Dabei seit: 10.03.2005 Ort: kurz vor der Eifel :-) Alter: 50 Geschlecht:
Verfasst Do 14.04.2005 15:49 Titel
Hi
ich hab das auch hin und wider mit dem ein und demselben Kunden.
Ich handhabe es jetzt so:
Zahlungserinerung ->1. Mahnung plus Mahngebüren (ca. 1-5% des Rechnungsbetrages) plus Hinweis, das bei nicht bezahlen, die Forderung an ein Inkasso-büro abgetreten wird.
Bis jetzt ist es immer nach der Zahlungserinnerung bzw. 1. Mahung gezahlt worden.
Dann schick ich denen jetzt die erste Mahnung, + 5.- Mahngebühren, mit Hinweis auf Zwangsvollstreckung bei nicht Beachtung und das ganze per Einschreiben.
Zuletzt bearbeitet von am Do 14.04.2005 16:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
an sich würde ich das ganze von vornherein zum anwalt geben. der schickt mahnungen und macht dann alles weitere selsbtändig mit dem amtsgericht usw...
denke auch daran das du die zinsen draufschlägst. glaube mal gehört zu haben das sind 6%, würde eine kanzlei dir aber sicher alles abnehmen. kosten entstehen dir dadurch ja in der regel nicht.
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