Titel
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Würde ich auch sagen, wobei sich mir der Sinn entzieht warum nur die Links gelöscht wurden und nicht die kompletten Daten...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.01.2009 08:49
Titel
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<juristische laienmeinung>
naja der tatbestand der urheberrechtsverletzung besteht ja noch durch das pdf auf dem server (der im übrigen auch von suchmaschinen und dergleichen indiziert worden sein kann und darüber zu finden ist - da machts keinen unterschied ob du die verlinkung entfernt hast oder nicht). ich würd mal behaupten, die zweite abmahnung gegen dich ist leider gottes berechtigt. wie schon erwähnt wurde, solltest du nun schnellstens einen anwalt aufsuchen, der sich im internetrecht und mit urheberrechtsfragen auskennt. vielleicht findet der ja noch irgendwo ein schlupfloch...
</juristische laienmeinung>
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adx
Threadersteller
Dabei seit: 25.05.2007
Ort: Bamberg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.01.2009 09:01
Titel
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danke!
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worshipper
Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.01.2009 09:19
Titel
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bevor du jetzt deinen Anwalt einschaltest, warum nicht einfach beim Urheber anrufen, die Sachlage klären dich entschuldigen und bitten die 2 Abmahnung zu vergessen?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.01.2009 09:24
Titel
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worshipper hat geschrieben: | bevor du jetzt deinen Anwalt einschaltest, warum nicht einfach beim Urheber anrufen, die Sachlage klären dich entschuldigen und bitten die 2 Abmahnung zu vergessen? |
naja, auf die begleichung der anwaltskosten wird er aber wohl bestehen. einen versuch isses wert, aber ob das wirklich viel aussicht auf erfolg hat, wage ich zu bezweifeln... zumal es nicht unbedingt sein muss, das der urheber des werkes auch der rechteinhaber ist...
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 12.01.2009 09:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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adx
Threadersteller
Dabei seit: 25.05.2007
Ort: Bamberg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.01.2009 09:25
Titel
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Der Urheber ist ein großer Verlag. Da is nix mit "Hallo - tut mir leid"
leider;-(
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