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Thema: Kunde ersetzt mich im Impressum durch neue Webfirma vom 22.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde ersetzt mich im Impressum durch neue Webfirma
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keglunek
Threadersteller

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Verfasst Mi 22.03.2006 12:54
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Kunde ersetzt mich im Impressum durch neue Webfirma

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Hallo Freunde,

hab folgendes Problem:

Ich bin selbständig & habe eine Internetseite für einen Kunden erstellt... Photos, Datenbank & Design von mir.
Nun kam es zum Bruch mit der Firma, weil was anderes schief gegangen ist.
Beim rumsurfen ist mir nach einiger Zeit aufgefallen, dass eine neue Webgestalterfirma im Impressum steht... Die Seiten sind aber noch unverändert!!! *Whaazzzz uppp?* Hmmm...
Das ist doch ein klarer Urheberrechtsverstoss, oder? (ich glaub §31)

1.) Ich habe damals im Vertrag der Firma das Uneingeschränkte Nutzungsrecht zugesichert (ist aber glaub ich gar nicht übertragbar, -- Somit ist der Vertrag auch ungültig, oder?)
Die Firma hat mir den Vertrag vor 2 Monaten gekündigt (Nachdem es zum Bruch kam)
ausserdem verlangte die Firma die Herrausgabe der Original Daten & Fotos... habe ich nicht rausgegeben

2.) Habe ich nicht das Recht im Impressum unter Copyright & Internet zu stehen?

3.) Ein befreundeter Designer riet mir eine Abmahnung zusammen mit einer Rechnung (800-1.000 Euro) zu schreiben

Für Hilfe bin ich wirklich sehr dankbar
Gruss
Keg
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst Mi 22.03.2006 12:59
Titel

Re: Kunde ersetzt mich im Impressum durch neue Webfirma

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keglunek hat geschrieben:
1.) Ich habe damals im Vertrag der Firma das Uneingeschränkte Nutzungsrecht zugesichert (ist aber glaub ich gar nicht übertragbar, -- Somit ist der Vertrag auch ungültig, oder?)

Quatsch. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das Nutzungsrecht dagegen sehr wohl. Wenn du es uneingeschränkt abgetreten hast, kann dein Kunde mit den Daten machen, was er will. Du bleibst weiterhin der Urheber - das räumt dir allerdings keine besonderen Rechte ein, wenn du die Nutzungsrechte an deinem Werk nicht mehr hast.

Bitte unterhalte dich mit einem Anwalt über die Sache, bevor du unüberlegt handelst. Eine Abmahnung sollte auch von einem fähigen Anwalt geschrieben und verschickt werden und nicht von dir... Also bitte: Anwalt aufsuchen! Danke.
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keglunek
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2006
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Verfasst Mi 22.03.2006 13:12
Titel

Re: Kunde ersetzt mich im Impressum durch neue Webfirma

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Holla das ging ja fix^^ Danke für die Antwort

Stimmt, das habe ich durcheinander gebracht... Urheberrecht & Nutzungsrecht (Hab ich verstanden)

Aber ich muss doch im Impressum stehen, oder wat?
Da schmückt sich eine fremde Firma mit meiner Arbeit...
Ich muss doch irgendwelche Rechte in diesem Land haben * Nee, nee, nee *
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.03.2006 13:14
Titel

Re: Kunde ersetzt mich im Impressum durch neue Webfirma

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keglunek hat geschrieben:
Holla das ging ja fix^^ Danke für die Antwort

Stimmt, das habe ich durcheinander gebracht... Urheberrecht & Nutzungsrecht (Hab ich verstanden)

Aber ich muss doch im Impressum stehen, oder wat?
Da schmückt sich eine fremde Firma mit meiner Arbeit...
Ich muss doch irgendwelche Rechte in diesem Land haben * Nee, nee, nee *

Im Impressum muss der inhaltlich Verantwortliche stehen. Der Gestalter/ Designer nicht - das ist eine freiwillige Angabe des Seitenbetreibers (= im Normalfall der inhaltlich Verantwortliche).
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
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Verfasst Mi 22.03.2006 13:21
Titel

Re: Kunde ersetzt mich im Impressum durch neue Webfirma

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

keglunek hat geschrieben:


Stimmt, das habe ich durcheinander gebracht... Urheberrecht & Nutzungsrecht (Hab ich verstanden)

Aber ich muss doch im Impressum stehen, oder wat?
Da schmückt sich eine fremde Firma mit meiner Arbeit...
Ich muss doch irgendwelche Rechte in diesem Land haben * Nee, nee, nee *


Laut deiner AGB's (die du hoffentlich hast) hast du ein Recht darauf dein Werk mit deinem Copyright zu versehen.
Lass es durch einen Anwalt prüfen und reagiere entsprechend.
Ich habe solche Prozesse immer gewonnen.

Gruss Diesel
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.03.2006 13:25
Titel

Re: Kunde ersetzt mich im Impressum durch neue Webfirma

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Diesel hat geschrieben:
Laut deiner AGB's (die du hoffentlich hast) hast du ein Recht darauf dein Werk mit deinem Copyright zu versehen.

Es gibt in Deutschland kein Copyright, nur Urheberrecht.
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.03.2006 13:29
Titel

Re: Kunde ersetzt mich im Impressum durch neue Webfirma

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Diesel hat geschrieben:
Laut deiner AGB's (die du hoffentlich hast) hast du ein Recht darauf dein Werk mit deinem Copyright zu versehen.

Wenn es so geregelt ist in deinen AGB (die man nicht unbedingt braucht), kann man das so machen. Der Vermerk "(c)" ist nach deutschem Recht nicht notwendig - das wurde anscheinend mal aus den USA übernommen... Das Urheberrecht hast du so oder so, wenn du der Schöpfer bist. Egal ob es dabeisteht oder nicht.
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.03.2006 13:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

"Der Copyright-Vermerk (Symbol „©“, behelfsweise auch „(c)“, meist gefolgt vom Rechteinhaber und einer Jahresangabe) oder auch Urheberrechtshinweis stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Recht. Mit ihm will der Nutzer eines urheberrechtlichen Werks auf das Bestehen von Urheberrechten hinweisen. Hintergrund ist die alte Rechtslage des US-amerikanischen Copyright, nach der Rechte an einem Werk erlöschen konnten, wenn es nicht mit einem Copyright-Vermerk versehen war. Nach dem Beitritt der USA zum internationalen Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) im Jahr 1989 ist der Copyright-Vermerk heute nicht mehr notwendig, kann aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden.

Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Kommunikation der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass ein angegebenes Datum unter Umständen Rückschlüsse auf den Ablauf der Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen Fällen nach dem Datum der Veröffentlichung. Schließlich können Vermerke im Rahmen der Beweissicherung nützlich sein. Die Kennzeichnung fremder Werke mit eigenem Copyright-Vermerk kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen."

Nochmal zur Ergänzung. Vielleicht erklärt es den Zusammenhang.
Gruss Diesel
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