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Thema: Künstlersozialkasse im Nebengewerbe vom 01.12.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Künstlersozialkasse im Nebengewerbe
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Stiemi
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Verfasst Di 01.12.2015 09:47
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Künstlersozialkasse im Nebengewerbe

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Hallo zusammen,

ich selbst arbeite Hauptberuflich in einer ganz anderen Branche und mache in meinem Nebengewerbe immer mal wieder einige Webseiten. Jetzt wurde ich zum ersten mal von einem Kunden auf die KSK-Abgaben angesprochen die er abführen muss, wenn ich eine Webseite oder etwas in Print für Ihn umsetzte.

Ich habe mir jetzt mal die Seite der KSK angeschaut und auch hier im Forum das ein oder andere gefunden. Es ist für mich nachvollziehbar das für die, die Hauptberuflich künstlerische Arbeiten verrichten etc. Abgaben von Auftraggeber zu entrichten sind. Aber eben nur wenn der "Künstler" auch was mit der KSK zu tun hat (reduzierte Beiträge/Steuern etc.). Wenn ich hauptberuflich was ganz anderes mache kann sich die KSK doch nicht an meinem Kunden für nichts bereichern?

Habe im Zusammenhang mit Nebengewerbe nichts gefunden. Kann mich hier evtl. jemand aufklären der mehr im THema ist wie ich?

Danke!
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 01.12.2015 10:22
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Da gibt es auch nichts weiter an Informationen. Die Abgabe ist Pauschal für alle Dienstleistungen die man einkauft, egal wie man versichert ist, egal ob haupt- oder nebenberuflich. Du hast mit der Abgabe also nichts am Hut und musst weder Rechenschaft noch eine Aufklärung ablegen.

Nachvollziehbar ärgerlich für deinen Kunden, allerdings leistet er damit auch einen wertvollen Beitrag für alle anderen Künstler der Branche.

Wenn dich der Schuh immer noch drückt, kannst du ja einfach direkt bei der KSK anrufen. Das wäre das Naheliegendste.

Gruß
Nefliete
 
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Stiemi
Threadersteller

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Verfasst Di 01.12.2015 10:35
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Danke für die Info. Dann ist es wie ich Gedacht habe. Verständlich das es freischaffenden Künstlern zugute kommt. Allerdings bin ich nicht wirklich der Meinung das es OK ist. Letztendlich bekommt hier jemand eine Zuwendung, obwohl er dafür keine Leistung erbracht hat.

Egal. Thema damit erledigt.

Danke!
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 01.12.2015 12:18
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Der Künslter bekommt aber keine Zuwendung und muss daher keine "Leistung" dafür erbringen. Die KSK übernimmt quasi den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung, genauso wie bei jedem Angestellten. Sie zahlt also kein Geld direkt an Mitgieder aus.

Auf der anderen Seite möchten alle hauptberuflich Freischaffenden sehr gerne den Vorteil der KSK nutzen! Und damit die das auch weiter leisten können, ist eben eine Abgabe fällig. Über die Umsetzung lässt sich streiten, ist aber doch irgendwie hinfällig.
 
Stiemi
Threadersteller

Dabei seit: 28.12.2009
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Verfasst Di 01.12.2015 12:37
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Ja. Das mit den Zuwendung habe ich so gemeint. Eben indirekt über die KSK. Aber wie Du sagst. Die Umsetzung ist echt irgendwie GAGA.
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decon

Dabei seit: 18.04.2006
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Verfasst Mi 02.12.2015 09:41
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Bei der Abgabepflicht für den Auftraggeber spielt es keine Rolle, ob der Auftragnehmer bei der KSK versichert ist (Pkt. 11 im Link).
Umfangreiche Informationen dazu findet ihr hier:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmenundverwerter.php
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