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Thema: Künstlersozialkasse kündigen – Arbeitsvertrag wird verlangt! vom 15.04.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Künstlersozialkasse kündigen – Arbeitsvertrag wird verlangt!
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vanish_123
Threadersteller

Dabei seit: 15.04.2010
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Verfasst Do 15.04.2010 20:43
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Künstlersozialkasse kündigen – Arbeitsvertrag wird verlangt!

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Guten Abend!
Ich habe heute bei der Künstlersozialkasse angerufen,
weil ich ab Mai eine Festanstellung habe und meine Selbständigkeit aufgebe.
Um bei der Künstlersozialkasse zu kündigen,
soll ich eine Kündigungsschreiben aufsetzen
UND meinen Arbeitsvertrag in Kopie mitschicken.

Irgendwie bin ich schockiert,
dass ich meinen Arbeitsvertrag mitschicken soll.
Ich bin der Meinung, dass mein Arbeitsvertrag nur mich
und meinem Arbeitgeber etwas angeht.

Geht das nicht zu weit?
Was meint ihr dazu?

Danke für eure Meinungen!

Viele Grüße,
vanish_123
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
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Verfasst Do 15.04.2010 20:54
Titel

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so könnte ja sonst jeder kommen der mal schnell aus der KSK raus will, und behaupten dass er in eine Festanstellung geht und kündigen... * Keine Ahnung... *

Kannst ja die Sachen die die KSK nichts angeht (wie z.B. Gehalt etc. schwärzen)
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
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Verfasst Do 15.04.2010 20:57
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Ist mir neu. Als ich im Dezember die KSK "gekündigt" habe, weil ich in die Schweiz ging, war davon keine Rede * Ööhm... ja? *
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vanish_123
Threadersteller

Dabei seit: 15.04.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 15.04.2010 21:04
Titel

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Ich glaube, dass ich einfach zu ehrlich bin und davon ausgehe, dass man mir dann auch glaubt. *Schnief*
Wer sollte denn mal schnell aus der KSK raus wollen ohne dass eine Festanstellung vorliegt? Dann ist man doch nicht mehr versichert? Leuchtet mir irgendwie nicht ein?

Mein neuer Arbeitgeber wird dann ja die Sozialabgaben an die Krankenkasse abführen. Daran sieht man ja auch eine Festanstellung. Wenn die KSK meine Beiträge zum Teil an die Krankenkasse abführt, dann könnte dort doch auch umgekehrt eine Meldung stattfinden, dass Sozialabgaben gezahlt werden.

Ich habe immer das Gefühl, dass man sich bei der KSK total nach außen kehren muss. Bei der Aufnahme verlangen sie ja auch sehr viele Informationen, dass man z.B. Kundennamen rausgibt.
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pirat

Dabei seit: 27.04.2009
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Alter: 21
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.04.2010 21:04
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Können die sich Statusänderung nicht von der Rentenversicherung bestätigen lassen?
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vanish_123
Threadersteller

Dabei seit: 15.04.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 15.04.2010 21:05
Titel

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@pirat: Das wäre auch eine Idee. Ist ja so etwas ähnliches wie mit der Krankenkasse.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 15.04.2010 21:05
Titel

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An deiner Stelle würde ich nur die 1. Seite mit den persönlichen Angaben, Gehalt schwärzen (falls schon auf erster Seite) und die letze mit den Unterschriften, mitschicken.

Oder meinen zukünftigen AG darum bitten, mir zu diesem Zweck eine Art "Bestätigung" für die KSK ausstellen lassen, die besagt dass du ab dem xx.xx.xxxx dort fest angestellt sein wirst.

Die Aussage der TE habe ich von der KSK aber auch so erhalten, als ich mal vor ein paar Monaten dort anrief um zu fragen was wäre wenn ich zukünftig in ein festes Arbeitsverhältnis wechseln würde...

// Also bei der Aufnahme hat von mir keiner irgendwelche Kundennamen verlangt... Hmm...?!


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Do 15.04.2010 21:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 15.04.2010 21:14
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Oder lass das die Krankenkasse klären, sobald du dort gemeldet bist. Dann können die bestätigen, dass Du über Deine Vollbeschäftigung vorrangig versichert bist.
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