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Thema: KSK Abgabe Homepage vom 13.10.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> KSK Abgabe Homepage
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Avatarus
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2011
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Verfasst Do 13.10.2011 09:58
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KSK Abgabe Homepage

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Hallo Ihr lieben,

wiedermal eine Frage zur KSK. Hab schon viel gelesen aber noch nicht die richtige Antwort bekommen.
Ich bin selbständig, habe ein Mannbetrieb (Siebdruckerei) und möchte meine eigene Homepage erstellen.
Meine Homepage würde ich selber erstellen und auch meine eigenen Bilder präsentieren - Produktpräsentation
von meiner langjährigen Arbeit.
Meine Frage jetzt:
Kann die KSK mich zur abgabe zwingen da ich für meinen Betrieb werbe, und meine Arbeit bildlich abbilde.
Das heisst ja- dass ich ja schon Künstler wäre, weil ich schon paar Fotos darstelle, oder
kann ich meine Homepage ohne Probleme veröffentlichen weil ich ja alles selber mache und keinen Künstler beauftrage?

Freu mich über Eure hilfe.

Vielen Dank. Lächel
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 13.10.2011 10:20
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du zahlst die ksk wenn du jemanden beauftragst dessen arbeit ksk-abgabe-pflichtig ist. nicht wenn du ein foto online stellst, auch wenn du es selber geknipst hast.

ob dich das direkt zu einem künstler macht, das weiß ich nicht.
 
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2011 10:24
Titel

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wie netflite schon richtig sagt - die künstlersozialabgabe wird nur fällig, wenn du einen künstler beauftragst- d.h. die gestaltung und umsetzung deiner webseite an jemanden anders vergibst. wenn du das ding selbst bastelst will auch die ksk nix von dir...

Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 13.10.2011 10:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Avatarus
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2011
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Verfasst Fr 14.10.2011 08:25
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vielen Dank für Eure Unterstützung und schnelle Hilfe,

dann kann ich mal mein Onlineprojekt in ruhe starten.

Gruß
Avatarus Lächel
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