marcobley
Dabei seit: 11.01.2008
Ort: Berlin
Alter: 47
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Verfasst Mi 30.01.2008 22:06
Titel
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@jeanmartin
Genau so isses. Wenn keine Nutzungsrechte schriftlich vereinbart wurden, gilt ein einfaches, zeitlich und räumlich begrenztes Nutzungsrecht. Meisst 1 Jahr innerhalb einer Region innerhalb eines Mediums (Print ODER Online).
Steht im Vertrag "… der Auftraggeber erhält alle Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt … " so ist diese Formulierung vor dem Gesetz unwirksam, da Nutzungsrechte nicht pauschalisiert werden können sondern separat, Punkt für Punkt definiert werden müssen.
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