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Thema: Kunde will geklaute Bilder in Prospekt vom 13.06.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde will geklaute Bilder in Prospekt
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newbie

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Verfasst Di 14.06.2005 09:35
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Re: Kunde will geklaute Bilder in Prospekt

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a7 hat geschrieben:

Bin ich im Zweifelsfall haftbar für ein geklautes Bild auch wenn ich meinen Auftraggeber darauf hingewiesen habe wie die Sachlage ist? * Keine Ahnung... *


Im Urheberrecht gibt es keinen gutgläubigen Erwerb - will heissen: du bist schuld.
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FlorianB

Dabei seit: 14.10.2003
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Verfasst Di 14.06.2005 09:42
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Re: Kunde will geklaute Bilder in Prospekt

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a7 hat geschrieben:
Bin ich im Zweifelsfall haftbar für ein geklautes Bild auch wenn ich meinen Auftraggeber darauf hingewiesen habe wie die Sachlage ist? * Keine Ahnung... *


NEIN !
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Nimroy
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Verfasst Di 14.06.2005 09:44
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Re: Kunde will geklaute Bilder in Prospekt

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FlorianB hat geschrieben:
a7 hat geschrieben:
Bin ich im Zweifelsfall haftbar für ein geklautes Bild auch wenn ich meinen Auftraggeber darauf hingewiesen habe wie die Sachlage ist? * Keine Ahnung... *


NEIN !


Eine Bgründung, basierend auf der aktuellen rechtslage inkl. Quellenangabe macht es leichter, deiner Aussage glauben zu schenken. Vor allem, weil sie genau das Gegenteil sagt, wie die Aussage deines Vorredners.
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newbie

Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Müchen, Moosach
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Verfasst Di 14.06.2005 09:45
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Re: Kunde will geklaute Bilder in Prospekt

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FlorianB hat geschrieben:
a7 hat geschrieben:
Bin ich im Zweifelsfall haftbar für ein geklautes Bild auch wenn ich meinen Auftraggeber darauf hingewiesen habe wie die Sachlage ist? * Keine Ahnung... *


NEIN !


"nein!" ah, okay - so qualifizierter Argumentation muss ich mich geschlagen geben.

ich gebe dennoch zu bedenken:
"Bin ich im Zweifelsfall schuldig an einem Mord auch wenn ich meinen Auftraggeber darauf hingewiesen habe wie die Rechtsprechung ist?"


edit:

Zum einen greift hier §§ 95 a ff. UrhG "Schutz technischer Maßnahmen". Ihr überpinselt die Wasserzeichen.
Jedoch hat das OLG Hamm (iirc) Mitte 2004 entschieden dass Digitale Bilder (Composings) keinen Schöpfungscharakter haben und somit kein Urheberrecht.


Zuletzt bearbeitet von newbie am Di 14.06.2005 09:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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wirkunxlos

Dabei seit: 12.06.2005
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Verfasst Di 14.06.2005 10:14
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hab jetzt nicht jeden satz hier gelesen, aber wie wärs denn schriftlich festzuhalten dass du auf die rechtslage hingewiesen hast und die firma die volle verantwortung übernimmt? dann die ische unterschreiben lassen. wäre vllt. im endeffekt besser als garnichts? wenn du schon vorhast aus dieser beziehungsklügelei herraus ein risiko einzugehen, dann doch zumindestens was derartiges, selbst wenn du dir nicht 100% sicher sein solltest obs dir wirklichen schutz bietet. allemal besser als wenn nachher aussage gegen aussage steht "wir wussten von nix, nein der hat nix gesagt" *grübel* ich weiß es nicht.. * Keine Ahnung... *

Zuletzt bearbeitet von wirkunxlos am Di 14.06.2005 10:22, insgesamt 4-mal bearbeitet
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newbie

Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Müchen, Moosach
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.06.2005 10:35
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wirkunxlos hat geschrieben:
hab jetzt nicht jeden satz hier gelesen, aber wie wärs denn schriftlich festzuhalten dass du auf die rechtslage hingewiesen hast und die firma die volle verantwortung übernimmt?


Machen wir folgendes? Ich unterschreibe dir einen wisch dass ich die gesamte verantwortung übernehme und du legst für mich ein paar leute um? ich zahl auch ein paar döner.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.06.2005 10:39
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newbie hat geschrieben:
wirkunxlos hat geschrieben:
hab jetzt nicht jeden satz hier gelesen, aber wie wärs denn schriftlich festzuhalten dass du auf die rechtslage hingewiesen hast und die firma die volle verantwortung übernimmt?


Machen wir folgendes? Ich unterschreibe dir einen wisch dass ich die gesamte verantwortung übernehme und du legst für mich ein paar leute um? ich zahl auch ein paar döner.


naja, so wirklich vergleichbar ist das nicht... die frage ist halt, ob man dem gestalter zumuten kann, jedes gelieferte Bild zu prüfen, ob es frei von fremden Urheberrechtsansprüchen ist. Und genau hier beginnt die rechtliche Grauzone: Bei einigen Bildern, denen man es von Haus aus ansieht, das Sie z.B. aus ner Stockdatenbank stammen (am Besten noch irgendwo das (c) by Bildhersteller drauf ist) kann man´s ja gleich sehen. Bei Bildern, die evtl. schon durch jemand anders verändert wurden oder die ohne Waserzeichen daher kommen und den Eindruck erwecken, mit ner Digicam gemacht worden zu sein ist das dann schon nicht mehr so einfach...

Jetzt nehmen wir mal an ich setze nen 300-Seiten-Katalog. Auf jeder Seite befinden sich 4 - 6 Abbildungen. Es kann keiner von mir verlangen, das ich alle Bilder auf den Ursprung bzw. Rechtsansprüche dritter kontrolliere! Aber ne wirklich qualifizierte Aussage wird wohl nur ein Rechtsanwalt machen können, der sich im Bereich Urheberrecht auskennt.

Das sicherste wird wirklich sein, den Kunden etwas unterschreiben zu lassen, in dem er bestätigt, das er die Verantwortung dafür trägt, das alle verwendeten Bilder entweder frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Lizenzen vorliegen bzw. gekauft werden. Das gilt neben Bildern auch verwendete für Texte, Grafiken und Schriften. Dann hat man im Falle eines Falles zumindest etwas in der Hand, mit dem man sich zur Wehr setzen kann.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 14.06.2005 10:46, insgesamt 3-mal bearbeitet
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FlorianB

Dabei seit: 14.10.2003
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Verfasst Di 14.06.2005 10:51
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Ganz einfach: Bringt der Kunde die Bilder ist der Kunde auch für die Bilder verantwortlich!
Sucht ihr die Bilder aus, also übergibt euch der Kunde die Aufgabe passende Bilder zu suchen, ohne euch Bilder zu geben, dann müsst ihr darauf achten was ihr nimmt. Wenn der Kunde euch aber "befiehlt", dies oder jenes Bild zu nehmen, ist der Kunde dafür verantwortlich!!
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