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imperfekt
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2009
Ort: Berlin
Alter: -
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Verfasst Mo 05.04.2010 12:37
Titel Kunde tritt vom Auftrag zurück - wieviel $ für Entwürfe? |
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Hallo ... ich weiß, daß Thema hat einen Bart und deswegen habe ich auch schon eingehend die Suche bemüht.
Aber ich brauche mal nen Tipp wieviel ich dem Kunden berechne - weil ich (ausgerechnet) diesmal in der Auftragsbestätigung das Thema „Entwurf“ nicht gesondert behandelt hatte.
Folgender Posten war so vermerkt:
Entwerfen / Reinzeichnung Flyer „abc“ und „def “ xxx,xx Euro
Es gab einen Hinweis auf meine AGB, die online anzusehen ist.
In der AGB steht natürlich das die Anfertigung von Entwürfen Geld kostet ... aber nicht wieviel.
Ich habe den Kunden nicht explizit auf Entwurfskosten noch AGB hingewiesen (längere Geschichte - ich dachte er kennt den Ablauf).
Ich habe jetzt entsprechend der Kunden-Vorgaben Entwürfe erstellt. Dem Kunden gefällt es nicht und er will auf keine Fall weiter mit mir daran arbeiten ...
Nun möchte ich verständlicher weise jetzt Geld für die Entwurfsarbeit sehen - was der Kunde jetzt schon ablehnt ... das kann also noch lustig werden.
Ich möchte wissen ob es einen rechtlichen Rahmen einzuhalten gilt wie: max. 50% der Gesamtsumme etc. pp.
Weis das jemand? Oder hat jemand nen Tipp wo ich das her bekomme ohne gleich zum Anwalt zu rennen?
Besten Dank für Antworten
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.04.2010 12:46
Titel Re: Kunde tritt vom Auftrag zurück - wieviel $ für Entwürfe? |
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imperfekt hat geschrieben: | Aber ich brauche mal nen Tipp wieviel ich dem Kunden berechne - weil ich (ausgerechnet) diesmal in der Auftragsbestätigung das Thema „Entwurf“ nicht gesondert behandelt hatte.
Folgender Posten war so vermerkt:
Entwerfen / Reinzeichnung Flyer „abc“ und „def “ xxx,xx Euro |
naja, den gesamtbetrag wirst du auch auf basis (d)eines stundensatzes errechnet haben, nicht...
dann berechnest du für die bereits erbrachte leistung die zeit die du für die entwürfe benötigt hast x deinen stundensatz und stellst ihm das in rechnung. da du ja 'ne auftragsbestätigung von ihm hast?, habt ihr also einen gültigen vertrag und bereits erbrachte leistung muss nun mal bezahlt werden...
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imperfekt
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2009
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.04.2010 12:56
Titel
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Hi,
ja - auf Stundenbasis hätte ich jetzt sozusagen aus dem Bauch-raus getippt ...
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.04.2010 13:19
Titel
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imperfekt hat geschrieben: | Hi,
ja - auf Stundenbasis hätte ich jetzt sozusagen aus dem Bauch-raus getippt ... |
Wie lange hast du an den Entwürfen gesessen?
Wie hoch ist dein Stundensatz?
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imperfekt
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2009
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.04.2010 13:37
Titel
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Hm - ich weiß nicht ob das wirklich wichtig ist.
Ich habe eigentlich die Frage welchen Anteil ich von der im Vertrag fest gehaltenen Gesamt-Summe für die teilweise Erledigung (Entwürfe) ich überhaupt anteilig verlangen kann.
Normalerweise sind meine Angebote etc. genauer differenziert - es mußte halt mal schnell gehen und nun habe ich den Salat.
Da der Kunde ziemlich rüde reagiert hat will ich mich einfach nur wissen ob jemand weis was was in solchem Fall vermutlich rechtlich greift.
Habe schon das BGB etc. konsultiert ... aber vielleicht hat ja jemand da ne Idee wo etwas verwertbares steht.
Ich wollte morgen die Rechnung rausschicken mach mir halt Gedanken.
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.04.2010 13:53
Titel
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Was daran verstehst du denn nicht?
WIE VIELE Stunden hast du bereits mit dem Auftrag verbracht?
Auf wieviel Stunden war der gesamte Auftrag ausgelegt?
Anteilig stellst du dann die erbrachten Stunden in Rechnung.
Oder hast du aus dem Bauch heraus ein PI-mal-Daumen Angebot gemacht? Dann schätze ab wieviel % vom Gesamten deine bereits erbrachte Leistung ausmacht und stelle das in Rechnung.
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imperfekt
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2009
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.04.2010 14:05
Titel
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Danke noch mal für die Nachfrage.
Verständnisprobleme habe ich nicht, rechnen kann ich auch alleine ...
(wie schon geschrieben - sonst mache ich es auch genau so)
Wollte halt nur wissen ob es noch andere Infos / Meinungen gibt.
Nach dem Motto: "mehr als 30% kriegst Du nicht weil nach §irgendwas absatz soundso ist es halt so."
Ich habe z.B. BGB-Kündigungsrecht § 649 gefunden und überlege nun ob dieses "5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung" greift.
Das wäre ja nicht ganz unerheblich.
//ich muß jetzt leider weg - hat mir in jedem Fall schon mal geholfen, daß ich mit der Lösungs-idee einfach die erbrachten Stunden abzurechnen nicht alleine stehe - falls es noch mehr dazu zu schreiben gibt freue ich mich das zu lesen.//
Zuletzt bearbeitet von imperfekt am Mo 05.04.2010 14:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.04.2010 15:00
Titel
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Ob das greift oder nicht entscheidet letzten Endes eh nur ein richter.
Du hast also drei Möglichkeiten.
1. Du rechnest genau ab, inklusive der 5% auf den nicht erbrachten Teil. Der Kunde stretet ab, blablabla, Gerichtsverfahren welches auf einen Vergleich herauslaufen könnte.
2. Du rechnest einen Betrag ab von dem du weißt, dass der kunde ihn bezahlen würde. Der erbrachte Teil des werkes (=layouts) gehören dann aber auch dem Kunden. Brechnest du die Nutzungsrechte zusätzlich, wirst du wahrscheinlich wieder bei 1 landen
3. Du schreibst es als Lehrgeld ab und achtest zukünftig auf deine Vertragsgestaltung.
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