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Thema: Kündigung durch Arbeitgeber nach Krankheit vom 24.09.2008


Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kündigung durch Arbeitgeber nach Krankheit
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andreas8675
Threadersteller

Dabei seit: 24.09.2008
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Verfasst Mi 24.09.2008 01:14
Titel

Kündigung durch Arbeitgeber nach Krankheit

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Hallo

Also mal kurz zur Schilderung, ich war bei einer montagefirma seit 2 Monaten angestellt, Arbeitsvertrag
ist auf grund der wenigen Zeit, und kurzen Anstellung nicht zu Stande gekommen, Hatte dann probleme
mit meiner Gesundheit woraufhin ich eine woche und einen tag krank geschrieben wurde. Als abzusehen war wann ich wieder gesund bin habe ich versucht meinen Chef zu erreichen. Jedoch erfolg los, nach 3 Tagen ständigem Anrufen und E-mail schreiben habe ich meine Chefin erreicht die meinte ich solle die woche zu hause bleiben und Überstunden abbauen, und am Sonntag würde sie mir bescheid geben wann es am Montag los geht. Am sonntag nachmittag habe ich noch keinen Anruf erhalten also habe ich angerufen wieder erfolglos. als ich nach weiteren 2 Tagen endlich meinen Chef telefonisch erreiche, meint der nur das er jemand brauche auf den verlass ist und er mich nicht mehr brauchen kann.

So nun die Fragen :

Ist eine Kündigung gültig wenn sie nur übers telefon abläuft
Meinen Lohn habe ich auch seit einerhalb Monaten nicht erhalten, kann ich da irgendwas machen um an das geld zu kommen ?

Danke schon mal im voraus
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inspector becks

Dabei seit: 25.08.2008
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Verfasst Mi 24.09.2008 02:33
Titel

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Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.09.2008 10:20
Titel

Re: Kündigung durch Arbeitgeber nach Krankheit

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andreas8675 hat geschrieben:


Ist eine Kündigung gültig wenn sie nur übers telefon abläuft
Meinen Lohn habe ich auch seit einerhalb Monaten nicht erhalten, kann ich da irgendwas machen um an das geld zu kommen ?

Danke schon mal im voraus


Ohne rechtliche Garantie und Beratung:

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen!
§623 BGB
Zitat:
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.


Geh zu einem Anwalt und besprich das mit ihm. Hier bist du nicht richtig für sowas.

Closed!
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