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Thema: Kunde verklagt Designer wegen offline-stellung vom 25.04.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde verklagt Designer wegen offline-stellung
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Frankyyy
Threadersteller

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Verfasst Do 25.04.2013 11:55
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Kunde verklagt Designer wegen offline-stellung

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Hallo Forum,

Ich habe folgendes Problem:
Ich habe damals -dumm wie ich war - ohne Vertrag und Steuernummer eine Homepage für ein Unternehmen gemacht.
Das Unternehmen hat nur die Hälfte des mündlich abgemachten Preises bezahlt -> Welche Rechte haben sie damit auf die Seite?
Die Seite wurde nach einem Streit gelöscht, jedoch direkt 30 minuten später wurde angeboten sie direkt wieder online zu stellen aber das passwort wurde geändert. -> Durfte ich die Seite für 30 Minuten vom Netz nehmen , auch in anbetracht dessen dass sie zwar online war aber nicht 100% fertig?
->Hatten Sie überhaupt das Recht auf die Seite?

Nunja nach einer Zeit wurde von jemand anderem die Homepage neu gemacht mit dem selben Aufbau und sogar manchen grafiken, die ich in photoshop erstellt habe. -> Dürfen die das?

Jedenfalls bin ich verklagt auf eine riesen summe wegen der offline-stellung der homepage und soll die kosten der neuen homepage durch jemand anders übernehmen. -> Ist das Rechtens?

Ich bin ziemlich beängstigt und hoffe auf eure Hilfe!
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Moderator

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Verfasst Do 25.04.2013 12:06
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Re: Kunde verklagt Designer wegen offline-stellung

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Die Seite einfach so zu löschen war vermutlich nicht richtig. Extreme Forderungen von der Firma sehe ich so weit nicht begründet.

Da das ganze aber doch sehr speziell ist, werden dir die meisten hier empfehlen: Such dir einen Anwalt.
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ExMD

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Verfasst Do 25.04.2013 12:14
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unabhängig davon: da schwarzarbeit, schießt der sich doch eigentlich selbst ins bein, wenn er dich "verklagt".
wurdest du denn wirklich verklagt? von nem anwalt? oder wird da nur mit platzpatronen geschossen?
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Frankyyy
Threadersteller

Dabei seit: 25.04.2013
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Verfasst Do 25.04.2013 12:28
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Ja verklagt, richtig mit anwalt! Auf 15.000 € (Ich bin ein armer student..)
Genau genommen läuft das verfahren schon ewig und wurde zwei mal fallen gelassen aber es kommt gerade zum dritten mal und von daher schaue ich mich nach Designrechtlichen grundlagen um, weil bis jetzt immer auf einer allgemeineren basis(zerstörung von betriebseigentum etc.) geredet wurde (mein anwalt und alle anderen beteiligten scheinen keine spezialisten für webdesign recht zu sein)

p.s. den facepalm kann ich gut verstehen aber das war mein erster richtiger job, der war vor jahren und seitdem hab ich auch dazu gelernt.
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Benutzer 37983
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Verfasst Do 25.04.2013 12:31
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Frankyyy hat geschrieben:
(mein anwalt und alle anderen beteiligten scheinen keine spezialisten für webdesign recht zu sein)

Dann vielleicht einen Anwalt suchen, der sich mit sowas auskennt?!
 
qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
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Verfasst Do 25.04.2013 12:55
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Man kann an Dingen, in deren Besitz man unrechtmäßig gelangt, kein Eigentum erwerben. Insofern würde ich gegenüber dem lästigen Kläger mal ganz dezent den Aspekt der Schwarzarbeit herauskehren. Ohne Zuegen selbstverständlich ... Wichtig wäre für Dich, dass du schon mal Beweise darüber sammelst, dass er wusste, dass du gar kein Gewerbe hast ... hat er evtl. bar und ohne Rechnung gezahlt?

Wenn das nicht hilft, stell dich einfach dumm, behaupte, das kurzzeitige wegschalten der Domain war ein technisches Versehen - kann jedem mal passieren. Eine Absicht muss erstmal nachgewiesen werden. Wie groß ist der Laden eigentlich, damit er behaupten kann, dass 30 Minuten Ausfall 15.000 Euro wert sind?

Dann wäre noch die Möglichkeit der Gegenklage, wegen der unberechtigten Verwendung deines geistigen Eigentumes. Darauf hast du nämlich alle Rechte, egal ob gewerblich oder nicht ... Mache umgehend Screenshots, lass auch von Freunden udn Bekannten welche machen, als Zeugen. Dann musst du nur noch nachweisen, dass die Grafiken von dir sind.

Der Hinweis, dass hier ein guter Anwalt nötig ist, ist schon nicht ohne. Aber einen wirklich guten Anwalt zu finden, ist wie ein Lottospiel. Im Gespräch mit dem Mandanten tun die meisten so, als ob sie gerade einer der gängigen TV-Serien entstiegen wären - Alles kein Problem. Kaum bist du aus dem Büro, schreiben Sie dir als Erstes eine Rechnung und kungeln anschliessend mit der Gegenseite, damit sich der Streit offiziell möglichst lange (und ertragreich) hinzieht.

Seit eingen Jahren ist es auch deutschen Anwälten erlaubt, auf Erfolgsbasis zu arbeiten ... das ist evtl. ein Ansatz, die Kosten übersichtlich zu halten. So ein Anwalt sieht sich die Sachlage etwas genauer an als die gewöhnlichen Winkeladvokaten und wird nur tätig, wenn er tatsächlich Erfolg wittert.

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-10933/anwaltsverguetung-wie-teuer-wird-ein-anwalt-auf-erfolgsbasis_aid_314863.html


Zuletzt bearbeitet von qualidat am Do 25.04.2013 13:04, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 25.04.2013 13:47
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Re: Kunde verklagt Designer wegen offline-stellung

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@ Frankyyy: Du stellst Fragen die man einfach nicht beantworten kann. Egal was uns allen schon so passiert ist, lässt sich nichts daraus auf dein Problem anwenden.
Du hast nichts vereinbart also fehlt dir auch die Kontrolle. Du hast Geld bekommen und hättest auf keinen Fall eigenmächtig die Seite vom Netz nehmen dürfen. Das an der Homepage weiter gearbeitet wird ist kein Unding und da Du den Job auch noch schwarz gemacht hast... Er benutzt von Dir PS-Grafiken die Du ja für den Online-Einsatz entwickelt hast. Dafür hast du Sie doch gemacht.

Wenn du doch schon einen Anwalt hast, warum versuchst du es dann bei Leuten (hier im Forum) die alles andere als Juristen sind. Ich kann dich verstehen, aber ehrlich gesagt ist das alle hier auch reichliche merkwürdig.
 
DesignKater

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Verfasst Do 25.04.2013 15:00
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Also ganz ehrlich? Das sind doch Standardfragen die dir jeder halbwegs versierte Anwalt beantworten kann. Und wenn das Verfahren bereits zweimal fallen gelassen wurde, wieso machst du dich so verrückt dass es beim dritten mal schlechter für dich ausgeht? Sollte die gegnerische Partei diesmal mehr gegen dich aufweisen können als zuvor? Und die Frage bezüglich 30min offline und dafür 15.000 EUR zahlen hast du und dein Anwalt dir auch selbst schonmal gestellt? Kein Gericht der Welt würde diese Summe rechtfertigen und anerkennen, außer das Unternehmen spielt in der Stunde mit seiner Webseite mehrere Tausend Euro ein, dann vielleicht, aber auch nur vielleicht. Was ich mal nicht glaube, denn dann hätten die sich keinen Studenten für den Job geholt sondern eine Agentur die das professionell macht. Ich denke dein "Kunde" ist finanziell am Ende und sucht nun nach einem Strohhalm um Luft zu schnappen. Anders kann ich mir dieses immer wieder aufrollen dieses Verfahrens nicht erklären. Hier würde ich mal ganz stark hinterfragen und nicht immer alles fressen was man einem vorwirft und sich auch noch einschüchtern lassen!
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