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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 14.10.2008 20:08 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Kunde zahlt nicht ohne Begründung vom 05.02.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde zahlt nicht ohne Begründung
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 28
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.02.2007 10:38
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Sidschei hat geschrieben:
cRime hat geschrieben:
dann nimm die webseite wieder vom server bis er zahlt oder einen vertrag unterschreibt! ist ja deine seite, wenn ihr keinen vertrag habt, gehört sie noch dir!!!!


Um Gottes Willen - bloß nicht!!!

Wenn die Site schon auf seinem Server sein sollte auf keinen Fall wieder runternehmen!! In dem Falle wäre sie (genaugenommen die Daten) sachenrechtlich (Abstraktionsprinzip) nämlich schon in sein Eigentum übergegangen.

Schadensersatzansprüche etc. pp wären ggf. die Folgen.

Leute: Gerade bei juristischen sachen -> Wenn Ihr keine Ahnung habt, einfach mal zurückhalten oder Anwalt fragen. da kann einfach zuviel dranhängen. * grmbl *


so und nicht anders schauts aus...

wenn der rechnung keine zahlung folgt, mahnen und wenn das auch nix hilft - gerichtliches mahnverfahren einleiten. ne großartig andere möglichkeit hast du nicht.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.02.2007 10:39
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Die erste Rechnung stellt, wenn sie ein Zahlungsziel beinhaltet, quasi die erst Mahnung dar.

Schreib eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Fristsetzung. Sollte dann nix passieren, kannste mit Verzug einen Mahnbescheid veranlassen oder besser, ihn noch enmmal über Veranlassung eines Mahnbescheids informieren. Ob du das dann tust, ist ja deine Sache.
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kuckucksmaus
Threadersteller

Dabei seit: 05.01.2006
Ort: -
Alter: 32
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 06.02.2007 11:51
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Dann erst mal danke an alle.
Man lernt eben nie aus --> in Zukunft ALLES schriftlich.
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quasimodo

Dabei seit: 04.01.2007
Ort: Mainhatten
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 07.02.2007 17:40
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Sidschei hat geschrieben:
cRime hat geschrieben:
dann nimm die webseite wieder vom server bis er zahlt oder einen vertrag unterschreibt! ist ja deine seite, wenn ihr keinen vertrag habt, gehört sie noch dir!!!!


Um Gottes Willen - bloß nicht!!!

Wenn die Site schon auf seinem Server sein sollte auf keinen Fall wieder runternehmen!! In dem Falle wäre sie (genaugenommen die Daten) sachenrechtlich (Abstraktionsprinzip) nämlich schon in sein Eigentum übergegangen.

Schadensersatzansprüche etc. pp wären ggf. die Folgen.

Leute: Gerade bei juristischen sachen -> Wenn Ihr keine Ahnung habt, einfach mal zurückhalten oder Anwalt fragen. da kann einfach zuviel dranhängen. * grmbl *


Man kann die Seite nur wieder vom Server nehmen, wenn man so clever war und einen Vertrag abgeschlossen und sich für die erbrachte Leistung einen Eigentumsvorbehalt gesichert hat. Oder man diesen zumindest in der Rechnung untergebracht hat. Soll heißen: Solange nichts gezahlt wurde gehört die "Ware" mir.
Wurde das versäumt, gehört die "Ware" bereits dem Kunden.

z.B. so: Die Ware/Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 100
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.02.2007 17:54
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quasimodo hat geschrieben:
Sidschei hat geschrieben:
cRime hat geschrieben:
dann nimm die webseite wieder vom server bis er zahlt oder einen vertrag unterschreibt! ist ja deine seite, wenn ihr keinen vertrag habt, gehört sie noch dir!!!!


Um Gottes Willen - bloß nicht!!!

Wenn die Site schon auf seinem Server sein sollte auf keinen Fall wieder runternehmen!! In dem Falle wäre sie (genaugenommen die Daten) sachenrechtlich (Abstraktionsprinzip) nämlich schon in sein Eigentum übergegangen.

Schadensersatzansprüche etc. pp wären ggf. die Folgen.

Leute: Gerade bei juristischen sachen -> Wenn Ihr keine Ahnung habt, einfach mal zurückhalten oder Anwalt fragen. da kann einfach zuviel dranhängen. * grmbl *


Man kann die Seite nur wieder vom Server nehmen, wenn man so clever war und einen Vertrag abgeschlossen und sich für die erbrachte Leistung einen Eigentumsvorbehalt gesichert hat. Oder man diesen zumindest in der Rechnung untergebracht hat. Soll heißen: Solange nichts gezahlt wurde gehört die "Ware" mir.
Wurde das versäumt, gehört die "Ware" bereits dem Kunden.

z.B. so: Die Ware/Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


Sorry, wenn ich langsam mal richtig grantig werde! Aber wer von juristischem zeugs keinen Schimmer hat, sollte sich mal zurückhalten!

Mit Verlaub: Der Eigentumsvorbehalt berechtigt natürlich nicht (!!!) dazu, irgendwas wieder selbst von einem fremden Server zu holen. Er berechtigt nur dazu, die Daten wieder herauszuverlangen. Ist doch logisch. Wenn Du einen Fernseher unter Eigentumsvorbehalt kaufst und nicht zahlst, darf der Händler Dir ja auch nicht die Scheibe einschlagen und das Ding selbst wieder rausholen. Ohne Eigentumsvorbehalt hättest Du allerdings nicht mal das Herausgaberecht weil hier zwei rechtsgeschäftliche Vorgänge vorliegen (Vertragsrecht und Sachenrecht). Nachdem die achenrechtliche Übereignung hier allerdings schon stattgefunden hat kann der Anspruch also nur noch auf Erfüllung des Vertrages gehen.
Nochmal: Das Stichwort ist hier Abstraktionsprinzip.
Einfach mal nach Googlen, dann wird die Sache vielleicht etwas klarer.
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 28
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.02.2007 19:56
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Ok, mal am Rande ein Vorschlag:

Hier auf der Seite gibt´s doch einen Downloadbereich. Den könnte man doch um einen "Ratgeber" erweitern. Mit einigen Musterverträgen, AGBs, Rechnungsvorlagen, etc.

Ich habe selber kaum Ahnung von der Materie und weiss auch nur das, was ich in der Agentur oder hier aufschnappe. Bei einem größeren eigenen Auftrag würde mir (und anderen) sowas bestimmt helfen.

Einige heir haben ja echt schon viel Erfahrung mit rechtlichen Dingen.... ist doch auf Dauer blöd, da immer in neuen Threads die Fragen beantworten zu müssen.

Was meint ihr?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.02.2007 20:06
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http://haerting.de/de/3_lawraw/vertragstexte/index.php
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quasimodo

Dabei seit: 04.01.2007
Ort: Mainhatten
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 08.02.2007 10:39
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Sidschei hat geschrieben:
quasimodo hat geschrieben:
Sidschei hat geschrieben:
cRime hat geschrieben:
dann nimm die webseite wieder vom server bis er zahlt oder einen vertrag unterschreibt! ist ja deine seite, wenn ihr keinen vertrag habt, gehört sie noch dir!!!!


Um Gottes Willen - bloß nicht!!!

Wenn die Site schon auf seinem Server sein sollte auf keinen Fall wieder runternehmen!! In dem Falle wäre sie (genaugenommen die Daten) sachenrechtlich (Abstraktionsprinzip) nämlich schon in sein Eigentum übergegangen.

Schadensersatzansprüche etc. pp wären ggf. die Folgen.

Leute: Gerade bei juristischen sachen -> Wenn Ihr keine Ahnung habt, einfach mal zurückhalten oder Anwalt fragen. da kann einfach zuviel dranhängen. * grmbl *


Man kann die Seite nur wieder vom Server nehmen, wenn man so clever war und einen Vertrag abgeschlossen und sich für die erbrachte Leistung einen Eigentumsvorbehalt gesichert hat. Oder man diesen zumindest in der Rechnung untergebracht hat. Soll heißen: Solange nichts gezahlt wurde gehört die "Ware" mir.
Wurde das versäumt, gehört die "Ware" bereits dem Kunden.

z.B. so: Die Ware/Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


Sorry, wenn ich langsam mal richtig grantig werde! Aber wer von juristischem zeugs keinen Schimmer hat, sollte sich mal zurückhalten!

Mit Verlaub: Der Eigentumsvorbehalt berechtigt natürlich nicht (!!!) dazu, irgendwas wieder selbst von einem fremden Server zu holen. Er berechtigt nur dazu, die Daten wieder herauszuverlangen. Ist doch logisch. Wenn Du einen Fernseher unter Eigentumsvorbehalt kaufst und nicht zahlst, darf der Händler Dir ja auch nicht die Scheibe einschlagen und das Ding selbst wieder rausholen. Ohne Eigentumsvorbehalt hättest Du allerdings nicht mal das Herausgaberecht weil hier zwei rechtsgeschäftliche Vorgänge vorliegen (Vertragsrecht und Sachenrecht). Nachdem die achenrechtliche Übereignung hier allerdings schon stattgefunden hat kann der Anspruch also nur noch auf Erfüllung des Vertrages gehen.
Nochmal: Das Stichwort ist hier Abstraktionsprinzip.
Einfach mal nach Googlen, dann wird die Sache vielleicht etwas klarer.


Warum musst du da grantig werden. Bist du Anwalt??? * Ich bin unwürdig * Wahrscheinlich nicht, gibst aber auch Tipps, oder? Sorry, wenn meine Info nur "fast" richtig war, aber von Scheibe einschlagen war ja nicht die Rede (dass man das nicht darf hat mir meine Mami schon sehr früh beigebracht ...)

Jeder, der hier seine Meinung kundtut, will einem anderen bei seinem Problem helfen. Nicht mehr und nicht weniger. Also bleib mal locker. Ich denke mal, dass keiner mit Absicht falsche Infos hier verbreiten will und wenn sich jeder hier zurückhält gibt es bald kein Forum mehr...
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