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KONSOLE
Threadersteller
Dabei seit: 26.01.2006
Ort: Bochum
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.09.2009 12:52
Titel Kunde möchte Indesign Datei haben - Nutzungsrecht ? |
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Hallo,
ich habe für einen Kunden eine Broschüre gestaltet und Ihm die Druckfähige PDF Datei für 700 € Verkauft.
Die Broschüre wurde gedruckt, Rechnung bezahlt, alles super.
Jetzt möchte der Kunde etwas an der Broschüre verändern und will die Indesign datei haben, weil ich ihm mit der gestaltung wohl zu teuer bin.
Das er die Datei nicht kriegt ist klar, ich suche nur ein plausibeles Rechtsbeispiel was ich Ihm zusenden kann, damit der nicht auf dumme gedanken kommt. (Ich würd ihm das 16 Seitige ding auch verkaufen, nur welchen Preis schlage ich am besten an?)
Am besten wär irgend ein Gesetzestext oder ein Urteil, worin steht das man zwar die Druckfähige datei für den Nachdruck verkauft, aber veränderbare Dateien da nicht mit inbegriffen sind und wieso das so ist. (Urheberrecht, Nutzungsrecht usw.)
Ich hab dem die 16 Seitige PDF verkauft, für 700 plus steuer, in der Rechnung steht: Druckfähige PDF Datei wird ausgeliefert, sonst nix.
Hat da einer Plan von ??
Danke an euch,
Philipp!
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Noti
Dabei seit: 15.07.2008
Ort: Wien
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.09.2009 12:55
Titel
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Ich würd ihm deinen Stundensatz nennen un ddich als ansprechpartner für änderungen anbieten.
Ansonsten für uneingeschränkte nutzungs-und änderungsrechte samt rohdaten: nochmal das gleiche verlangen. mal grob geschätzt
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Anzeige
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.09.2009 14:41
Titel
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da brauchste kein urteil dazu. im regelfall hat er bei dir die gestaltung und erstellung einer druckfertigen broschüre bestellt und diese hatter auch bekommen und bezahlt. dafür bekommter dann z.b. ein druckfähiges PDF zum unveränderten Nachdruck. Wenner nun die Layoutdatei haben will, kannst ihm die verkaufen, wen du dazu bereit bist. vom faktor her würd ich auf jeden fall irgendwas zwischen 1.5 - 2.5 x vom ursprünglichen preis nehmen.
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rebell-print
Dabei seit: 08.07.2009
Ort: Vienna
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 09.10.2009 10:21
Titel
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Ich verwende in meinen Angeboten immer folgenden Standard-Absatz:
"Der Auftraggeber erwirbt mit der Bezahlung des Gesamthonorares das ausschließliche
Werknutzungsrecht an dem geschaffenen Werk in der gelieferten Fassung.
Weitere Verwendungsarten sind gesondert zu honorieren, insbesondere die Übergabe der
offenen Daten zur Bearbeitung durch Dritte."
Für die Übergabe der offenen Daten würde ich zusätzlich 200 Prozent berechnen.
LG
rebell-print
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 09.10.2009 11:04
Titel
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rebell-print hat geschrieben: | Ich verwende in meinen Angeboten immer folgenden Standard-Absatz:
"Der Auftraggeber erwirbt mit der Bezahlung des Gesamthonorares das ausschließliche
Werknutzungsrecht an dem geschaffenen Werk in der gelieferten Fassung.
Weitere Verwendungsarten sind gesondert zu honorieren, insbesondere die Übergabe der
offenen Daten zur Bearbeitung durch Dritte."
Für die Übergabe der offenen Daten würde ich zusätzlich 200 Prozent berechnen.
LG
rebell-print |
Find ich nen sehr guten Zusatz und ne sinnvolle Vervollständigung des Threads. Danke!
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