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Thema: Kunde will nicht zahlen vom 17.02.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde will nicht zahlen
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bOMbaA
Threadersteller

Dabei seit: 22.11.2007
Ort: Berlin/Bielefeld
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.02.2011 17:00
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Kunde will nicht zahlen

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Hallo! Ich hab folgende Problemstellung:

Für einen Kunden sollte ein Briefbogen-Layout erstellt werden.
Nach mehreren Änderungswünschen vom Kunden und 10 Korrekturschleifen bat er darum alle (Zwischen-)Entwürfe noch mal zu sehen.
Die Entwürfe habe ich ihm zur ANsicht zur Verfügung gestellt und seitdem(03.01.2011) nichts mehr vom Kunden in dieser Angelegenheit gehört. Nach mehrmaliger Nachfrage und null Reaktion habe ich dem Kunden nun die Rechnung über den vollen Angebotspreis zugestellt.

Nach dem nun die 1. Mahnung fällig war hat der Kunde sich gemeldet und ist der Meinung das die Arbeit ja noch nicht fertiggestellt wurde und er somit die Rechnung erst mal nicht bezahlen würde.(er macht aber auch keine Äusserungen was ihm nicht mehr passt, ich hab das Gefühl der ist kurz vor der Pleite und will jetzt alles irgendwie aussitzen) Bin ich rechtlich auf der richtigen Seite wenn ich nun munter weiter Mahnung und weitere Schritte einleite? (der Kunde ist aus anderen Gründen bereits für mich gestorben, es geht mir nur noch darum für die investierte Zeit eine Entlohnung zu bekommen)
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.02.2011 17:14
Titel

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Es gibt sowas wie erste Mahnung und so nicht mehr. Wenn du also schnll die kohle willst, dann direkt Beschlussholen
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bOMbaA
Threadersteller

Dabei seit: 22.11.2007
Ort: Berlin/Bielefeld
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.02.2011 18:02
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Es gibt sowas wie erste Mahnung und so nicht mehr. Wenn du also schnll die kohle willst, dann direkt Beschlussholen


Danke Nimroy!

Knifflig finde ich den Punkt ob ich wirklich ein Recht auf den vollen Betrag habe obwohl der Kunde auch nach 10 Änderungsschleifen immer noch ein Haar in der Suppe findet und nicht zufrieden zu stellen ist. (was meiner Meinung nach von ihm vorsätzlich passiert)
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.02.2011 18:14
Titel

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bOMbaA hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Es gibt sowas wie erste Mahnung und so nicht mehr. Wenn du also schnll die kohle willst, dann direkt Beschlussholen


Danke Nimroy!

Knifflig finde ich den Punkt ob ich wirklich ein Recht auf den vollen Betrag habe obwohl der Kunde auch nach 10 Änderungsschleifen immer noch ein Haar in der Suppe findet und nicht zufrieden zu stellen ist. (was meiner Meinung nach von ihm vorsätzlich passiert)


Kommt ganz darauf an wie genau Du diese Punkte im Vertrag zu stehen hast.
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Mike A.

Dabei seit: 06.03.2004
Ort: Bayern
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.02.2011 18:57
Titel

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antonio_mo hat geschrieben:
bOMbaA hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Es gibt sowas wie erste Mahnung und so nicht mehr. Wenn du also schnll die kohle willst, dann direkt Beschlussholen


Danke Nimroy!

Knifflig finde ich den Punkt ob ich wirklich ein Recht auf den vollen Betrag habe obwohl der Kunde auch nach 10 Änderungsschleifen immer noch ein Haar in der Suppe findet und nicht zufrieden zu stellen ist. (was meiner Meinung nach von ihm vorsätzlich passiert)


Kommt ganz darauf an wie genau Du diese Punkte im Vertrag zu stehen hast.


Ich wette einen imaginären Internet-Dollar auf den nächsten Post....

"Äh, Vertrag... ja ... das war nur so ... weil ... mündlich und per Mail... Freund von meiner Schwester ihrem Chef...."

Wenn ich mich irre, dann mach einfach das was vertraglich festgelegt wurde.

Ich weiß gerade nicht was mich mehr fasziniert - diese immer gleichen Fragen, was man tun soll wenn ein Kunde nicht zahlt, oder dass ich mich immer noch über solche Posts aufregen-ärgern-wundern kann.


Mike
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 17.02.2011 21:53
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Warum gibts überhaupt 10 Änderungen? Das sind schon sehr viele. Und wie lange änderst du noch brav alles, was der Kunde sich wünscht?
Aber wie Mike schon vermutet hat, steht dazu sicherlich nichts im Vertrag/Angebot, falls es sowas überhaupt gibt. Wenn eine bestimmte Anzahl Änderungen vereinbart waren, stellst du alle darüber hinausgehenden in Rechnung. Und deine bisherige Arbeitszeit, keine Nutzungsrecht, falls es um solche ging (obwohl, beim Layout eines Briefbogens... ?).
 
Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Do 17.02.2011 21:54
Titel

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agenda-inkasso.de - Ein Inkassobüro welches DACH abdeckt - die Aufträge die ich denen bisher bisher gegeben haben, haben mich keinen Cent gekostet - die nehmen in der Regel nur die Gebühren von dem Schuldner. Die Erfolgsquote bei uns - rund 90% - das ist aber unser vorletztes Druckmittel - 99,9% der Kunden zahlen wenn man inhen telefonich auf den Sa.. geht
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.02.2011 08:18
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bOMbaA hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Es gibt sowas wie erste Mahnung und so nicht mehr. Wenn du also schnll die kohle willst, dann direkt Beschlussholen


Danke Nimroy!

Knifflig finde ich den Punkt ob ich wirklich ein Recht auf den vollen Betrag habe obwohl der Kunde auch nach 10 Änderungsschleifen immer noch ein Haar in der Suppe findet und nicht zufrieden zu stellen ist. (was meiner Meinung nach von ihm vorsätzlich passiert)


Hat er einen Briefbogen? Hast du die letzten Änderungen ausgeführt? Wenn ja, dann hast du uch Anspruch drauf. Wenn es ihm nicht past, MUSS er dir eine Mängelrüge schreiben und eine Frist zur Nachbesserung geben. Erst dann greifen die gesetzlichen Regelungen zum Sachmangel, wobei Minderung nur eine Möglichkeit ist. Nachzulesem im Schuldrecht, BGB (ich glaube das war §434 oder so). Aber wie gesagt, erst kommt die Anzeige der Mängel und die Fristsetzung! Wenn er dir nach der letzten Änderung nihts neues angezeigt hat...
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