Dabei seit: 13.02.2009 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Do 19.01.2012 20:09 Titel
Kunde mit einem Logo, was rechtlich nicht in Ordnung ist
Hallo,
ich soll für eine neue Kundin eine Website (Wellness) gestalten. Das ist ja eigentlich ganz schön.
Meine Kundin hat von dem Unternehmen , dessen Produkte sie bei Ihren Behandlungen verwendet, ausreichend Bildmaterial (Logo, Marken, Fotos, Anzeigenvorlage….) zur Verfügung gestellt bekommen, welches sie für Werbemaßnahmen zusammen mit der Marke des Unternehmens mit einem Quellen-Hinweis verwenden darf. So steht es in den Nutzungsbedingungen.
Meine Kundin hat aber auch in Ihrem eigenen Logo eine eingetragene Bildmarke des Unternehmens verwendet. Mit dem Logo hat sie bereits Flyer und Visitenkarten drucken lassen. Ich bin fest davon überzeugt, dass sie die Bildmarke nicht in ihrem eigenen Logo verwenden darf, aber meine Kundin denkt, dass sie über das Material, welches sie vom Unternehmen bekommen hat, frei verfügen darf.
Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass ich für die Website ein Logo verwenden soll, das rechtlich meiner Meinung nach nicht in Ordnung ist. Und nun? Ich habe zwar mit der Kundin einen Vertrag, wo auch drin steht, dass sie für die Unterlagen, die sie mir zur Verfügung stellt entsprechend verantwortlich ist., aber mich macht die Situation nicht sehr glücklich.
Zum einen fühle ich mich persönlich nicht wohl, wenn ich eine Website gestalte, mit der es zu Problemen kommen kann. Und dann frage ich mich, ob ich ein unrechtmäßiges Logo bewusst überhaupt verwenden darf.
Wie würdet ihr euch verhalten?
Dabei seit: 24.03.2010 Ort: Schweiz Alter: 31 Geschlecht:
Verfasst Do 19.01.2012 20:29 Titel
Hast du das so der Kundin schon kommuniziert? Wenn nein, dann würde ich das als erstes machen, da sie sich der Urheberrechtsverletzung ihrerseits vielleicht gar nicht bewußt ist.
Zudem würde ich so etwas nicht in einem Forum (keine Rechtsberatung) abklären, sondern direkt mit der Kundin und dem entsprechendem Unternehmen und gegebenenfalls mit einem Anwalt.
Aber mit etwas Kommunikation sollte sich doch einiges klären lassen
Dabei seit: 13.02.2009 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Do 19.01.2012 20:57 Titel
Natürlich habe ich die Kundin sofort darauf angesprochen, weil ich mir gedacht habe, dass sie das nicht weiß. Ich habe ihr sogar den entsprechenden Eintrag im DPMA gezeigt. Das Problem ist, dass sie die Nutzungsbedingungen die sie zusammen mit dem Bildmaterial erhalten hat, anscheinend nicht richtig interpretieren kann. Ich werde ihr noch vorschlagen, dass Sie doch ihr Logo zu dem Unternehmen hinschicken soll und freundlich nachfragen soll, ob es so in Ordnung ist. Ich befürchte aber , dass sie es nicht macht. Es ist halt auch wirklich blöd. Da hat meine Kundin sich Flyer und Visitenkarten drucken lassen, ein Firmenschild angefertigt und jetzt bekommt sie zu hören, dass ihr Logo evtl. rechtlich nicht in Ordnung ist.
Gut, wenn es da keine Klarheit gibt, werde ich für mich entscheiden ob ich den Auftrag abgebe oder nicht.
Ich will auch keine Rechtsberatung, aber vielleicht gibt es hier ja jemanden, der vor einem ähnlichen Problem stand und mir weiterhelfen kann.
Zuletzt bearbeitet von dinokrebs am Do 19.01.2012 21:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 24.03.2010 Ort: Schweiz Alter: 31 Geschlecht:
Verfasst Do 19.01.2012 21:13 Titel
Oh, sorry, daß ist natürlich blöd.
Zitat:
Ich werde ihr noch vorschlagen, dass Sie doch ihr Logo zu dem Unternehmen hinschicken soll und freundlich nachfragen soll, ob es so in Ordnung ist.
das ist doch eine gute Idee, vielleicht sind die dort so kulant und genehmigen es (in der Hoffnung, deine Kundin nimmt den Vorschlag an).
Hm, ziemlich verzwickte Situation... und ich kann dir sonst leider nicht weiter helfen. Aber vielleicht ist ja hier noch der ein oder andere mit entsprechender Erfahrung.
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 32 Geschlecht:
Verfasst Do 19.01.2012 21:13 Titel
naja ich würde mal sagen du hast deine aufklärungspflicht als dienstleister mehr als erfüllt. wenn deine kundin darauf nicht reagiert ist das dann im grunde auch nicht mehr dein problem. die webseite würde ich trotzdem umsetzen mit den gelieferten dateien deiner kundin. und wenn dann post vom anwalt kommt, wird sie es wohl auf die schmerzlich teure art lernen müssen, das ihr logo eben doch nicht in ordnung ist. dazu ist sie selbstständig - also kann und muss sie für ihr handeln auch entsprechend die konsequenzen tragen - insbesondere wenn sie solch einen augenscheinlichen rechtsbruch billigend in kauf nimmt...
Dabei seit: 05.05.2006 Ort: HH–der schönste überhaupt Alter: 31 Geschlecht:
Verfasst Do 19.01.2012 21:18 Titel
Lass dir auf jeden Fall schriftlich geben, dass du sie informiert hast und nicht für den Inhalt der verwendeten Elemente (Logo, Bilder etc) verantwortlich bist. Am beste wäre natürlich, wenn sie dir auch noch versichert, dass die verwendeten Dinge frei von Rechten Dritter sind, aber das wird sie ja unter Umständen gar nicht können. Aber ansonsten hast du alles gemacht, was du machen kannst. Dann ist es nur noch eine Frage, ob du die Arbeit mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, du scheinst sehr zu zweifeln, ob du die Webseite machen sollst. Das musst du entscheiden.
Dabei seit: 14.04.2003 Ort: Exildeutscher in Tirol Alter: 36 Geschlecht:
Verfasst Do 19.01.2012 22:08 Titel
Illumaus hat geschrieben:
Lass dir auf jeden Fall schriftlich geben,
Mach das. Alle paar Wochen haben wir hier im Forum Kollegen, die's vergessen haben oder dachten, es ei doch nciht nötig, weil der Kunde/die Kundin immer so nett war.
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