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Nachricht |
13pixelchen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 30.03.2006 15:31
Titel
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Da es ja offenbar sehr viele gibt, die da immer wieder in solche Situationen kommen, wäre auch ich sehr dankbar über Informationen, wie so etwas (auch vertraglich) richtig auszusehen hat. Ich meine, die wenigsten haben Jura studiert oder haben einen Anwalt als Onkel, und da gibts bestimmt was (bestimmt auch ein paar interessante Threads). Ich werde mal die Suche bemühen, aber falls jemand schon solche Threads hier kennt, wäre ein Link natürlich fein.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 30.03.2006 15:45
Titel
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Also zum einen würde ich sicherstellen, dass in den AGB immer so ein (o.ä.) Satz zu finden ist:
Auftragsgegenstand ist - sofern nicht anders vereinbart - immer ein fertiges Erzeugnis. Das heißt, sie ist für den verabredeten Gebrauch und unter verkehrsüblichen Fachkenntnissen ohne Störungen zu verarbeiten. Die unentgeldliche Herausgabe von Zwischenständen und sog. "Offenen Daten" ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Naja, so oder so ähnlich. In der üblichen Literatur für Designer-Vertragswerke steht bestimmt was viel besseres drin.
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13pixelchen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 30.03.2006 15:54
Titel
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Zitat: | üblichen Literatur für Designer-Vertragswerke |
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sarsaparilla
Dabei seit: 10.03.2006
Ort: Irgendwo in Deutschland
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 30.03.2006 16:52
Titel
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Pixelchen, wenn du auf diesen Link gehst AGD dann kannst du nach einigen Klicks (auf Service, und dann oben im Menü auf Recht) den "Tarifvertrag für Designleistungen" bestellen... der ist zumindest eine Richtlinie, an der sich auch ein Freier orientieren kann ... orientieren, , denn die Honorarideen sind hoch gegriffen ... meine ich.
Doch um sich einige Richtlinien/Links/Ideen dazu anzugucken, also da gibt es schon prima Beiträge heir im Forum ...
Zuletzt bearbeitet von sarsaparilla am Do 30.03.2006 16:55, insgesamt 2-mal bearbeitet
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stylefrisör
Dabei seit: 04.07.2005
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 31.03.2006 02:58
Titel sf rät: |
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als ergänzung / alternative zu nimroys vorschlag schreibe ich immer:
"Übergabe der druckfähigen Daten als Belichtungs-PDF." sollte doch reichen oder?
mfg
stylefrisör
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