Autor |
Nachricht |
Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Do 13.04.2006 17:40
Titel Re: Kunde will Grafiker wechseln. Rechte ? |
|
|
Nimroy hat geschrieben: | Diesel hat geschrieben: | andreab hat geschrieben: | Mein Bekannter hat sich ein Logo, Brefpapier und und..von seinem altem Grafiker erstellen laßen. Kein Vertrag vorhanden.
|
Also ein mündlicher Auftrag über Logoerstellung und Briefpapierentwurf. Dazu gibt es doch sicherlich auch sowas wie ein Angebot. Bezahle den Grafiker für seine Arbeit und dann kann dein Freund soviel Flyer in Auftrag geben wie er will und an wen er will. Aber auch hier gilt dann...jeder Auftrag wird bezahlt werden müssen.
Gruss Diesel |
Das ist kappes. Es geht hier um das Nutzungsrecht. Und jetzt zeig mir bitte die Stelle, wo steht, dass die Erstellung das uneingeschränkte Nutzungsrecht gleich mitbeinhaltet. |
Was heisst hier kappes?
Ich sagte doch klar und deutlich, dass die vorher wohl auch über den Preis gesprochen haben werden. Dazu gehört auch ein Statement zur Nutzung, sonst braucht man ja kein Logo in Auftrag zu geben.
Gruss Diesel
|
|
|
|
|
ChraCe
Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Do 13.04.2006 17:46
Titel
|
|
|
diesel hat recht.
in diesem rahmen wird von einer übertragung der uneingeschränkten nutzungsrechte ausgegangen.
erst recht bei fehlenden schriftlichen verträgen.
-> siehe übliche verwendung bgb werkvertrag
der bisherige grafiker hat also keinerlei handhabe. (vorausgesetzt er wurde den vereinbarungen entsprechend entlohnt und es stehen nicht noch andere forderungen im raum)
edit: hier wird aber auch häufig ein unsinn geschrieben, gerade wenn es um rechtliche dinge geht. unglaublich.
Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Do 13.04.2006 17:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 14.04.2006 01:15
Titel Re: Kunde will Grafiker wechseln. Rechte ? |
|
|
Diesel hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | Diesel hat geschrieben: | andreab hat geschrieben: | Mein Bekannter hat sich ein Logo, Brefpapier und und..von seinem altem Grafiker erstellen laßen. Kein Vertrag vorhanden.
|
Also ein mündlicher Auftrag über Logoerstellung und Briefpapierentwurf. Dazu gibt es doch sicherlich auch sowas wie ein Angebot. Bezahle den Grafiker für seine Arbeit und dann kann dein Freund soviel Flyer in Auftrag geben wie er will und an wen er will. Aber auch hier gilt dann...jeder Auftrag wird bezahlt werden müssen.
Gruss Diesel |
Das ist kappes. Es geht hier um das Nutzungsrecht. Und jetzt zeig mir bitte die Stelle, wo steht, dass die Erstellung das uneingeschränkte Nutzungsrecht gleich mitbeinhaltet. |
Was heisst hier kappes?
Ich sagte doch klar und deutlich, dass die vorher wohl auch über den Preis gesprochen haben werden. Dazu gehört auch ein Statement zur Nutzung, sonst braucht man ja kein Logo in Auftrag zu geben.
Gruss Diesel |
Hä?
Wenn ein kleiner Handwerker einen freien Grafiker mündlich damit beauftragt ein Logo für in zu erstellen, wo haben die dann ein Wort über den Nutzungsrahmen verloren? Guck dich doch mal im Forum um, wie oft die Frage nach Nutzungsrecht auftaucht, wo irgendein Kunde zu ner Agentur wechseln will und der Grafiker fragt, ob er noch Kohle für die Nutzungsrechte rausschlagen kann.
Klar, so wie du es schilderst, sollte es sein. Aber wer an Nutzungsrechte denkt, wird wohl kaum den schriftlichen Vertrag vergessen. Also Wunschedenken, in meinen Augen. Und der angesprochene Werkvertrag laut § 631 BGB ist dann doch auch erfüllt. Regelt der aber auch das Nutzugsrecht? Hast du da Urteile zu? Würde mich jetzt echt interessieren, in wie weit der Gesetzgeber da ne Brücke schlägt zu Gunsten der Grafiker/Ersteller.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Fr 14.04.2006 01:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 14.04.2006 10:41
Titel
|
|
|
ich hab grad aktuell auch nen fall. ein bekannter eines freundes hat sich von einem vermeintlichen profi logo und briefpapier machen lassen. der vermeintliche profi hat's aber nicht so wirklich drauf (logoerstellung in photoshop mit allen möglichen effekten zugepflastert spricht nicht unbedingt für einen, der sich mit der materie auskennt). nun will besagter bekannter den grafiker wechseln. auch hier gibt es keinen vertrag zwecks nutzungsrechte. es wurde eine rechnung bezahlt für das erstellen des logos und der geschäftsausstattung und mehr nicht. nun will der grafiker, nachdem er mit keinen weiteren aufträgen mehr rechnen kann, natürlich noch so viel geld rausschinden wie nur möglich.
die forderung für die bezahlung der nutzungsrechte ist schon fast unverschämt hoch. nun ist wirklich die frage, abkaufen, einfach so weiternutzen (weil es evtl. an rechtlicher grundlage seitens des grafikers fehlt) oder ein neues professionelles logo erstellen (die firma gibt es erst seit februar - d.h. das logo ist noch nicht sooooo verbreitet)...
|
|
|
|
|
netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 14.04.2006 12:29
Titel
|
|
|
Indem Fall würde ich ganz klar dazu tendieren ein neues Logo zu erstellen, wenn das derzeitige Logo eh nicht so der Hit ist!
|
|
|
|
|
xyclope
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: Augusta Treverorum
Alter: 19
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 15.04.2006 10:25
Titel
|
|
|
Mal so ganz dumm gefragt - kenn mich da nicht so aus aber:
Wenn kein Vertrag besteht ist es doch Schwarzarbeit, oder?
Wenn dann das Logo ect. benutzt wird und der Grafiker zum Anwalt rennt muss er doch zugeben das er sein Geld am Finanzamt vorbei trägt. So würden diese auf ihn aufmerksam...
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 15.04.2006 10:35
Titel
|
|
|
xyclope hat geschrieben: | Mal so ganz dumm gefragt - kenn mich da nicht so aus aber:
Wenn kein Vertrag besteht ist es doch Schwarzarbeit, oder?
Wenn dann das Logo ect. benutzt wird und der Grafiker zum Anwalt rennt muss er doch zugeben das er sein Geld am Finanzamt vorbei trägt. So würden diese auf ihn aufmerksam...
|
hä? was soll denn ein vertrag mit schwarzarbeit zu tun haben. wenn der grafiker für das logo eine ordentliche rechnung stellt und seine einnahmen beim finanzamt versteuert ist das alles ganz normal. oder schließt du mit dem supermarkt deines vertrauens einen vertrag ab, bevor du n pfund butter kaufst?
|
|
|
|
|
xyclope
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: Augusta Treverorum
Alter: 19
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 15.04.2006 10:45
Titel
|
|
|
aUDIOfREAK hat geschrieben: | xyclope hat geschrieben: | Mal so ganz dumm gefragt - kenn mich da nicht so aus aber:
Wenn kein Vertrag besteht ist es doch Schwarzarbeit, oder?
Wenn dann das Logo ect. benutzt wird und der Grafiker zum Anwalt rennt muss er doch zugeben das er sein Geld am Finanzamt vorbei trägt. So würden diese auf ihn aufmerksam...
|
hä? was soll denn ein vertrag mit schwarzarbeit zu tun haben. wenn der grafiker für das logo eine ordentliche rechnung stellt und seine einnahmen beim finanzamt versteuert ist das alles ganz normal. oder schließt du mit dem supermarkt deines vertrauens einen vertrag ab, bevor du n pfund butter kaufst? |
Eben.
Wurde denn Rechnung gestellt oder hat der Grafiker die Kohle so auf die Hand bekommen?
WENN eine Rechnung da ist, ist das Problem doch gelöst.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Kunde möchte wgn eige. Charakter alle Rechte an Illustration
HTML-Template - Kunde zahlt nicht, weil sein Kunde weg ist.
cd rechte
Hab ich auf das Logo Rechte?
Namentliche Rechte
Rechte an Visitenkarten?
|
|