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bunter Hund
Threadersteller
Dabei seit: 16.04.2006
Ort: Rottenburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 21.08.2006 11:59
Titel Kunde will erst Entwurf sehen und dann Auftrag erteilen |
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Hallo!
Ich hab jemanden der von mir einen Gutscheinservice in seine bestehende HP integriert haben will. Er möchte jedoch
erst einen fertigen Entwurf sehen und dann evtl. den Auftrag erteilen.
Was mir aber etwas aufstößt ist, das er auf seiner HP die komplette Crew die die HP erstellt hat aufs höchste lobt. Sogar ein sündhaft teures Fotoshooting hat er mit denen gemacht, obwohl sie nicht im Betrieb arbeiten.
Ich hab jetzt die Befürchtung das er nur Ideen haben will und nix zahlen. Deshalb habe ich gesagt das ich 200€ haben will falls der Auftrag nicht an mich geht, praktisch als Aufwandsentschädigung.
Was meint Ihr, ist das ok?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 21.08.2006 12:20
Titel
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aufwandsentschädigung ist in jedem fall ok... du arbeitest ja schließlich auf dafür...
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Nachtfalter
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 21.08.2006 12:27
Titel
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Es ist absolut unüblich, erst in Vorleistung zu gehen und dann darf der Kunde entscheiden, ob er bezahlen möchte oder nicht. Schließlich entwirfst Du etwas speziell für ihn, was Du hinterher wahrscheinlich auch nicht jemand anderem verkaufen kannst.
Also handel mit ihm aus, was der Entwurf kosten soll. Und mach das lieber schriftlich, sonst zahlt er am Ende nicht, weil ihm der Entwurf "nicht gefällt" oder aus sonst was für ausgedachten Gründen.
Dieser Entwurf wird ihn dann zu nichts verpflichten und er kann selber entscheiden, was er damit machen möchte. Vielleicht kannst Du so kalkulieren, dass Du ihm einen Rabatt anbietest, falls der gesamte Auftrag dann an Dich geht.
Grüße,
Nachtfalter
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Ashton
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht:
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Verfasst Mo 21.08.2006 12:28
Titel
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Hä? Das wär ja so als würde man nem Maler sagen:"Mal mal mein Haus an, wenn ich es gut finde, gebe ich dir den Auftrag das Haus zu bemalen."
Das ist auf jeden Fall eine Dienstleistung, die bezahlt werden muss... du kannst ja deinen Anwalt auch nicht einfach nicht bezahlen weil du den Fall verloren hast.
Zuletzt bearbeitet von Ashton am Mo 21.08.2006 12:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 21.08.2006 12:31
Titel
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Ashton hat geschrieben: | Hä? Das wär ja so als würde man nem Maler sagen:"Mal mal mein Haus an, wenn ich es gut finde, gebe ich dir den Auftrag das Haus zu bemalen."
Das ist auf jeden Fall eine Dienstleistung, die bezahlt werden muss... du kannst ja deinen Anwalt auch nicht einfach nicht bezahlen weil du den Fall verloren hast. |
och du so unüblich is das nich: http://www.kampagnenstart.de/2005/05/24/konnen-sie-auch-altweiss
alt aber gut !
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bunter Hund
Threadersteller
Dabei seit: 16.04.2006
Ort: Rottenburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 21.08.2006 15:38
Titel
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Thanks Danke an euch für die Infos
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