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web4marketing
Threadersteller
Dabei seit: 16.08.2010
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Verfasst Mo 16.08.2010 11:47
Titel Kunde will für Logo nicht bezahlen! |
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Hallo,
ich habe für einen Kunden der sich auf meine Werbeanzeige gemeldet hat, ein Logo entworfen, das ihm nun scheinbar nichtmehr gefällt.
Hier mal der Ablauf:
1. er hat mir eine Mail geschickt, dass er für sein Unternehmen (Existenzgründer) ein Logo benötigt
2. ich habe mit ihm soweit alles abgeklärt und ihm genannt, dass es zwischen 150-200€ kosteten wird.
3. ich habe ihm alles nochmal per Mail bestätigt.
4. er hat daraufhin Bildmaterial und einen Entwurf gesendet
5. Nun habe ich ihm 2 Entwurfe erstellt und seine Wünsche 5x Nachgebessert
6. nach dem 6. Mal habe ich ihm mitgeteil, dass ich nun weitere Änderungen berechnen müsste
7. wir haben uns geeinigt, dass ich noch 2 Änderungen für ihn umsetze
8. nachdem ich die Änderungen für ihn umgesetzt habe, erhielt ich einen Brief, indem er schreibt
- Er möchte nicht bezahlen, weil er noch keine vollständige, gebrauchstaugliche Leistung erhalten hat und diese auch nicht abgenommen hat.
- Es ist keine Lieferung auf einem Datenträger erfolgt.
- Seine Vorgaben wurden anscheinend noch nicht "ganz" umgesetzt
- Er kann sich wegen seiner "Arbeitsüberlastung" nur auf`s wesentliche konzentrieren und daher möchte er den Dienstleistungsvertrag kündigen.
- Er erlaubt sich daher, den Auftrag anderweitig zu vergeben.
Bin ich im Recht?
Wie komme ich am besten an mein Geld?
Wäre ein Mahnverfahren angebracht?
Telefonisch & per Mail kann ich ihn nicht erreichen bzw. werde von seiner Frau am telefon abgewürgt.
Da er ja gekündigt hat, darf ich nach BGB die aufgebrachte Arbeit berechnen?!
Dann eben nicht die vollen 200 sondern nur 180?
Für Hilfe bin ich dankbar.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.08.2010 12:26
Titel
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1. Bist du bereit, einen Rechtsstreit zu führen? Mit Anwalt, ggf. Gericht und so?
2. Ich würde schriftlich und am besten per Einschreiben den Verlauf schildern. Diese Schilderung mit dem Fazit enden lassen, dass ein Vertragsverhältnis besteht, dass er natürlich gerne kündigen kann. Dennoch sind die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen kosten zu begleichen. Nach Zahlungseingang wirst du ihm natürlich den Stand der bisherigen Arbeiten zur Verfügung stellen (denn dafür hat er ja dann bezahlt). Und die Rechnung dann eben anbei. Dann setzt du ihm noch eine Frist, bevor du das deinem Anwalt übergibst. Ach ja, und vergiss nicht, ihm gleich mitzuteilen, wie die Verwendungsrechte gestaltet sind.
Wenn du 1 allerdings mit einem "Nein" beantwortest, dann versage ihm nur die Rechte und schreib den Betrag als Lehrgeld ab.
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Odin_333
Dabei seit: 23.01.2009
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.08.2010 12:26
Titel
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Du hast ihm nach der 6. Änderung mittgeteilt, dass du weitere Änderungen nun zusätzlich verrechnen müsstest.
Folglich hat er den vollen Preis zu bezahlen.
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Vektorpate
Dabei seit: 05.09.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.08.2010 12:26
Titel
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Aus deinem Beitrag geht für mich noch nicht hervor ob nun ein Vertrag vorliegt oder nicht.
Wenn er vorliegt dann kannst du natürlich klagen.
Wenn nicht sieht es schlecht aus.
Aber mal was ganz anderes..
200EUR fürein Logo?
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.08.2010 12:41
Titel
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Vertrag liegt vor
Zitat: | 1. er hat mir eine Mail geschickt, dass er für sein Unternehmen (Existenzgründer) ein Logo benötigt
2. ich habe mit ihm soweit alles abgeklärt und ihm genannt, dass es zwischen 150-200€ kosteten wird.
3. ich habe ihm alles nochmal per Mail bestätigt. |
Und: bitte unterlasst es doch einfach, die Preisgestaltung von Wettbewerbern hier in Fragethreads in Frage zu stellen. Danke!
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Vektorpate
Dabei seit: 05.09.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.08.2010 12:51
Titel
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radschlaeger hat geschrieben: | Vertrag liegt vor
Zitat: | 1. er hat mir eine Mail geschickt, dass er für sein Unternehmen (Existenzgründer) ein Logo benötigt
2. ich habe mit ihm soweit alles abgeklärt und ihm genannt, dass es zwischen 150-200€ kosteten wird.
3. ich habe ihm alles nochmal per Mail bestätigt. |
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Wusste nicht, dass das schon als Vertrag zählt.
radschlaeger hat geschrieben: |
Und: bitte unterlasst es doch einfach, die Preisgestaltung von Wettbewerbern hier in Fragethreads in Frage zu stellen. Danke! |
Mal sehen.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.08.2010 12:53
Titel
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Pixelpate hat geschrieben: | radschlaeger hat geschrieben: | Vertrag liegt vor
Zitat: | 1. er hat mir eine Mail geschickt, dass er für sein Unternehmen (Existenzgründer) ein Logo benötigt
2. ich habe mit ihm soweit alles abgeklärt und ihm genannt, dass es zwischen 150-200€ kosteten wird.
3. ich habe ihm alles nochmal per Mail bestätigt. |
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Wusste nicht, dass das schon als Vertrag zählt.
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Ja, könnte es. 1. = Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, 2. = Angebot, 3. = Annahme durch konkludentes Handeln
Damit wäre nach §433 BGB ein vertrag zu Stande gekommen.
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Vektorpate
Dabei seit: 05.09.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 16.08.2010 13:01
Titel
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Nimroy hat geschrieben: |
Ja, könnte es. 1. = Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, 2. = Angebot, 3. = Annahme durch konkludentes Handeln
Damit wäre nach §433 BGB ein vertrag zu Stande gekommen. |
Ich denke aber, dass wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, der Anwalt des Kunden genau daraus einen
Strick drehen könnte. Es liegt lediglich Mailverkehr vor, kein unterschriebenes Dokument.
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