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Thema: Kunde will geklaute Bilder in Prospekt vom 13.06.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde will geklaute Bilder in Prospekt
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newbie

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Verfasst Di 14.06.2005 11:53
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aUDIOfREAK hat geschrieben:

naja, so wirklich vergleichbar ist das nicht...

doch, absolut. strafrechtlich erst recht. nein, isses wirklich.

Zitat:
die frage ist halt, ob man dem gestalter zumuten kann, jedes gelieferte Bild zu prüfen, ob es frei von fremden Urheberrechtsansprüchen ist.

türlich, man lässt sich die Nutzungsrechte eben zusichern.

Zitat:

1) Das Urhebervertragsrecht geht davon aus, daß bestimmte Rechte als Ausfluß des Urheberrechtes auf einen anderen übertragen werden können. Nutzungsrechte können nicht gutgläubig übertragen werden, d.h. ein Erwerb muß entweder vom Berechtigten erfolgen oder von diesem genehmigt werden. Die Übertragung kann formfrei erfolgen.
2) Prinzipiell kann alles vereinbart werden, allerdings sind bestimmte urheberrechtliche Vorschriften nicht dispositiv, so lassen sich keine Ansprüche aus dem Folgerecht im Voraus ableiten, so gibt es keine Übertragbarkeit des Urheberrechts, so kann nicht im Voraus auf Rechte an zukünftigen Werken verzichtet werden, so kann nicht im Voraus auf die Nichtgeltendmachung des Rückrufsrechts disponiert werden.


Jedoch ist das hier irrelevant - er weiss dass es sich um geschütztes Material ...nein - er weiss dass es sich um Material von anderen handelt und offensichtlich ist das offensichtlich *zwinker*

Aber generell würd ich mir nicht anmaßen zu entscheiden ob für die Objekte Urheberrechtsschutz besteht. Erst recht nicht da wir sie nie gesehen haben. Das © ist egal.
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FlorianB

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Verfasst Di 14.06.2005 12:05
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Ganz einfach: Bringt der Kunde die Bilder ist der Kunde auch für die Bilder verantwortlich!
Sucht ihr die Bilder aus, also übergibt euch der Kunde die Aufgabe passende Bilder zu suchen, ohne euch Bilder zu geben, dann müsst ihr darauf achten was ihr nimmt. Wenn der Kunde euch aber "befiehlt", dies oder jenes Bild zu nehmen, ist der Kunde dafür verantwortlich!!
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Nimroy
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Verfasst Di 14.06.2005 12:11
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FlorianB hat geschrieben:
Ganz einfach: Bringt der Kunde die Bilder ist der Kunde auch für die Bilder verantwortlich!
Sucht ihr die Bilder aus, also übergibt euch der Kunde die Aufgabe passende Bilder zu suchen, ohne euch Bilder zu geben, dann müsst ihr darauf achten was ihr nimmt. Wenn der Kunde euch aber "befiehlt", dies oder jenes Bild zu nehmen, ist der Kunde dafür verantwortlich!!


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newbie

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Verfasst Di 14.06.2005 12:43
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FlorianB hat geschrieben:
Ganz einfach: Bringt der Kunde die Bilder ist der Kunde auch für die Bilder verantwortlich!
Sucht ihr die Bilder aus, also übergibt euch der Kunde die Aufgabe passende Bilder zu suchen, ohne euch Bilder zu geben, dann müsst ihr darauf achten was ihr nimmt. Wenn der Kunde euch aber "befiehlt", dies oder jenes Bild zu nehmen, ist der Kunde dafür verantwortlich!!


bist du eigentlich freiberuflich? oder schick mir mal den namen der agentur in der du arbeitest - ich hätte lust mit euch zusammenzuarbeiten.
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FlorianB

Dabei seit: 14.10.2003
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Verfasst Di 14.06.2005 12:50
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Nimroy hat geschrieben:
FlorianB hat geschrieben:
Ganz einfach: Bringt der Kunde die Bilder ist der Kunde auch für die Bilder verantwortlich!
Sucht ihr die Bilder aus, also übergibt euch der Kunde die Aufgabe passende Bilder zu suchen, ohne euch Bilder zu geben, dann müsst ihr darauf achten was ihr nimmt. Wenn der Kunde euch aber "befiehlt", dies oder jenes Bild zu nehmen, ist der Kunde dafür verantwortlich!!


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Die IHK !
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newbie

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Verfasst Di 14.06.2005 12:53
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FlorianB hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
FlorianB hat geschrieben:
Ganz einfach: Bringt der Kunde die Bilder ist der Kunde auch für die Bilder verantwortlich!
Sucht ihr die Bilder aus, also übergibt euch der Kunde die Aufgabe passende Bilder zu suchen, ohne euch Bilder zu geben, dann müsst ihr darauf achten was ihr nimmt. Wenn der Kunde euch aber "befiehlt", dies oder jenes Bild zu nehmen, ist der Kunde dafür verantwortlich!!


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Die IHK !


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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Di 14.06.2005 12:54
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FlorianB hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
FlorianB hat geschrieben:
Ganz einfach: Bringt der Kunde die Bilder ist der Kunde auch für die Bilder verantwortlich!
Sucht ihr die Bilder aus, also übergibt euch der Kunde die Aufgabe passende Bilder zu suchen, ohne euch Bilder zu geben, dann müsst ihr darauf achten was ihr nimmt. Wenn der Kunde euch aber "befiehlt", dies oder jenes Bild zu nehmen, ist der Kunde dafür verantwortlich!!


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Die IHK !


und die macht gesetze?

poste doch mal bitte n link zu nem beitrag auf dem diese aussage belegt wird. am besten mit den entsprechenden gesetzesauszügen dabei, alles andere kann stimmen - muss aber nicht Lächel
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a7
Threadersteller

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Verfasst Di 14.06.2005 14:14
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Die Rechtsauffassung ist wohl ähnlich unsicher wie ich mir zu dem Thema bin und ich könnte mir vorstellen, dass hier auch im Zweifelsfall die Urteile auseinander gehen würden.
Letztlich kann ich mir nicht vorstellen, dass ich als Selbstständiger, dem Sachverstand und das erkennen des Wasserzeichens zugeschrieben werden muss, nicht zumindest eine Teilschuld bekommen würde - ganz gleich was ich im Voraus unternommen habe da ich dann bewusst gegen Urheberrecht verstoße.
Wenn ich aber Bilder geliefert bekomme kann ich nicht jedes einzeln auf Copyright nachprüfen und muss (evtl. nach Nachfrage wenn unsicher) davon ausgehen, dass der Kunde die Lizenz besitzt die Bilder zu verwenden oder selber der Eigentümer ist ist.

Das wäre ähnlich wie wenn ich in den Knast wandern würde weil mir ein Autohändler ein gestohlenes Auto verkauft. (Ohne, dass ich eine Ahnung davon haben kann)


Also das eine Bild wird ausgetauscht und bei den anderen Bildern habe ich (per mail :/) angemerkt, dass ich davon ausgehe, dass sie iO. Sind.


mfg
A7
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