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mklm_de
Threadersteller
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Verfasst Mi 23.01.2008 17:32
Titel Kunde fordert Daten für Logo-Gestaltung |
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Hallo an alle,
als nebenberuflich Selbstständiger im Bereich Werbung habe ich vor knapp einem Jahr den Auftrag bekommen, ein Logo für eine neu gegründete Handwerksfirma zu entwerfen, die passenden Visitenkarten und zwei Fahrzeugbeschriftungen (ohne Montage) wurden gleich mitbestellt.
Den Auftrag habe ich ausgeführt, geliefert habe ich die Visitenkarten mit dem neuen Logo und die Beschriftungsfolien für 2 Fahrzeuge ebenfalls mit neuem Logo.
Berechnet habe ich: Konzeption Logo, Visitenkarten und Beschriftungsfolien, genau so habe ich die Posten auf der RN auch beschrieben.
Mit dem Kd. habe ich später leider sehr großen Ärger gehabt (er wollte RN nicht bezahlen, hat es aber später doch getan).
Jetzt fordert mich der Kd. in einer unverschämten Weise auf die digitalen Daten für Druck und Beschriftung heraus zu geben.
Hier meine Fragen:
Muß ich ihm die Daten aushändigen (schließlich hat er nur die Konzeption bezahlt)?
Wenn ja, wie hoch darf ich den Aufwand dafür berechnen?
Da ich das Logo selber entworfen habe, ist es dann mein geistigen Eigentum?
Darf ich eine Vervielfältigung (Weiterverarbeitung durch Dritte) untersagen?
Am liebsten wäre mir, die Druckdaten nicht herauszugeben, wenn es da aber rechtliche Gründe dagegen sprächen, dann würde ich es natürlich machen.
Grüße aus dem Schwarzwald
mklm_de
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Account gelöscht
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Verfasst Mi 23.01.2008 17:34
Titel
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steht was zum thema nutzungsrechte im vertag?
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Verfasst Mi 23.01.2008 17:35
Titel
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Zitat: | Muß ich ihm die Daten aushändigen (schließlich hat er nur die Konzeption bezahlt)? |
nein.
wenn du ein auto kaufst, gibt's auch keinen bauplan dazu. nur das endprodukt.
Zitat: | Wenn ja, wie hoch darf ich den Aufwand dafür berechnen? |
das liegt an dir. je nach nutzungsrechten ist faktor 1.5 - 3 der erstellungskosten absolut ok.
Zitat: | Da ich das Logo selber entworfen habe, ist es dann mein geistigen Eigentum? |
es unterliegt dem urheberrecht.
das liegt immer bei dir.
du gibst nur nutzungsrechte ab.
Zitat: | Darf ich eine Vervielfältigung (Weiterverarbeitung durch Dritte) untersagen? |
ja, es sei denn, es wurde anders vereinbart.
Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Mi 23.01.2008 17:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht
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Verfasst Mi 23.01.2008 17:48
Titel
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cyanamide hat geschrieben: |
es unterliegt dem urheberrecht. |
Das Logo? Nicht schon wieder diese Diskussion ...
@mklm_de: Logos genießen fast nie Schutz durch das Urheberrecht, mangels Schöpfungshöhe (die Suche hat viel zum Thema zu bieten).
c_writer
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mklm_de
Threadersteller
Dabei seit: 23.01.2008
Ort: -
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Verfasst Mi 23.01.2008 17:53
Titel
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heiko813 hat geschrieben: | steht was zum thema nutzungsrechte im vertag? |
Danke für die Antworten
Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht, lediglich ein Angebot und da steht das Gleiche wie in der Rechnung, vereinbart wurde die Datenherausgabe aber auch nicht.
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 23.01.2008 17:54
Titel
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c_writer hat geschrieben: | cyanamide hat geschrieben: |
es unterliegt dem urheberrecht. |
Das Logo? Nicht schon wieder diese Diskussion ... |
jaja. da war was. iss ja gut.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 23.01.2008 18:04
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mklm_de hat geschrieben: |
Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht, |
Immer der selbe Sch**** - ich versteh' Euch echt nicht.
Zitat: | lediglich ein Angebot und da steht das Gleiche wie in der Rechnung, vereinbart wurde die Datenherausgabe aber auch nicht. |
Naja. Bestellt waren also Logo, Visitenkarten und Folien.
Geliefert hast Du Visitenkarten und Folien, wohl beides mit Logo (?).
Als Auftraggeber würde ich jetzt auch sagen: 'Wir haben das Logo bezahlt, also her damit. Und zwar in einer Form, mit der wir 'was anfangen können'.
Dass ein Logo sinnvollerweise nicht nur auf zwei Werbemitteln zum Einsatz kommt, sollte ein Gestalter wissen.
c_writer
Zuletzt bearbeitet von am Mi 23.01.2008 18:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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drosteman79
Gesperrt
Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
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Verfasst Mi 23.01.2008 18:18
Titel
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Wenn zu den Nutzungsrechten nichts vereinbart wurde, dann gelten jene als vereinbart, die dem Vertragszweck dienen.
Du kannst dir jetzt aussuchen ob du den Kunden womöglich vor Gericht ziehen lässt, dann guckst du dumm aus der Wäsche, oder einfach den Kram ablieferst und in Zukunft anständige Verträge schliesst.
Zum von c_writer angeprochenen Thema Schöpfungshöhe:
Darüber streiten sich Gerichte, als Gestalter darf ich erstmal annehmen die notwendige Schöpfungshöhe erreicht zu haben, und dem Kunden Nutzungsrechte berechnen.
Nur weil ein Gericht EVENTUELL die notwendige Schöpfungshöhe als nicht gegeben ansieht, muß ich nicht von vornherein davon ausgehen diese nicht erreicht zu haben.
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