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Autor |
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kisalb
Threadersteller
Dabei seit: 29.06.2005
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 13.04.2009 09:19
Titel Kunde droht mit Anwalt/Inkasso |
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Hallo,
ich habe da so ein Kunden, der mir jetzt mit Anwalt und Inkasso droht.
Ich habe für ihn einige Sachen entworfen und er sollte sich um den Druck kümmern.
Schnell wurde mir klar dass er die offenen Druckdateien haben will, aber darauf
wollte ich mich nicht einlassen, aufjedefall nicht für lau.
Nach einigen Korrekturphasen gab er Sie dann selbst in Druck und da sich einige Fehler
eingeschlichen haben und er jetzt angeblich nix mit den Flyern anfangen kann droht er
mir, außer ich schick ihm die offen Daten dann würden wir uns auf die Hälfte einigen.
Er unterstellt mir jetzt auch das ich die Fehler absichtlich getan hätte.
Da er aber noch Korrekturphasen offen hat und diese nicht nutzen will
und ich die Sachen auch nicht in Druck gegeben habe, sehe ich auch nicht
das ich Schuld habe.
Was meint Ihr? Sind das nur leere Drohungen oder kann er wirlich zum Anwalt gehen?
Er hat ja selber die Sachen in Druck gegeben.
Gruß, kisalb
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.04.2009 09:29
Titel
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Eben, er hat die Sachen in den Druck gegeben. Also ist es doch seine verantwortung.
Der will nur geld (bzw. Sachleistungen) ziehen. Du solltest aber auf jeden fall schriftlich und bestimmt auf die Vorwürfe reagieren und dir ebenfalls rechtliche Schritte vorbehalten. Stichwort "negative Feststellungsklage".
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kisalb
Threadersteller
Dabei seit: 29.06.2005
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 13.04.2009 09:54
Titel
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Hi,
erstmal danke für die schnelle Antwort.
Denk mir das eigentlich auch so, wollte auch diese woche mal zu einem Anwalt gehen.
HAb Ihn auch schon geschrieben das ich da keine Schuld sehe und er mir doch
einfach die Korrekturen schicken soll. Das will er jetzt aber auch nicht da ich es wohl
dann auch nicht hinbekomme. Obwohl die erste Zeit nur seine Fehler ausgebügelt haben,
und jetzt mach ich ein paar und ich bin Schuld.
Soll ich erst besser abwarten oder direkt zum anwalt gehen?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.04.2009 10:04
Titel
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Anwalt.
Abersag mal: Hätte der Kunde die Fehler erkennen können, bevor er die Sachen zum Druck gegeben hat?
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 13.04.2009 10:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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kisalb
Threadersteller
Dabei seit: 29.06.2005
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 13.04.2009 10:06
Titel
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Na dann werde ich mal direkt morgen hin.
Danke.
Die Fehler hätte er sehen könne, bekamm ja eine PDF.
Er meinte nur er wäre davon ausgegangen das alles in Ordnung ist und
hätt sich die nicht angeguckt und direkt an die Druckerei geschickt.
Ich glaube auch eigentlich nur das er mir drohen will.
Der ganze Auftrag war schon so komisch nd mit vielen Merkwürdigen Ereignissen.
Die meiste Zeit rief er an und wollte ganz dringend die offenen Daten haben,
weil es jetzt grad so dringend ist und er es dann selbst eben macht.
Und wenn ich Ihm gesagt hab das es nicht geht und er mir die Korrekturen schicken soll,
musste ich meistens eine Woche darauf warten.
Zuletzt bearbeitet von kisalb am Mo 13.04.2009 10:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.04.2009 11:48
Titel
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Ist der Fehler technisch oder wo liegt der Fehler? Das ist doch erst einmal die Grundlage.
Wenn er technisch ist und du dran schuld bist, bist natürlich auch du für den Fehldruck verantwortlich.
Ist der Fehler textlich oder inhaltlich und der Kunde hat die Datei so abgenommen (schriftlich ist hier immer gut oder wenigstens per Mail), ist es eindeutig seine Schuld, da er mit der Abnahme die Daten so akzeptiert und geprüft hat.
Offene Daten, das ist absoluter Quatsch, darauf würde ich mich gar nicht einlassen, das führt nur zu noch mehr Problemen...
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traumgaertner
Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.04.2009 14:22
Titel
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kisalb hat geschrieben: |
Er meinte nur er wäre davon ausgegangen das alles in Ordnung ist und
hätt sich die nicht angeguckt und direkt an die Druckerei geschickt. |
Kunde ist in der Korrekturpflicht. Sendet ein Kunde angefertigte Daten ungesehen an einen weiteren Dienstleister (in diesem Fall die Druckerei) = selbst schuld.
Generell gibt es eine Vielzahl potentieller Fehlerquellen, angefangen bei einer fehlerhaften, sprich schlecht erstellten Druckvorlage, falsche Handhabe durch den Kunden oder schlichtweg ein Übertragungsfehler, bishin zur technischen Komponente, also ein Fehler durch den Drucker selbst, mangelhafte Hardware, und und und. Letzeres wäre eine Regressleistung seitens des Druckers an den Auftraggeber, die anderen Deine eigenen, aber auch nur dann wenn der Kunde die Daten vorher gesichtet hat.
Generell gilt:
Die Erfüllung eines Vertrages wird durch die Abnahme, also durch Sichtung des Kunden, VOR einer eventuellen Weiterverarbeitung bestätigt. Rein vertragsrechtlich hätte der Kunde die Daten gar nicht in den Druck geben dürfen ohne vorher mit Dir die Abnahme, sprich die Vertragserfüllung zu besprechen und zu bestätigen, denn bis dahin sind es grundsätzlich sogar erst einmal Deine Daten, nicht seine
Im Zweifelsfall drohst Du einfach mit einer Gegenklage wegen unrechtmässiger Vervielfältigung urheberrechtlich geschützen Materials. Ende. So einfach ist das.
Wenn der Kunde die in Auftrag gebene Leistung nicht überprüft handelt er in eigenem Risiko. Es ist anzunehmen dass der Kunde pissig auf sich selbst ist, weil er fahrlässig einfach etwas in Druck gegeben hat das er sich vorher nicht ansah, und will seinen eigenen Fehler abwälzen. Lass ihn ruhig machen. Ich würde da nicht einmal zum Anwalt gehen, kostet nur Zeit und Geld.
Wenn Du die von mir zitierte Aussage Deines Kunden schriftlich in Form eines Briefes, Fax oder eMail hast bist Du auf der sicheren Seite, denn damit hat er unwissentlich sogar eingestanden selbst schuld zu sein. Die bloße Annahme eine Dienstleistung wäre korrekt erbracht worden, ohne eine Selbstkontrolle im Sinne der vertraglich vereinbarten Leistungen durchzuführen, hat keine Rechtsgrundlage.
Höflich, aber bestimmt, darauf hinweisen dass er verpflichtet gewesen wäre die Daten vorher zu überprüfen. Du bist zwar für den Fehler in der Vorlage verantwortlich, aber nicht für den Fehldruck. Allenfalls kann er verlangen Korrekturen in der Druckvorlage vorzunehmen für einen erneuten Druck, sofern der Fehler wirklich bei Dir lag. Das aber auch nur weil es Bestandteil des Vertrags ist. Mehr kann er nicht verlangen, und wird er auch nicht.
Sorry @Smooth-Grapfics, dass ich Dir da widersprechen muss. Aber der Kunde hat die Daten ungesichtet abgenommen. Der Fehler liegt eindeutig beim Kunden.
Bzgl. offener Daten hast Du aber Recht. Die gehen den Kunden nichts an.
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.04.2009 16:10
Titel
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Irgendwie erschleicht mich immer mehr das gefühl, das irgendwo in Deutschland sowas wie z.B. ein Unternehmensberater ein Buch geschrieben hat, wo er kleinen Betrieben rät:
»Verlangt von den medienfuzzis unbedingt die offenen Daten, dann könnt ihr es das nächste mal selbst machen oder euren neffen machen lassen. Ihr habt da ein Totales Anrecht drauf und daran erinnert ihr die am besten mit dem Wort Anwalt und Inkasso«
Zuletzt bearbeitet von Zim am Mo 13.04.2009 16:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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