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Thema: Kunde hält sich nicht an mündliche Absprache vom 27.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde hält sich nicht an mündliche Absprache
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swing
Threadersteller

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Verfasst Mo 27.03.2006 16:05
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Kunde hält sich nicht an mündliche Absprache

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Hallo,

ich habe einen Online Shop gemacht und für diesen eigene Logos und Grafiken entworfen.

Es wurde mündlich vereinbart, dass mein Name mit einem Link auf der Seite vermerkt wird und dieses für die Zukunft dort bleibt. Deshalb wurde auch ein güstigerer Preis vereinbart.

Da der Kunde hinterher zahlreiche kostenlose Zusatzmodule haben wollte, habe ich das abgelehnt weil ich nunmal nicht umsonst arbeiten wollte.
Jetzt hat er eine andere Firma genommen und diese Firma gibt diesen Shop als Ihr Werk aus (sprich die Grafiken die ich eigentlich entworfen habe)

Habe ich da irgendeine Chance gegen vorzugehen? Das war meine erste Seite und wollte diese eigentlich zu Werbezwecken verwenden (deshalb auch der günstigere Preis) nur ist das ja jetzt ziemlich blöd, weil dort ja jetzt eine andere Firma steht *Schnief*

Wäre um einen Rat dankbar Lächel

Liebe Grüsse
Anja

edit: Titel geändert


Zuletzt bearbeitet von tacker am Mo 27.03.2006 16:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Mo 27.03.2006 16:08
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Nix schriftlich = Problem des Beweisens der Urheberschaft = Problem.

Du könntest höchstens versuchen, dem Kunden ne Rechnung für die Nutzungsrechte zu schicken. Wird er aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht drauf eingehen. Tja, und dann kommt es darauf an, ob du bis zum letzten gehen willst. Mit allen Konsequenzen inkl. Klage.

Ansonsten unter Lehrgeld verbuchen.
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Verfasst Mo 27.03.2006 16:24
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Es sei denn Du hast Originaldateien (PSDs mit Ebenen und so) oder irre ich?
 
Nimroy
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Verfasst Mo 27.03.2006 16:26
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Dat bau ich dir auch ruckzuck nach und manipulier das Dateidatum. *Whaazzzz uppp?*
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Verfasst Mo 27.03.2006 16:27
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auch in höherer Auflösung der Originalbilder? * Keine Ahnung... * Ideen muss man halt schon haben.
 
Nimroy
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Verfasst Mo 27.03.2006 16:30
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Damit wollte ich nur andeuten, dass relativ wenig Beweiskraft hat. Könnte mir vorstellen, dass man da dann gleich ein Gutachten oder so beibringen muss, dass es sich tatsächlichn um Originaldaten handelt.
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swing
Threadersteller

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Verfasst Mo 27.03.2006 17:14
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naja aus Fehlern lernt man ja bekanntlich, werde auch ab jetzt alles nur noch schriftlich machen.
Habe gerade mit einem Anwalt gesprochen und er meinte ich soll beide schriftlich auffordern die Grafiken zu Entfernen.

Da Zeugen vorhanden sind, sowie auch alle original Dateien und der komplette Mailverkehr, könnte man später Klage einreichen, meinte zumindest der Anwalt. Aber ich hoffe dass das so reicht...
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