mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 11:47 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Kunde zahlt nicht, Webseiten noch mein "Eigentum"? vom 25.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde zahlt nicht, Webseiten noch mein "Eigentum"?
Autor Nachricht
osterhund
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 25.03.2008 17:02
Titel

Kunde zahlt nicht, Webseiten noch mein "Eigentum"?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die Titelzeile ist zu kurz, um es richtig zu formulieren.

Vorgeschichte: Habe für einen ebay-Shop das Layout für ihre Artikelseiten gemacht - HTML und Grafiken. Und Unmengen Artikel eingestellt. Dafür erhielt der Kunde eine Rechnung, die er dann nach und nach abstotterte.

Nach der gesetzlichen Änderung der Widerrufspflicht von 14 Tage in 1 Monat kam der nächste Auftrag: Alle Seiten wurden komplett überarbeitet und erhielten ein völlig neues Layout. Auch inhaltlich, die Ausformulierung der Pflichtangaben und eine Übersetzung derer 1:1 ins Englische. Die Seiten sind quasi zweispaltig, links deutsch, rechts englisch und die Texte alle meinem Kopf entsprungen.

Davon abgesehen, dass so ca. 1000 Artikel in ebay bearbeitet werden mussten, wurden auch noch weitere 500 Artikel eingestellt. Ferner wurde ein Online-Shop programmiert, das Layout dazu war noch nicht fertig und ein Vorschlag für das Aussehen einer Webpräsenz - nur Layout, ohne Inhalte.

Er erhielt dafür eine Rechnung von mir, da gerade ein quasi Quartal zu ende ging. Vorgesehen war, dass ich weiterhin an den Dingen arbeite. Allerdings zahlte der Kunde die Rechnung wieder nicht vollständig, sondern fand, eine eigene Ratenzahlung einzuführen. Es kam zum Mahnverfahren und bislang zu einer gerichtlichen Anhörung.

Bei dieser behauptete der Kunde, ich hätte in dem angegeben Zeitraum nur 1x eine kleine Änderung auf einer Artikelseite gemacht und die beiden Webpräsenzen. Dafür sei ich mit der einen Rate angemessen bezahlt worden. Es wären keine weiteren Artikel von mir eingestellt worden und das Layout hätte es schon vorher gegeben.

Da klappt einem zwar die Kinnlade runter, aber ich bin nun mal in der Beweispflicht. Zur Zeit versuche ich Nachweise zu sammeln, hm, mehr schlecht als recht, wie das bei Webgeschichten oft der Fall ist. Deshalb suche ich nach Druckpunkten.

Meine Frage: Ich ging bislang immer davon aus, dass z.B. eine Webpräsenz dann dem Kunden gehört, bis dieser diese bezahlt hat. Mit der Bezahlung gehen alle Rechte an den Kunden über. So schreibe ich das zumindest in den Verträgen mit anderen Kunden. Bei diesem speziellen Kunden habe ich neben dem Shopaufbau auch noch alles andere und mehr gemacht, so dass ich pauschal für diese Arbeiten bezahlt wurde. Deshalb gibt es diesen Vertrag hier nicht. Aus Fehlern wird man klug. Jetzt ist halt Lehrzeit angesagt.

Da es sich um mein Layout und um meine Übersetzung handelt (wie ich das genau nachweisen kann, ist mir noch unklar, habt ihr eine Idee was dafür ausreichend wäre?), für die ich (noch) nicht bezahlt wurde, habe ich weiterhin das Urheberrecht auf diese Texte und das Layout? Wenn ja, wäre es möglich dem Kunden zu untersagen diese zu gebrauchen?
  View user's profile Private Nachricht senden
d' Pat

Dabei seit: 28.01.2003
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.03.2008 17:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hmmm - das ist natürlich echt blöd was dir da passiert ist. An deiner Stelle jedoch würde ich mich an ein Anwaltsforum wenden, da solche Geschichten nicht so einfach zu klären sind.

Aber vielleicht hast Glück und es kann dir hier ja wirklich jemand einen Rat geben. *zwinker*

'd Dwan
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
osterhund
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 25.03.2008 18:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ja, da liegt der Hund begraben, dass das nicht so einfach ist, aber was ist das schon *zwinker*

Danke für den Tipp mit dem Forum. Ggf. werde ich ein Rechtforum aufsuchen.

Da es sich halt um "Webseiten" handelt, kann es ja sein, dass der ein oder andere ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
  View user's profile Private Nachricht senden
top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.03.2008 21:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich würde dir raten dich gleich an einen Anwalt zu wenden der sich in dem Bereich auskennt. Soweit ich weiß (Achtung: ab hier kommt jetzt gefährliches Halbwissen! *zwinker* ) ist Rechtsberatung online nicht zulässig. Von professioneller Seite wirst du wahrscheinlich nur allgemeingültige Antworten erhalten, die du wohl auch bekommst, wenn du dich mal durch die ähnlichen Themen wühlst und die Suche benutzt.

Sich vor Gericht auf die Urheberrechte deiner Werke zu verlassen erscheint mir recht riskant. Bei gewerblichen Werken scheint die Rechtssprechung wesentlich höhere Maßstäbe an die Schöpfungshöhe zu setzen bis es durch das Urheberrecht geschützt ist.

Auf jeden Fall würde ich dir empfehlen mal alles zusammen zu suchen, wodurch du glaubhaft machen kannst, was du alles für deinen Kunden erstellt hast. Da dürften doch sicherlich einige eMails, Produktfotos usw. zusammen kommen.

Aber da er bei der gerichtlichen Anhörung bereits deine Leistungen abgestritten hat, würde ich mich eher einen Anwalt bemühen als nur auf irgendwelche Tipps aus Internetforen verlassen. Grins
  View user's profile Private Nachricht senden
osterhund
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 26.03.2008 00:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Einen Anwalt habe ich natürlich. Er ist nur nicht genau auf dieses Thema spezialisiert.

Wie du schon geschrieben hast, gerade Urheberrecht und Webseiten... Deshalb meine Frage hier im Forum.
  View user's profile Private Nachricht senden
Designbooter

Dabei seit: 11.09.2006
Ort: Stuttgart
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.03.2008 12:53
Titel

Fachanwalt über Rechtsanwaltskammer recherchieren

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

mein Tipp, da derzeit selbst mit "anwaltlicher Hilfe unterwegs":

1. Einen Fachanwalt über die Dir nächstgelegene Rechtsanwaltskammer (RAK) suchen (googeln), der entweder "Medienrecht" oder "Urheberrecht" als Fachgebiet führt. Bei mir hier hat die RAK-Website eine Online-Anwaltssuche integriert. Ggfs. telefonisch Kontakt aufnehmen, und direkt fragen, wie viel Erfahrung er mit Grafiker-Angelegenheiten o.ä. hat.

2. Ich kenne die Höhe Deiner ausstehenden Rechnungsteilsumme nicht. Rechne aber mal so: Eine Anwaltsberatung kostet die Stunde ca. 180 Euro.
Vorab dem Anwalt eine Übersicht der Sache schildern, ggfs. E-Mails ausdrucken/weiterleiten, und erst dann Beratungstermin vereinbaren. Dann sagt er Dir schon ins Gesicht, wie Deine Chancen stehen. Beweisbarkeit ist natürlich ein entscheideneder Punkt, wenn die Gegenseite Arbeitsleistungen abstreitet. (Bei mir war's so: Nach zehn Minuten wusste ich, dass ich 4/5 einer verweigerten Rechnungszahlung mit Sicherheit wieder sehe, das restliche 1/5 hinge vom Ermessen eines Gerichtsvefahrens ab. D.h. auch, die Gegenseite muss nach Urteil oder Vergleich für 4/5 der (gemeinsamen) Anwaltskosten aufkommen.

3. Auf jeden Fall richtig mahnen (hast Du wohl längst). Heutzutage braucht es weder eine erste "Zahlungsaufforderung", noch eine "2. Mahnung". Eine richtig formulierte mit Fristnennung genügt, danach ist der Schuldner in Verzug, d.h. bei einem Rechtsstreit (der sich u.U. ziehen kann), haftet der Schuldner ab diesem Stichtag für die Schildsumme plus ca. 9% Verzugszinsen. Nach erfolgloser Mahnung entweder: Anwaltsschreiben oder gerichtlicher Mahnbescheid, der nächste (letzt Schritt vor Gerichzsprozess) wäre der Vollstreckungsbescheid.

Viel Glück!


P.S. Vorsicht, auch Halbwissen: Bei der Sache mit dem Eigentum an erstellten Webseiten(inhalten) denke ich auch, es geht erst mit vollständiger Bezahlung ins Kundeneigentum über, aber auch da wieder: Beweisbarkeit, was wann wie geändert wurde. Taugt daher oft allenfalls als Druckmittel, indem man das offlline Stellen der Inhalte androht...
Doch meine ich, funktioniert diese "Eigentumsüberganglogik" nur einwandfrei, wenn auch tatsächlich Nutzungsrechte (schriftlich) eingeräumt wurden und keine kompletten Daten überlassen wurden. Wenn vorher nie über Nutzungsrecht gesprochen wurde... könnte es schwieriger sein. Aber auch das müsste ein Anwalt wissen.


Zuletzt bearbeitet von Designbooter am Mi 26.03.2008 12:59, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen HTML-Template - Kunde zahlt nicht, weil sein Kunde weg ist.
Kunde zahlt nicht
Kunde zahlt nicht.
Kunde zahlt nicht
Kunde zahlt nicht...
Linktipp: Kunde zahlt nicht
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.