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Thema: künstlersozialabgabe vom 09.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> künstlersozialabgabe
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adx
Threadersteller

Dabei seit: 25.05.2007
Ort: Bamberg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.01.2009 11:23
Titel

künstlersozialabgabe

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Ich bin als Grafiker mit Büro selbständig.
Ich stelle aber demnächst jemanden als Grafiker fest + vollzeit ein.

Müssen dann meine Kunden immer noch Künstlersozialabgabe leisten?
Oder umgeht man das nur mit Gründung einer GmbH?

Vielen Dank für Hinweise!
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.01.2009 11:27
Titel

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Auch die Gründung einer GmbH schützt zunächst nicht vor diesen Abgaben.
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Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 09.01.2009 11:30
Titel

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Bei ner GmbH ist nicht mehr der Kunde abgabepflichtig, sondern die GmbH selbst.
Dementsprechend wird das von einer GmbH preislich natürlich auch wieder an den Kunden weitergegeben.
Nur steht's natürlich nicht auf der Rechnung und der Kunde hat nichts mehr damit zu tun,
und denkt, da müsse er nicht zahlen.
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adx
Threadersteller

Dabei seit: 25.05.2007
Ort: Bamberg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.01.2009 11:37
Titel

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stimmt, habe ich eben hier gecheckt.

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/aktuelles/meldungen/2008_04_22_57644691_Gruendung_einer_GmbH.php

also kann man es drehen und ändern wie man will - man muss zahlen!
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