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Thema: Kunde will erst Druck sehen, dann Aufwandsentschädig. zahlen vom 17.10.2007

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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst Mi 17.10.2007 09:45
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mehdi hat geschrieben:
ChraCe:
Hast schon rechtmit deinem 2. Beitrag. Ich wollte nur nicht die Vorlage für die andere Agentur liefern.

warum nicht? wenn es dir doch bezahlt wird?

mehdi hat geschrieben:
Vom Ablauf, erst die Rechnung mit dem Ausfallhonorar stellen und nach Bezahlung die Texte liefern oder alles gleichzeitig schicken.

du musst natürlich erst liefern bevor der kunde zahlungspflichtig wird -> normale praxis bei werkverträgen, es sei denn es ist vertraglich anders vereinbart (abschlagszahlung, anzahlung, etc.).
fälligkeit der zahlung besteht für den kunden erst mit erfolgter abnahme.

siehe § 641 BGB fälligkeit der vergütung; bgb gilt in deinem fall, da keine anderslautenden vereinbarungen getroffen wurden.


Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Mi 17.10.2007 09:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
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